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Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
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inflamicha Am: 24.06.2014 20:54:18 Gelesen: 4069591# 3116 @  
@ muemmel [#3115]

Schönes Stück Harald. Viele Einschreiben scheint das Postamt in Ursprung nicht abgefertigt zu haben. Immerhin wurden noch 1923 die alten R-Zettel mit dem rechtsseitigen "R" verwendet, sieht man nicht oft.

Guten Abend an alle,

heute wieder ein Ausflug in die Endphase der Inflation. Am 22.11.1923 (PP 25) wurde in Lössnitz (Erzgebirge) dieser Fernbrief nach Berlin aufgegeben:



Das erforderliche Porto in Höhe von 20 Mrd. Mark ist mit 10 Exemplaren der Mi-Nr. 326 AW abgedeckt. Die Marken wurden mit dem Werbestempel von Lössnitz (Filbrandt Nr. 205) entwertet, mit dem auf die weltbekannte Leder- und Schuh-Industrie hingewiesen wurde.

Gruß Michael
 
inflamicha Am: 25.06.2014 20:23:41 Gelesen: 4069303# 3117 @  
Guten Abend,

einen Dezemberbrief vom 4.12.1923 (PP 27 a) hätte ich heute anzubieten:



Der Brief lief innerhalb Berlins von Borsigwalde nach Reinickendorf, die frankierten 50 Milliarden Mark entsprachen dem aktuellen Porto von 5 Rentenpfennig.

Gruß Michael
 
muemmel Am: 26.06.2014 22:35:03 Gelesen: 4069046# 3118 @  
Grüezi,

heute ein Fernbrief vom 7.11.23 von Peine nach Frankfurt am Main:



Das Porto wurde mit einer Marke der 325 APa verklebt, daher kann man derartige recht häufig finden. Weniger häufig findet man hingegen doppelt verwendete Briefe, wie hier mit der Adresskappe "Pfiffikus".

Hübschen Gruß
Harald
 
erron Am: 27.06.2014 15:44:34 Gelesen: 4068790# 3119 @  
Schon verwundert war ich, als ich diesen Beleg in den Händen hielt.

Nicht die Inflamarken erweckten meine Aufmerksamkeit, sondern die Abstempelung aus einem 600 Seelen Dorf mit Namen Killer mit Datum 26.4.1923.

Killer gehört heute zur Stadt Burladingen (Schwäbischen Alp).



Frankiert ist die Postkarte mit 3 x Nr 206, 1 x Nr 226, 1 x Nr 215 und 1 x Nr 218; ergibt das erforderliche Porto für eine Postkarte im Fernverkehr von 40 Mark nach Berlin.

mfg

erron
 
inflamicha Am: 28.06.2014 22:37:17 Gelesen: 4068293# 3120 @  
Guten Abend,

heute habe ich einen Fernbrief von München nach Schwandorf vom 8.5.1921 (PP 6) für Euch, das Porto von 60 Pf. ist mit je einem Viererblock der Mi-Nr. 119 und 120 erbracht.



Die Marken sind mit dem Sonderstempel des 2. Internationalen Briefmarkenhändlertages 5.-9. Mai 1921 in violett (Filbrandt Nr. 226) entwertet worden. Den Stempel gibt es auch in schwarz und - ganz selten - in rot.

Gruß Michael
 
muemmel Am: 28.06.2014 22:55:24 Gelesen: 4068288# 3121 @  
Guten Abend zu später Stunde,

heute habe ich einen Fernbrief im Angebot, der mit zu wenig Porto versehen war:



Ab 12.11.1923 betrug das Porto für den einfachen Fernbrief 10 Milliarden Mark. Folglich war das Fehlporto von 5 Milliarden plus 50% als Nachporto fällig. Doch der ging der Brief zunächst von Bonn Freiburg im Breisgau, der Empfänger war aber offensichtlich nach Berlin umgezogen. Nun wird es ein wenig pikant, aber inflamicha hat schließlich alles erklärt:

"Der Brief erhielt rückseitig den roten Nachportostempel von Freiburg. Da der Empfänger jedoch nach Berlin-Grunewald verzogen war, wurde das Nachporto im Einnahmenachweisbuch gestrichen, der Entlastet-Stempel von Freiburg ebenfalls in rot rückseitig abgeschlagen und der Brief nach Berlin nachgesandt. Die Nachportobelastung blieb natürlich erhalten, die Sendung erhielt in schwarz vorderseitig den Portostempel von Berlin-Grunewald und der Betrag wurde hier vom Empfänger eingezogen."

