@ dr.vision
[#3129]@ jmh67
[#3130]Moin Ihr beiden,
schaut mal in die Belege-Datenbank. Die folgenden drei Postkarten entsprachen nicht den Anforderungen an Postkarten und wurden deshalb mit dem einfachen Briefporto korrekt frankiert:
1. Briefporto wegen
Überschreitung des zulässigen Postkarten-Gewichts (1907)
...
[
http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/880]
2. Inlands-Briefporto wegen
Überschreitung der zulässigen "Papierdicke" einer Postkarte (1921)
[
http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/930]
3. Auslands-Briefporto wegen
Überschreitung der zulässigen "Papierdicke" einer Postkarte (1923)
...
[
http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/902]
In der Quelle "Der Postbetriebsbeamte", Buchverlag Deutsche Post, 2. Auflage 1909, finden wir auf Seite 16 leider keine exakten Angaben bzgl. der maximalen Postkartengröße:
Da mir andere als die Quellen von Jan-Martin
[#3130] auch nicht vorliegen, kann ich leider den Zeitpunkt nicht benennen, ab welchem Format die Größe einer Postkarte als tatsächlich überschritten galt.
Und es wurde bei Verfehlungen immer das Porto für den einfachen Brief berechnet. Leider wiegt die Blei-Postkarte ganz oben
nur 19 Gramm.
Da bisher nicht mit einem Poststück belegt, interessiert mich brennend, ob eine Postkarte vom Gewicht über 20 Gramm auch dem Briefporto der höheren Gewichtsstufe unterlag (für Ortsbriefe ab der PP3 = 1.10.1918 und für Fernbriefe ab der PP1 = 1.7.1906)!
Sammlergruß, Werner