Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
juni-1848 Am: 28.01.2014 01:01:33 Gelesen: 4172780# 2835@  
@ stampmix [#2830]

und obwohl der Ortsstempel schon in der Hand ist, wechselt der Postbeamte zum Grobsendungsstempel um sich 6 Abschläge zu ersparen? Wie soll das zusammengehen?

Ach was bin ich untröstlich, dass dieser Beleg wie schon so viele andere (siehe [http://www.philaseiten.de/thema/1893]) von der Aura unglaublich minderer Sammelwürdigkeit umhaucht ist - und gleich zwei Prüfer jenes auch noch bestätigen - schnieffff.

@ stampmix [#2832]

PS: Eine Gewichtsangabe bei Postkarten macht auch keinen Sinn.

Das Thema "gewichtige Postkarten" hatten wir schon ausgiebigst in diesem Thema, siehe hierzu meine Belege:

Datenbank # 880
Datenbank # 902
Datenbank # 930

@ inflamicha [#2834]

Also: Die Drucksachenkarte als Versendungsart ist nicht mehr zugelassen. Wenn Du diesen Begriff allerdings rein gegenständlich verstehst, müßtest Du konsequenterweise auch den Begriff "Drucksachenbrief" verwenden, oder?

Da sprichst Du einen mächtig wunden Punkte der Datenbank an:

Die Hälfte aller unter Versandart nachträglich eingepflegten Versandarten hätten von den Belegeredakteuren gar nicht genehmigt werden dürfen, da es sich oft um Mixbegriffe aus Versandart mit Zusatzleistung (eines von zahlreichen Beispielen: Nachnahmewertpaketkarte) handelt oder um Fantasie-Versandarten (z.B.: Streifband oder Nachnahmevordruckkarte). Ferner sind etliche Paketkarten unter Versandart "Paket" gelistet usw, usf.

Aufgrund dieser Versandarteninflation kannst Du die Datenbank z.B. für die Kombi-Suche nach bestimmten Gewichtsstufen bei Versandarten nicht Ergebnis optimiert nutzen. Und wenn dann noch Belegeredakteuere selber derlei verwenden (siehe z.B. Datenbank # 2821, # 2946, # 4484), brauchen wir uns über Diskussionen wir in [#2832] bis [#2834] nicht weiter zu wundern.

Wünsche noch eine diskussionsfreudige Woche!
 
Quelle: www.philaseiten.de
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