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Thema: Katalogseiten für Dritte kopieren, scannen und versenden
usplateblocks Am: 16.06.2015 19:48:26 Gelesen: 4372# 1 @  
Kleiner Hilferuf betreffs Michel Nordamerika 2015

Hallo Nordamerikasammler,

wer kann mir helfen ?

Anfang des Jahres erschien von Michel der neue Nordamerika Katalog 2015. Wer kann mir bitte von Canada Mi.Nr. 1-15 und von Kanada (Dominiom) Mi.Nr. 16 bis 294 die im Katalog dazu gehörigen Seiten scannen und mir per mail zusenden? Als Ausgleich möchte ich gern einen Obulus bezahlen oder eine Abgabe von fehlenden Canada/USA Marken ist möglich. Über eine positive Antwort per PN würde ich mich sehr freuen.

Besten Dank sagt usplateblocks.
 
Richard Am: 17.06.2015 15:06:31 Gelesen: 4302# 2 @  
@ usplateblocks [#3]

Hallo,

Deinen Beitrag werde ich aus dem Hauptforum verschieben, weil ich davon ausgehe, dass Dein Wusch mit den gesetzlichen Regelungen nicht in Einklang zu bringen ist.

Als Mitglied der Arge USA wirst Du eine Alternative finden. Auch die philatelistischen Bibliotheken können und dürfen Kopien anfertigen. Ob in der von dir gewünschten Zahl von 30 Seiten, ist mir aber nicht bekannt.

Schöne Grüsse, Richard
 
London-Dieter Am: 06.11.2018 02:40:24 Gelesen: 3088# 3 @  
Michel Deutschland Spezial - bitte ein paar Seiten scannen

Hallo Sammlerfreunde,

könnte eine treue Seele mir bitte die paar Seiten mit den Marken der Bautenserie sannen und als emails nach England schicken. Bin an den einzelnen Michel-Nummern für die Extras interessiert, welche nicht im Standard Michel Deutschland aufgeführt sind.

Ein ganzer Michel Deutschland spezial lohnt sich nicht für mich, da ich hauptsächlich die englische Machins Dauerserie sammele und alle Welt bis max. 1900. Von der Bautenserie habe ich einen grösseren Bestand und möchte diesen nach Michel-Nummern aufbereiten.

Sende gerne von England aus Marken zurück oder Zahlung eines 'Danke-Schön' per Paypal Deutschland. Meine email ist hinterlegt.

Vielen Dank im Voraus,
London-Dieter
 
Saguarojo Am: 06.11.2018 09:09:57 Gelesen: 3024# 4 @  
Hallo,

das erlaubt der Verlag nicht. Es kann sehr teuer werden, wenn die Rechte verletzt werden.

Gruss

Joachim
 
StefanM Am: 06.11.2018 14:54:03 Gelesen: 2936# 5 @  
@ London-Dieter [#3]

Ich empfehle den Kauf eines gebrauchten Michel Deutschland-Spezial. Ausgaben, die ein paar Jahre alt sind, gibt es für sehr kleines Geld bei eBay.
 
London-Dieter Am: 07.11.2018 01:59:15 Gelesen: 2760# 6 @  
Hallo StefanM,

ich erhalte 501 Euro Rente vom Deutschen Staat.

Danke für die Antwort.
 
London-Dieter Am: 08.11.2018 02:01:16 Gelesen: 2589# 7 @  
@ Richard [#2]

Hallo Richard,

wie Du schreibst sind Kopien aus philatelistischen Bibliotheken erlaubt, wie im Text geschrieben (und nicht unglücklicherweise das Wörtchen 'nicht' fehlt ?!?).

Muss man nicht im BDPh oder einem ähnlichen Deutschen Verein Mitglied sein, um von dort Kopien anfordern zu können? Wohne in England.

Grüsse,
London-Dieter
 
22028 Am: 08.11.2018 07:24:55 Gelesen: 2547# 8 @  
@ London-Dieter [#7]

Es mag gut sein dass Bibliotheken spezielle Rechte haben in Bezug auf Kopien. Nicht nur Philatelistische Bibliotheken sondern auch viele normale öffentliche Bibliotheken habe die Michel Kataloge wo man sicher auch Kopien einzelner Seiten ziehen kann. Man kann sich aber den Katalog ausleihen und dann privat Kopien ziehen, das kann keiner verhindern. Ob es legal ist steht sicher anderswo.

Einfach so in einem Forum nach Scans darum bitten ist zwar nicht illegal, derjenige der es tut macht sich streng genommen aber strafbar.

Man kann mit Sicherheit keine Katalogkopien bei einer Bibliothek anfordern, ob man Mitglied ist oder nicht! Deine sicher aus irgendwelchen Gründen recht geringe Rente tut da nichts zur Sache. Ich habe den Katalog leider nicht.
 
chuck193 Am: 11.11.2018 16:45:59 Gelesen: 2347# 9 @  
@ 22028 [#8]

Hallo Rainer,

früher war es leider nicht im allgemein üblich für Firmen, einen Pensionsplan zu haben. Vielleicht ist das in Deutschland anders, also ich verstehe das mit dem Einkommen voll und ganz. Vielleicht würde Michel so freundlich sein, und schickt dem Sammler in London eine Seite. Would be good customer relation.

