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Thema: Die neue Satzung des BDPh - streng geheim !
Das Thema hat 36 Beiträge:
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Jürgen Häsler Am: 16.06.2017 17:16:27 Gelesen: 18512# 1 @  
Neue BDPh-Satzung, wo bist Du nur zu finden ?}

STRENG GEHEIM,

ist gar kein Ausdruck. Sämtliche Versuche von mir, die neue Satzung des BDPh, die in Wittenberg am 09.09.2017 beschlossen werden soll, zu Gesicht zu bekommen, sind kläglich gescheitert.

Eigentlich hatte ich beabsichtigt, die neue Satzung mit interessierten Mitgliedern meines Vereines und befreundeter Nachbarvereine lebhaft zu diskutieren, mir dann ein Meinungsbild zu verschaffen und so festlegen zu können, ob ich in Wittenberg mit JA oder NEIN zur neuen Satzung abstimme. Das kann ich wohl vergessen.

Oder wie habe ich zu verstehen, dass die neue Satzung in der August!-Ausgabe der philatelie veröffentlicht wird, wie mir Reinhard Küchler, Geschäftsführer des BDPh gerade freundlicherweise bestätigt hat. Der Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V. hat die neue Satzung offenbar nicht, der BDPh hat sie wohl schon, will sie aber vorab nicht bekanntgeben.

Stehen da wirklich so schreckliche Dinge drin, dass hier die höchste Geheimhaltungsstufe erforderlich erscheint ?

Meine Spannung steigt auf jeden Fall enorm an. Das ist ja schlimmer als jeder TATORT im Fernsehen. Die neue Satzung muss es echt in sich haben. Wenn sich jemand also im Sinne von Wikileaks betätigen will, bitte ich um erhellende Antworten.

Jürgen Häsler
1. Vorsitzender BSC Villingen e.V.
 
alemannia Am: 16.06.2017 17:44:49 Gelesen: 18487# 2 @  
@ BSC Villingen [#1]

Hallo zusammen,
hallo Jürgen,

der Satzungsentwurf wäre somit also frühestens mit Zusendung der Augustausgabe Ende Juli zugänglich.

Vielleicht war es auch nicht mehr möglich, sie in die Juliausgabe zu bringen.

Ist ja eigentlich egal.

Aber was spricht gegen eine Veröffentlichung vorab, auch für Nichtbezieher der philatelie, auf der HP des BDPh?

fragt sich

Guntram
 
stampmix Am: 16.06.2017 17:54:52 Gelesen: 18466# 3 @  
@ BSC Villingen [#1]

STRENG GEHEIM


Wahrscheinlich nicht; nur könnte sein, dass man den Satzungsentwurf im Vorfelde nicht öffentlich ausdiskutieren lassen möchte. Dafür habe ich volles Verständnis, obwohl ich als Einzelmitglied mit ca. 0,003% Stimmanteil bei der HV darüber befinden - abstimmen wäre allzu euphemistisch - könnte. Als Einzelmitglied könnte ich sogar bei der HV (m)einen Diskussionsbeitrag leisten - nur wer will das?

Warten wir doch ab, wie eine (oder zwei oder drei) Handvoll Mitgliedsverbände ihre Zukunft im Dachverband BDPh mit einer überarbeiteten Satzung gestalten will. Um das zur Kenntnis zu nehmen, reicht eine Stunde wahrscheinlich locker.

mit bestem Gruß
stampmix
 
Jürgen Häsler Am: 16.06.2017 18:15:04 Gelesen: 18446# 4 @  
@ stampmix [#3]

Hallo stampmix,

was ist aus Deiner Sicht schlecht an einer öffentlichen Diskussion im Vorfelde ?

Im übrigen würde mich Dein Diskussionsbeitrag als Einzelmitglied sehr interessieren. Allerdings wäre es schön, wenn ich Deine Meinung zur neuen Satzung noch vor Wittenberg bekommen könnte.

