@ muemmel
[#7]Hallo Harald,
doch. Ebay löscht in der Regel diese Angebote, wenn sie über den BDPh gemeldet werden.
1. Der Verkäufer kriegt eine Verwarnung und achtet besser auf seine Angebote
2. Der Käufer sollte merken, dass etwas nicht stimmt und von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen
Also unbedingt auch abgelaufene Angebote melden!
Beste Sammlergrüsse!
Lars