Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 27.01.2014 22:02:52 Gelesen: 4136756# 2834@  
@ stampmix [#2832]

Zu guter Letzt habe ich Dir hier noch den Wortlaut der Postordnung vom 22.Dezember 1921 (die späteren Verfügungen aus 1922 sind hier bereits eingearbeitet) § 7 "Drucksachen" herausgesucht. Dort heisst es im Absatz 15:

"Drucksachenkarten gegen besonders ermäßigte Gebühr, wie sie das Gesetz vom 19.Dezember 1921 vorsah, sind nach der Verordnung zur Änderung der gesetzlichen Postgebühren vom 1. Juni 1922 nicht mehr zugelassen. Drucksachen in Kartenform unterliegen jetzt allgemein denselben Gebühren und Vorschriften wie andere Drucksachen."

Also: Die Drucksachenkarte als Versendungsart ist nicht mehr zugelassen. Wenn Du diesen Begriff allerdings rein gegenständlich verstehst, müßtest Du konsequenterweise auch den Begriff "Drucksachenbrief" verwenden, oder?

Nun kommst Du.

Gute Nacht für heute!

Michael
 
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