Übrigens hast Du mich gerade erfolgreich als Einzelmitglied angeworben. Die Aussicht, bei einer Jahreshauptversammlung des BDPh tatsächlich etwas zur neuen Satzung sagen zu dürfen, erscheint mir geradezu verlockend. Zwar fahre ich sowieso nach Wittenberg, um für meinen Verein abzustimmen. Sagen darf ich aber nichts zur Satzung, das darf ja allenfalls mein Landesverband.

Wo siehst Du denn "Überarbeitungsbedarf" in der aktuellen Satzung ?

Mit bestem Gruß
Jürgen Häsler
 
DL8AAM Am: 16.06.2017 18:19:31 Gelesen: 18433# 5 @  
Satzungsänderungsentwürfe werden üblicherweise immer erst zusammen mit der offiziellen Einladung zur Mitgliederversammlung selbst bzw. mit der offiziellen Bekanntgabe der Tagesordnung versendet. Nicht vorher.

Laut Satzung geschieht das ein Monat vorher über das Verbandsorgan. Also alles absolut korrekt und vollkommen satzungskonform. Vorher dürfen sie es nicht einmal.

http://www.bdph.de/fileadmin/Image_Archive/PDF/Satzung-2009.pdf - dort § 7, Abs. 3
 
Jürgen Häsler Am: 16.06.2017 19:05:49 Gelesen: 18397# 6 @  
@ DL8AAM [#5]

Hallo Thomas,

Satzungsänderungen MÜSSEN tatsächlich nach § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung zusammen mit der Tagesordnung einen Monat vor der HV, also am 08. August 2017 veröffentlicht werden.

Sie MÜSSEN auch nach § 7 Abs. 3 Satz 4 der Satzung in der "philatelie" veröffentlicht werden, natürlich also auch spätestens am 08. August 2017.
Also reicht eine Veröffentlichung in der August-Ausgabe der philatelie formal aus.

Du irrst aber, wenn Du glaubst, eine vorzeitige Veröffentlichung sei nicht erlaubt.

§ 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des BDPh (Fassung 2009) lautet: "Die Tagesordnung ist MINDESTENS einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben."

Es ist also sehr wohl erlaubt, die neue Satzung früher zu veröffentlichen.

Und ich kenne keine Jahreshauptversammlung des BDPh der letzten 20 Jahre, die wichtiger gewesen wäre, als die kommende am 09.09.2017.

Nochmals die Frage:

Was steht in der neuen Satzung drin, was dieses Heimlichtuerei rechtfertigen würde ?

Beste Sammlergrüße
Jürgen Häsler
 
WPhV Stuttgart Am: 16.06.2017 19:06:48 Gelesen: 18395# 7 @  
@ BSC Villingen [#1]

Stehen da wirklich so schreckliche Dinge drin, dass hier die höchste Geheimhaltungsstufe erforderlich erscheint ?

@ DL8AAM [#5]

Also alles absolut korrekt und vollkommen satzungskonform. Vorher dürfen sie es nicht einmal.

Auch wir haben vor über einer Woche in Sachen Satzung bei unserem Landesverband Südwest nachgefragt und bislang noch keine Antwort erhalten.