Hübsche Grüße
Harald
 
JoshSGD Am: 29.06.2014 14:26:55 Gelesen: 4068041# 3122 @  
Guten Tag werte Sammlerschaft,

heute wieder eine schöne Massenverwendung der Mi.Nr. 226a aus der Portoperiode 13 (1.3. - 30.6.1923). Wir sehen einen eingeschriebenen Fernbrief bis 100g von Polleben nach Halle/Saale vom 9.3.1923. Das Porto betrug 120 Mark, die Einschreibgebühr 80 Mark, der Brief wurde entsprechend mit 50 x 4 Mark freigemacht. Der Empfänger, die Handwerkskammer, sitzt heute noch in dem gleichen Gebäude wie damals, nur der Name hat sich etwas geändert.

Der Umschlag ist oben doch sehr unsauber geöffnet und sieht auch nicht mehr besonders aus, trotz dessen ein schönes Stück.



Gruß
Josh
 
juni-1848 Am: 29.06.2014 14:54:36 Gelesen: 4068033# 3123 @  
@ muemmel [#3121]

Die Krönung wäre noch der Eingangsstempel einer Postanstalt im Ortsteil Schmargendorf, östlich an Grunewald angrenzend, gewesen. Da die hohen Hausnummern des Hohenzollerndamms allerdings an der westlichen Grenzen Schmargendorfs lagen, wurde dieser Brief vielleicht sogar von der nächst gelegenen Postanstalt in Grunewald aus bestellt.

Und wenn wir uns schon durch die "Dörfer" Groß-Berlins tummeln, steuere ich gleich einen weiteren bei:

...

(Datenbank #5755) aus der PP 1 (1.7.1906 - 31.7.1916)

Brief vom 30.3.1912 mit 3x 10 PF Germania ab Charlottenburg 2 (Minutenstempel) nach Berlin-Grunewald mit Nachgebühr 15 Pf (Blaustift), der streckenweise (bis Halensee) mit Rohrpost zu befördern war.

Der rückseitige Nachgebühren-Zettel lüftet das Geheimnis. Im Ortsbereich bis Halensee (Minutenstempel) erfolgte die Rohrpostzustellung.

Nach Grunewald (Bleistift-Eintrag) war die Gebühr für einen Fernbrief notwendig, wie dieser Zettel ausweist:

Die Gebühr für streckenweise mit Rohr- \
post zu befördernde Sendungen nach \
...
{mit Bleistift: Grunewald} ... \
beträgt für Rohrpostbriefe 35 Pf. \
# Rohrpostkarten 30 # \
Für unfrankierte oder unzureichend fran- \
kierte Sendungen wird der einfache Betrag \
der Gebühr oder des fehlenden Gebühren- \
teils und daneben eine Zuschlaggebühr von \
10 Pf. erhoben. \
OPD 53*


Da der Landstrich Halensee Charlottenburg von Grunewald trennte, galt hier auch nicht der Nachbarortsverkehr. Die Eingemeindung von Charlottenburg, Halensee und Grunewald (Landgemeinde samt dem Forstgutsbezirk) nach Groß-Berlin erfolgte erst 1920.

Laut Rohrpostordnung für Berlin vom 30.1.1909 gilt:

§16 Streckenweise mit der Rohrpost zu befördernde Sendungen
I) Zur Beförderung mit der Rohrpost geeignete, im übrigen postordnungsmäßig beschaffene Briefe und Postkarten, könne auf Verlangen des Absenders streckenweise mit der Rohrpost befördert werden, wenn
a) Aufgabe- oder Bestimmungsort innerhalb des Rohrpostbezirks liegen, oder
b) Aufgabe- und Bestimmungsort zwar außerhalb des Rohrpostbezirks liegen, aber wenigstens einer von beiden zum Ober-Postdirektionsbezirk Berlin gehört.
II) Für streckenweise mit der Rohrpost zu befördernde Sendungen wird außer der Rohrpostgebühr (§.7) das gesetzlichen Porto und u.U. die postordnungsmäßige Gebühr erhoben. Für unfrankierte oder unzureichend frankierte Sendungen dieser Art wird der einfache Betrag der Gebühr oder des fehlenden Gebührenteils und daneben eine Zuschlaggebühr von 10 Pf. erhoben.
III) Streckenweise mit der Rohrpost zu befördernde Sendungen, die an Empfänger innerhalb des Rohrpostbezirks gerichtet sind, werden hinsichtlich der Bestellung nach §.12 behandelt. Sind derartige Sendungen an Empfänger außerhalb des Rohrpostbezirks gerichtet, so werden sie am Bestimmungsorte nur dann durch Eilboten bestellt, wenn die Eilbestellung nach Maßgabe der Postordnung ausdrücklich verlangt ist. Die Gebühr hierfür tritt den Sätzen unter §.16 II hinzu, doch ist ihre Vorausbezahlung nicht erforderlich.

