Thema: Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900-5.5.1920
bekaerr Am: 29.08.2014 17:56:35 Gelesen: 74598# 79@  
@ westfale1953 [#78]

Hallo Bernhard,

vielen Dank für's Zeigen und Augen offen halten.

Lübeck-Travemünde in der Nachkriegszeit ist reinrassiger Ortsverkehr. Travemünde wurde 1913 in die Stadt Lübeck eingemeindet. Damals gab es immer wieder Bestrebungen, zwischen Travemünde und Lübeck den Ortstarif zuzulassen. Obwohl bereits damals die Gesetzeslage scheinbar eindeutig war (Ortsverkehr war Verkehr innerhalb einer Gemeinde!), widersetzte sich die Reichspost erfolgreich allen Bestrebungen des Lübecker Senats nach Ausdehnung der Ortstaxe bis nach Travemünde. Kann man bei einer Entfernung von ca. 20 km zwar irgendwie nachvollziehen, war dennoch juristisch nicht ganz einwandfrei. Aber so war das in vielen Fällen hinsichtlich Orts-, bzw. Nachbarortsverkehr. Neben Travemünde wurde noch eine Reihe weiterer Gemeinden nach Lübeck eingemeindet, von denen lediglich Moisling nach der Eingemeindung das Privilig des Nachbarortsverkehrs genießen konnte. Vermutlich änderte sich das alles erst nach 1921, nach der erneuten Einführung ermäßigter Ortsgebühren.

Beste Grüße,
Bernd
 
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