Frankatur in zwei Währungen bei Eilzustellung ins AuslandDie Postordnung von 1929 bestimmt in § 24 III :" Der Absender kann die Gebühr für die Eilzustellung vorausbezahlen oder die Zahlung dem Empfänger überlassen". Auf Grund dieser Bestimmung wurde die abgebildete Karte möglich. Der Absender hat die Zustellungsgebühr in Ostmark vorausbezahlt.
Besitzt jemand ähnliche Frankaturen? Ich habe derartige Doppelfrankaturen bisher nie gesehen.