Inlandspostkarte im Ortsverkehr vom 19. Mai 1945 aus Schwerin im Land Mecklenburg (britische Besatzungszone).
Gemäß der Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom 15. Mai 1945 wurde ab dem 16. Mai 1945 folgender beschränkte Postverkehr in Schwerin aufgenommen:
a) Das Versenden von Postkarten an Schweriner Bewohner ist unbeschränkt zulässig.
b) Briefe dürfen an Schweriner Bewohner durch Behörden und Ärzte gesandt werden, ebenso an Behörden und Ärzte.
c) Eine Frankierung der Postsendungen erfolgt nicht.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern - die Stempel der Postämter, Zweigpostämter und Poststellen 1945-1952 von Hans-J. Richter
Richter spricht von insgesamt 6 bekannten Postkarten aus dem Zeitraum 16. bis 19. Mai 1945