Ich gebe dieser Frau recht, der Absender hat einen Transportauftrag abgeschlossen, welcher nicht erfüllt wurde.
In jedem Geschäftsbereich besteht ein Schadenersatz bei nicht ordnungsgemäßer Auftragserfüllung zu.
Anscheinend glaubt man auch bei der Deutschen Post noch an die "Furcht" vom "Amtsschimmel".