Grüsse,
Chuck
 
Richard Am: 13.11.2018 09:15:53 Gelesen: 2193# 10 @  
@ London-Dieter [#7]

Hallo Dieter,

ich habe mir die Konditionen der philatelistischen Bibliothek Hamburg angesehen. So wie ich die Konditionen [1] verstehe, können Mitglieder zu einem Jahresbeitrag von 50 Euro verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Kopien in Selbstausfertigung für 25 Cent und angefertigte zu 50 Cent.

50 Cent Seitenpreis würden für die von Dir angefragten Kopien mehr als 10 Euro kosten, dazu vielleicht noch Portokosten und möglicherweise nur für Mitglieder angeboten.

Ich vermute dass die Bibliothek daraus die Raum-, Sach- und Personalkosten bestreitet und einen Teil der Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen hat. Bitte nachlesen [2].

Mehr Informationen sind über die Webseiten der philatelistischen Bibliotheken in Hamburg, München, Frankfurt, Wuppertal und vielleicht noch mehr Orten zu erhalten.

Da Du in Grossbritannien lebst, kämen möglicherweise Kopien über britische Vereine oder Verbände infrage.

Wer meint, die Kosten wären viel zu hoch - diese Meinung kenne ich - kann sich gerne ein Archiv von Katalogen anschaffen und die gleichen Leistungen unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben zu niedrigeren Kosten anbieten.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philatelistische-bibliothek.de/Ausleihe/Gebuehren/gebuehren.php
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft_Wort
 
Quincy Am: 13.11.2018 09:53:07 Gelesen: 2159# 11 @  
Es gibt eine gute informative Handreichung zum Thema mit dem Titel:

Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht - Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG [1]

Hier wird genau beschrieben, was man für den privaten Gebrauch darf, z.B. "kleine Teile" eines Buches kopieren (Abschn. 1.3). Was "kleine Teile" sind, ist allerdings nicht klar definiert. In vielen Bibliotheken geht man pragmatischerweise von maximal 20 Seiten bzw. max. 20 % eines Buches aus.

Wenn also jemand in eine Bibliothek geht und dort ein paar Seiten aus einem Briefmarkenkatalog kopiert (auf Papier oder elektronisch, z.B. USB-Stick), so ist das m.E. legal. Die Betonung liegt auf "ein paar Seiten".

Der "private Gebrauch" schließt jedoch eine Weitergabe der Kopien oder gar ihr Hochladen in ein Forum grundsätzlich aus.

Viele Grüße
Quincy

[1] https://www.bitkom.org/noindex/Publikationen/2009/Leitfaden/Der-richtige-Umgang-mit-dem-Urheberrecht-Leitfaden-zum-legalen-Kopieren/090420-LegalesKopieren.pdf
 
Silesia-Archiv Am: 13.11.2018 10:23:42 Gelesen: 2135# 12 @  
@ Quincy [#11]

Danke für die ausführliche Info. Dann gehen ganz kluge 10 x in Bibliothek und kopieren bzw. scannen bei jedem Besuch 20 Seiten.

Viel Spaß, beste Sammlergrüße Michael
 
StefanM Am: 13.11.2018 10:52:15 Gelesen: 2105# 13 @  
@ London-Dieter [#6]

Ein Michel Spezial Band 2 von 2009 ist gerade für 1 Euto verkauft worden. Dann bliebe noch die Frage des Portos, denn die ist für den Katalogversand nach UK nicht unerheblich.

Man könnte den Verkäufer bitten, nur die gewünschten Seiten aus dem Katalog zu senden und den Rest zu entsorgen. Auf diese Weise kämst Du sehr günstigen Konditionen zu der gewünschten Information.

Gruß
Stefan
 
Holzinger Am: 13.11.2018 11:47:56 Gelesen: 2068# 14 @  
@ Quincy [#11]

Der "private Gebrauch" schließt jedoch eine Weitergabe der Kopien oder gar ihr Hochladen in ein Forum grundsätzlich aus.

Das ist in der 1. Aussage falsch. Lies bitte Deinen eigenen Zitatlink (Punkt 1.1, Anstrichpunkt 1. und 6.) zum privaten Gebrauch und der Weitergabe an einen bestimmten Kreis von Interessenten.

Ob es sich bei dem anfragenden Leser um einen "engen Freund" handelt, ist wohl schwammig und Auslegungssache. Als Sammler ist es mein "Freund" und ein evtl. Tauschpartner auf Michelbasis.

Natürlich gibt es auch andere (oben benannte) Varianten um an das fehlende Wissen zu gelangen. Finaztransfer bei Kopien ist nicht zulässig, Tausch mit Wertausgleich zulässig (?). Zumindest dürfte dies in den Begriff "Grauzone" fallen.

Ansonsten kommen doch solche Diskussionen immer als "Sommerloch" vor.
 
Quincy Am: 13.11.2018 13:10:55 Gelesen: 2016# 15 @  
@ Holzinger [#14]

Richtig, das ist mir nachträglich auch aufgefallen, dass ich das hätte ich besser formulieren sollen z.B. mit den Worten "ungezielte Weitergabe".

Gruß
Quincy
 
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