Stellung von Prüfzeichen bei Paaren (Bund Posthorn)Hallo,
habe mal eine Frage zu Prüfzeichen auf waagerechten Markenpaaren, die 'quer' über beide Marken signiert werden.
Die Prüfordnung des BPP sagt in Punkt 6.2: 'Bei Einheiten von Briefmarken
kann der Prüfer im Falle der Signierung auf jeder Briefmarke sein Prüfzeichen anbringen.'
Dann wird weiter erläutert, 'Zusätzlich
wird die linke Marke [...] signiert.' Ist das nun eine 'kann'- oder eine 'muss'-Bestimmung?
Konkret geht es um das nachfolgend abgebildete Angebot eines Händlers, bei dem keine separate Signatur der linken Marke vorliegt.
Vorab vielen Dank an alle Kommentatoren.