Guten Abend,
passend zum gestrigen Beleg ein zweiter doppelt verwendeter Umschlag:
Zunächst diente der Umschlag einem Schreiben des Amtsanwaltes am Amtsgericht Würzburg an seinen Kollegen in Volkach am 13.3.1922 als Behältnis, frankiert ist mit 2 Marken der Mi-Nr. D 30.
Am 20.3.1922 wurde die ursprüngliche Anschrift ausgestrichen, der Umschlag gewendet und vom Amtsgericht Volkach für ein Schreiben an das Finanzamt Gerolzhofen genutzt. Diesmal dienten je 2 Exemplare der Mi-Nr. D 37 und D 44 zur Frankatur. Beide Aussendungen lagen in der Portoperiode 7, der Fernbrief bis 20 g Gewicht war mit 2 Mark freizumachen.
Weiterhin eine schöne Zeit und herzliche Grüße.
Michael