Thema: (?) (132) Deutsches Reich: Zensurpost
reichswolf Am: 18.06.2014 12:43:34 Gelesen: 87818# 49@  
@ christel [#46]

Ein Zensurstempel ist der violette Stempel nicht, sondern ein Dienstsiegel. Auf diesem Brief wäre es eigentlich nicht nötig gewesen, da er als Auslandseinschreiben voll frankiert ist.

Innerhalb des Reiches wäre nur die Einschreibegebühr fällig gewesen, das eigentliche Porto wäre bereits gemäß dem Portoablösungsvertrag zwischen der Behörde und der Reichspost abgegolten, sofern es einen solchen Vertrag mit der Polizeiverwaltung Halle gab.

Solche Briefe mußten einen Stempel tragen mit dem Hinweis auf den Avers-Vertrag Nr. 21. Also z.B. Frei lt. Avers. No. 21 Polizeiverwaltung, wobei ich dieses Beispiel grade "erfunden" habe, ob der Haller Stempel so oder leicht anders lautete, kann ich mangels Vergleichsmaterial nicht sagen.

Zusätzlich zu dem Avers-Stempeln mußte ein solcher Brief auch ein Dienstsiegel tragen, wie wir es auf deinem Beleg sehen. Das diente dem Schutz vor Betrug.

LG,
Christoph
 
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