Unser Nervtroll "Rumpelstilzchen", der immer noch im Feldlazarett darniederliegt, um seine aus den vielen Grabenkämpfen hier und anderswo erlittenen Blessuren zu kurieren, hat bei unserem Besuch soeben, als wir ihm über diese aktuellen Entwicklungen berichteten, nur müde abgewunken und uns mitgeteilt: "Vergesst doch den BDPh: Er wird mit seiner neuen Satzung seine perfide Strategie gegen Ortsvereine weiter perfektionieren, in dem er zum Beispiel durch die Hintertüre die bislang satzungswidrigen Arge-Direktmitgliedschaften legalisieren wird. Er wird so lange wie möglich den neuen Satzungsentwurf verheimlichen, was er auch tun muss, weil die Änderungen des neuen Satzungsentwurfs vor allem gegen die Ortsvereine und die -noch- mächtigen Landesverbände gerichtet sein werden. Der Hinweis auf die Monatsfrist ist da nur wieder BDPh-typisches beschönigendes einlullendes WischiWaschiBlahBlah auf Spesen zu Lasten der Ortsvereine. So liegt die Monatsfrist in der Sommerferienzeit, so dass die Ortsvereine und Landesverbände gar keine Zeit haben werden, den neuen Satzungsentwurf zu lesen oder gar sich abzustimmen. Eine Monatsfrist in der Sommerferienzeit für den gravierenden Punkt Satzungsänderung? Ist das seriös? Und wenn ich das schon wieder höre "Vorher dürfen sie es nicht einmal" So ein Quatsch! Warum soll das verboten sein? Aber egal: Was erwartet Ihr vom BDPh? Dass er etwas Gutes für Ortsvereine macht? Träumt weiter! Der BDPh wird strukturbedingt nie etwas Gutes für die Ortsvereine machen, sondern diese nur als Konkursmasse zur Gewinnung von Direktmitgliedern betrachten und sie mit honorigem Anzug-Und-Krawatte-Getue, Glasperlen, bunten Papierles und Team-Challenge und ähnlichem Brot und Spiele-Kasperlestheater weiterhin einseifen!"
 
Jürgen Häsler Am: 17.06.2017 00:59:27 Gelesen: 18314# 8 @  
@ WPhV Stuttgart [#7]

Sehr geehrter Herr Feifel,

Sie scheinen offenbar über weitergehende Informationen zu verfügen, als sie mir selbst zur Verfügung stehen. Vermuten Sie nur, dass die neue BDPh-Satzung die bisher satzungswidrigen ARGE-Direktmitgliedschaften legalisiert oder WISSEN Sie das ? Und wenn Sie das wirklich wissen, woher haben Sie die neue Satzung erhalten ? Geschäftsführer Reinhard Küchler hat mir mitgeteilt, dass er in der kommenden Woche den Bundesvorstand zur Sachlage befragen wird.

Was mich an Ihrer Stellungnahme sehr befremdet, ist, dass Sie dem BDPh von vornherein "böse Absichten" unterstellen, ohne dass Sie wirklich die Tatsachen kennen könnten.

Auf dem Landesverbandstag des LSW am 30.04.2016 in Freiburg-Herdern sind Sie persönlich angegriffen worden, weil Sie den Austritt des LSW aus dem BDPh beantragt hatten. Eine kontroverse, langwierige Diskussion war die Folge. Ich selbst hatte damals den anwesenden Vertreter des BDPh explizit davor gewarnt, die satzungswidrig eingeführten ARGE-Direktmitgliedschaften nachträglich durch eine Satzungsänderung zu legitimieren.

Sollte das nun tatsächlich vom BDPh umgesetzt worden sein, dann wäre das eine echte Provokation für alle Ortsvereine, die mit ihren Beiträgen nach wie vor den Löwenanteil der Fixkosten des BDPh tragen müssen. Nur mit den Zuschüssen der Stiftung für Philatelie und Postgeschichte und den Einzelmitgliedern ist der BDPh nicht überlebensfähig, das wissen Sie genausogut wie ich.

Die in Wittenberg drohende Kampfabstimmung zwischen dem amtierenden Präsidenten Decker und Herausforderer Schmidt belastet das Arbeitsklima im BDPh und den Landesverbänden schon seit Monaten.

Glauben Sie wirklich, die Verantwortlichen des BDPh wären so unklug anzunehmen, sie könnten die neue Satzung bis zur letzten Sekunde "verheimlichen" und so den Landesverbänden und den Ortsvereinen "unterjubeln", weil die neue Satzung in der Sommerferienzeit im August von niemandem gelesen wird ?