Sammlergruß,
Werner
 
muemmel Am: 29.06.2014 22:26:28 Gelesen: 4067883# 3124 @  
Hallöle,

zum Sonntagabend noch ein eingeschriebener Brief vom 18.12.1923:



(Datenbank # 5916)

Ab 1.12.23 war die Inflation zwar zu Ende und der Brief wurde auch nur mit Rentenpfennigmarken frankiert. Doch darf man nicht außer acht lassen, dass diese Portostufe mit 10 Pf. Porto und 20 Pf. R-Gebühr nur bis 1.6.1924 möglich war, danach stieg die R-Gebühr nämlich auf 30 Pf.

Einen guten Wochenstart wünscht
Harald
 
inflamicha Am: 30.06.2014 22:23:12 Gelesen: 4067263# 3125 @  
Guten Abend,

heute zeige ich nach längerer Zeit mal wieder eine Paketkarte:



Die Paketkarte ist für ein Paket mit 8 kg von Bietigheim (Württemberg) nach Rheinbach, welches am 12.9.1922 (PP 8) aufgegeben wurde. Vom Empfänger wurden per Nachnahme 1190,50 M eingezogen. Laut Eingangsstempel soll das Paket erst am 22.9. in Rheinbach gewesen sein, an eine so lange Laufzeit mag man kaum glauben. Für ein Paket bis 10 kg auf eine Entfernung über 75 km waren 30 Mark zu berappen, die Nachnahme-Vorzeigegebühr schlug mit 1,50 M zu Buche.

Gruß Michael
 
inflamicha Am: 01.07.2014 21:24:23 Gelesen: 4066563# 3126 @  
Guten Abend,

und gleich noch einmal: Paketkarte von Lagow (Neumark) für ein 6 Kilo-Paket nach Berlin-Schöneberg vom 16.10.1923, Entfernung bis 375 km.



Als Paketgebühr waren 42 Mio Mark zu entrichten, wofür 20 Marken in 4 verschiedenen Sorten verklebt wurden.

Gruß Michael
 
inflamicha Am: 02.07.2014 20:56:06 Gelesen: 4065928# 3127 @  
Guten Abend,

heute wieder ein Fernbrief der zweiten Gewichtsstufe von Osnabrück nach Berlin vom 22.11.1923 (PP 25):



Beim Frankieren war man großzügig. Statt der ausreichend gewesenen 28 Mrd Mark wurden Marken im Wert von 30 Mrd verklebt. Sicher nicht ganz freiwillig - kleinere Wertstufen waren wohl nicht mehr vorrätig.

Gruß Michael
 
muemmel Am: 02.07.2014 22:48:37 Gelesen: 4065865# 3128 @  
Guten Abend,

heute ein einfacher Fernbrief mit einer Einzelfrankatur der MiNr. 317 AW:



Aber irgend etwas stimmt bei diesem Brief nicht. Doch ist die Lösung des Rätsels nicht wirklich schwierig.

Schöne Grüße
Harald
 
dr.vision Am: 03.07.2014 08:57:46 Gelesen: 4065525# 3129 @  
Moin zusammen,

ich hätte da mal eine Frage an die Spezialisten. Ich hatte den folgenden Beleg in die (Datenbank # 005939) eingestellt. Der freundliche Redakteur (inflamicha) hat ihn auch freigegeben und am Ende des Textes die Passage zum Nachporto ergänzt. Dieses Nachporto ist auf den ersten Blick nicht erklärlich. Am oberen Rand der Karte ist mit dem selben Blaustift mit dem auch die "40" Nachporto geschrieben wurde, der Vermerk "16 x 10,9" angebracht. Die Karte hat exakt diese Abmessungen.

Nun meine Frage: Wie groß durfte eine Postkarte im Jahr 1921 sein? Wenn sie größer war, welches Porto galt dann?

Michael wies in einer Mail auf die Postverordnung von 1921 hin. Diese trat aber meines Wissens nach erst am 1.1.1922 in Kraft. Leider habe ich (noch) keinerlei Unterlagen zu dem Thema.



