Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
volkimal Am: 11.09.2014 21:05:17 Gelesen: 124018# 13@  
Hallo zusammen,

wenn ich mich nicht irre, wurden im Zusammenhang mit einer Zustellungsurkunde z.B. von einem Gericht immer zwei Dinge gleichzeitig versandt:

1) Die Zustellungsurkunde selbst
2) Der von Briefträger auszufüllende Beleg über die Bestätigung der Zustellung, der anschließend an das Gericht zurück geschickt wurde.

Dementsprechend setzte sich das Porto für eine Zustellungsurkunde aus dem Porto für die Förmliche Zustellung und der Gebühr für die Rücksendung zusammen.



Hier eine Zustellungsurkunde, die zurückging, da der Empfänger unbekannt verzogen war.

Der Arbeiter Erwin Wulff hatte "durch lautes Singen ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm erregt". Die verhängte Strafe waren 3 RM oder 1 Tag Haft. Insofern hat sich der Empfänger bestimmt gefreut, dass ihn die Zustellungsurkunde nicht erreicht hat.

Es heißt oberhalb der Marken "Vereinfachte Zustellung". Bei Wikipedia steht unter dem Stichwort Zustellungsurkunde dazu: "Bei der gewöhnlichen Zustellung erhält der Empfänger eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, bei der vereinfachten wird nur der Tag der Zustellung auf dem Brief vermerkt." Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr. Ich habe zumindest nichts anderes dazu gefunden. Ab dem 1.8.1927 waren dieses 0,30 RM + die Gebühr für die Rücksendung von 0,15 RM (Fernbrief) => zusammen also 0,45 RM.



Dieser Beleg über die Bestätigung der Zustellung wurde an das Königliche Landgericht in Plauen zurückgeschickt. Diese Briefe wurden üblicherweise nicht frankiert, da das Porto schon mit der Zustellungsurkunde bezahlt worden ist.
In diesem Fall hat der Postbote den Kühjungen Arthur Pietzsch beim Gutsbesitzer Müller nicht angetroffen. Er hat die Zustellungsurkunde daher der im selben Hause wohnenden Dienstherrin Emilie Müller übergeben.

Wer weiß, wie die Beförderung 1) einer Zustellungsurkunde und 2) des auszufüllenden Bestätigungsschreibens praktisch abliefen? Waren die beiden Briefe aneinandergeheftet, in einem zusätzlichen Umschlag oder wurden sie anders zusammen befördert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beiden Briefe unabhängig voneinander befördert wurden.

Viele Grüße
Volkmar
 
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