Nein, ich bin sicher, dass den Verantwortlichen im BDPh absolut bewusst ist, dass Transparenz, Offenheit und demokratische Prinzipien es geradezu gebieten, die neue Satzung frühzeitig offenzulegen, um das Vertrauen aller in die Seriosität des BDPh nicht weiter zu untergraben.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Häsler
 
stampmix Am: 17.06.2017 07:24:45 Gelesen: 18293# 9 @  
@ BSC Villingen [#4]

Wo siehst Du denn "Überarbeitungsbedarf" in der aktuellen Satzung ?

Es wäre schon viel gewonnen, wenn der künftige Vorstand sich daran erinnern würde, dass er an eine Satzung gebunden ist.

Mein persönliches Wunschkonzert:

- Rückbesinnung auf einen BDPh als Dachverband der Landesverbände.
- Ausgliedern aller darunterliegenden Strukturen, also keine Einzelmitglieder im BDPh, keine ArGe-Direktmitgliedschaften. Diese entweder in die LV überführen, oder einen eigenen Verband (analog zur DPhJ) gründen.
- keine Geschäftsstellen-Anbindung derer, die sich partout nicht innerhalb des BDPh organisiert wissen wollen. Zu diesem Punkt fehlen mir unverändert alle Worte, doch ist er allzu bezeichnend.
- Neuregelung der Vereins-Mehrfachmitgliedschaften (kein Mehrfach-Beitrag zum BDPh). Bei den ArGen geht es doch auch.
- Zulassung einer Stimmrechtsübertragung bei der HV.

Zur Hauptversammlung [1]: So schön die Freitagabendhinterzimmerkaminplauderrunde zum Meinungsaustausch auch ist, leidet darunter die Hauptversammlung erheblich. Es werden nur noch Formalien abgehandelt. Minimalaussprache in Gotha zu TOP 11. Bei TOP 24a (Initiativ-Anträge) gar nichts und die wichtigen, interessanten und ausgearbeiteten Anträge von Jürgen Herbst wurden diskussionslos abgeschmettert. Hierzu der Schlussatz zum TOP 24 Anträge aus dem Protokoll zitiert: "Nach Abwicklung der Anträge dankt Uwe Decker den Stimmberechtigten für deren Voten und mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit für deren Geduld". Da wurde nichts abgearbeitet (allenfalls: abgewickelt!) und geduldig musste man schon gar nicht sein. Wenn die Zeit gedrängt hat, dann haben die Verantwortlichen was falsch gemacht. Der TOP Anträge zeigt immer unbarmherzig, wie es um den Verein/Verband steht. Totenstille. Vivat, crescat, floreat war von 50 Jahren und 2015 zeitgemäß: no future. Warten wir es ab, wie es in Wittenberg weitergeht.

mit bestem Gruß
stampmix

[1] http://www.bdph.de/fileadmin/Image_Archive/PDF/Protokoll_HV_2015_Gotha.pdf
 
22028 Am: 17.06.2017 09:03:13 Gelesen: 18265# 10 @  
@ BSC Villingen [#1]

Warum fragst Du nicht einfach beim BDPh an anstatt hier nur negative Stimmung zu machen?
 
Jürgen Häsler Am: 17.06.2017 10:17:37 Gelesen: 18246# 11 @  
@ 22028 [#10]

Lieber Rainer,

wenn Du alle Beiträge komplett gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich natürlich bereits beim BDPh angefragt habe. Herr Küchler möchte die neue Satzung aber nicht vor der Pflicht-Veröffentlichung in der August-philatelie herausgeben, hat mir aber versprochen, beim Bundesvorstand nachzufragen.

Was soll an diesem Sachverhalt den Tatbestand des "Verbreitens schlechter Stimmung" erfüllen ?

Liebe Grüße
Jürgen
 

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