Danke für eure Hilfe.
Ralf
 
jmh67 Am: 03.07.2014 11:07:48 Gelesen: 4065470# 3130 @  
@ dr.vision [#3129]

Das übliche Format für Postkarten war damals 9 cm x 14 cm, und die Maximalgröße soll 10.5 cm x 15 cm gewesen sein. Wikipedia bezieht sich dabei auf Bücher (Linke/Richter: Ratgeber für Ansichtskartensammler und Lebeck/Kaufmann: Viele Grüße ... Eine Kulturgeschichte der Postkarte), die ihrerseits sich auf den Weltpostvertrag beziehen sollen. DIN A6 hat sich erst ab Ende der 20er Jahre als Normalformat durchgesetzt. In Anbetracht dessen war die Postkarte von Kohlndorfers Nachfolger wirklich überformatig. Wundert mich nur, daß das nicht schon beim Drucken jemand gemerkt hat.

Wahrscheinlich wurde in solchen Fällen Briefgebühr verlangt.

Jan-Martin
 
erron Am: 03.07.2014 13:19:30 Gelesen: 4065393# 3131 @  
@ muemmel [#3128]

Beleg ist unterfrankiert.

PortoSoll: 10 Millionen; PortoIst: 5 Millionen.

mfg

erron
 
HenryG Am: 03.07.2014 15:24:20 Gelesen: 4065289# 3132 @  
Dienstbrief "Vom Präsidenten des Landgerichts Hof" nach Bayreuth, portogerechter Fernbrief zu 1000 Mark vom 23.08.1923.

Am 23.08.1923 hatte man zum letzten Mal die Gelegenheit einen Fernbrief für unschlagbar günstige 1000 Mark zu versenden. Bereits am nächsten Tag wurde das Porto um den Faktor 8 auf 8000 Mark/Fernbrief erhöht. Hier wurden zur Freude des Sammler gleich 32x die D76 in Mischfrankatur mit D72 verwendet.



[Redaktionell aus dem Thema "Deutsches Reich Dienstmarkenbelege" kopiert]
 
muemmel Am: 03.07.2014 17:40:42 Gelesen: 4065285# 3133 @  
@ erron [#3131]

Hallo Bruno,

das war auch mein erster Gedanke, aber ich vermute eher, dass der Postler das Datum im Stempel versehentlich falsch eingestellt hat. Denn am 11.10.23 (statt 21.10.23) betrug das Porto "nur" 5 Millionen Mark.

Grüßle
Harald
 
juni-1848 Am: 03.07.2014 19:19:57 Gelesen: 4065223# 3134 @  
@ dr.vision [#3129]
@ jmh67 [#3130]

Moin Ihr beiden,

schaut mal in die Belege-Datenbank. Die folgenden drei Postkarten entsprachen nicht den Anforderungen an Postkarten und wurden deshalb mit dem einfachen Briefporto korrekt frankiert:

1. Briefporto wegen Überschreitung des zulässigen Postkarten-Gewichts (1907)

...

[http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/880]

2. Inlands-Briefporto wegen Überschreitung der zulässigen "Papierdicke" einer Postkarte (1921)



[http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/930]

3. Auslands-Briefporto wegen Überschreitung der zulässigen "Papierdicke" einer Postkarte (1923)

...

[http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/902]


In der Quelle "Der Postbetriebsbeamte", Buchverlag Deutsche Post, 2. Auflage 1909, finden wir auf Seite 16 leider keine exakten Angaben bzgl. der maximalen Postkartengröße:



Da mir andere als die Quellen von Jan-Martin [#3130] auch nicht vorliegen, kann ich leider den Zeitpunkt nicht benennen, ab welchem Format die Größe einer Postkarte als tatsächlich überschritten galt.

Und es wurde bei Verfehlungen immer das Porto für den einfachen Brief berechnet. Leider wiegt die Blei-Postkarte ganz oben nur 19 Gramm.

Da bisher nicht mit einem Poststück belegt, interessiert mich brennend, ob eine Postkarte vom Gewicht über 20 Gramm auch dem Briefporto der höheren Gewichtsstufe unterlag (für Ortsbriefe ab der PP3 = 1.10.1918 und für Fernbriefe ab der PP1 = 1.7.1906)!

Sammlergruß, Werner
 
inflamicha Am: 03.07.2014 21:43:28 Gelesen: 4065157# 3135 @  
Guten Abend,

mir liegt leider nur die Postordnung von 1921 vor, hier wird in § 6 die Postkarte ausführlich abgehandelt. Da Änderungen nicht so häufig vorgenommen wurden, dürften diese Festlegungen auch in früheren Versionen so oder ähnlich gegolten haben.

Offensichtlich orientierte man sich an der Größe der Paketkarten, denn unter II heißt es: "Postkarten werden zugelassen, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen abweichen und die für Paketkarten vorgesehenen Höchstmaße von 15,7 : 10,7 cm nicht überschreiten." Unter V kommt dann: "Postkarten, die den Bestimmungen nicht entsprechen unterliegen der Briefgebühr." Und speziell für Werner unter 9.c) "Nach den A.B. (Ausführungsbestimmungen zur Postordnung, enthalten im Abschnitt V Abt. 1 der Allg. Dienstanweisung für Post und Telegraphie) dürfen Postkarten bis zu 8 g wiegen.

Im Handwörterbuch des Postwesens von 1927 findet sich dies: "Ausdehnungen im innern und Weltpostverkehr mindestens 10 : 7 cm, höchstens 14,8 : 10,5 cm, Größen bis 15,7 : 10,7 cm (im Weltpostverkehr 15 : 10,5 cm) sind vorläufig nicht zu beanstanden."

Passend zum Thema diese Postkarte nach Schweden vom 3.4.1923, zunächst richtig frankiert mit 180 Mark, Kleinschriftstempel "Charlottenburg * 2 g -3.4.23". Die Karte wurde zwecks Nachfrankierung (man beachte den Rest des bekannten grünen Klebezettels, auf dem auf die fehlende Frankatur hingewiesen wurde, rechts oben) an den Absender zurückgegeben. Mit zusätzlichen 120 Mark und damit insgesamt der Briefgebühr ging die Karte am übernächsten Tag erneut auf die Reise, Entwertung diesmal mit dem Stempel "CHARLOTTENBURG * 2 d -5.4.23". Auch hier war die Karte zu groß, denn unter PO § 6 5.b) heißt es: "Nach dem Auslande- ausgenommen Freie Stadt Danzig, Memelgebiet und Österreich- dürfen nur Postkarten verwendet werden, die die Grenzen von 14 : 9 cm nicht überschreiten." Mit 15.5 : 10,5 cm war meine Karte also nur "inlandtauglich".



Gruß Michael
 
muemmel Am: 03.07.2014 22:52:24 Gelesen: 4065126# 3136 @  
Ebenfalls einen guten Abend,

Mümmel hat heute nur einen einfachen Fernbrief vom 16.11.1923 anzubieten:



Reizvoll war für mich nicht die Einzelfrankatur der MiNr. 328 AP, sondern der deutliche Abschlag des Werbestempels von Bad Wildungen (Filbrandt Nr. 350).

Sonnige Grüße
Harald
 
dr.vision Am: 04.07.2014 07:18:13 Gelesen: 4064810# 3137 @  
@ jmh67 [#3130]
@ juni-1848 [#3134]
@ inflamicha [#3135]

Moin zusammen,

ganz herzlichen Dank für die Aufklärung der Frage. Jetzt kann ich den Eintrag in der Datenbank korrekt vornehmen.

Einen sonnigen Tag wünscht von der Ostsee
Ralf
 
inflamicha Am: 04.07.2014 21:51:43 Gelesen: 4064322# 3138 @  
Guten Abend,

auch heute wieder was mit Nachporto: Auslandsbrief vom 31.1.1922 (PP 7) von Berlin-Friedenau in die Freie Stadt Danzig zum ermäßigten Tarif 2 Mark (wie ein Inlandsfernbrief der ersten Gewichtsstufe), der Absender hatte jedoch nur eine Marke zu 1,50 aufgeklebt.



Das Nachporto in Höhe des doppelten Fehlbetrages wurde erst in Danzig vom Empfänger eingezogen, als Nachweis wurden Portomarken zu 20 und 80 Pfennig verklebt.

Schönes Wochenende!

Gruß Michael
 
muemmel Am: 05.07.2014 20:44:55 Gelesen: 4063667# 3139 @  
Guten Abend,

Ende Mai habe ich den nachstehenden Brief aus Berlin mitgebracht:



Gelaufen am 1.10.23 (Ersttag der Portoperiode 19) von Gera nach Kahla und frankiert mit 8 Marken der MiNr. 293. Das Porto betrug 2 Millionen Mark, also tarifrichtig.

Sehr gut kann man einen Versatz des Überdrucks erkennen (rechts tiefer als links), der - wenn überhaupt - meist in der 5. und 6. Spalte eines Schalterbogens zu finden ist.

Hübsche Grüße
Harald
 
inflamicha Am: 05.07.2014 22:44:38 Gelesen: 4063584# 3140 @  
Guten Abend,

die Ganzsachenpostkarten mit dem Wertstempelmotiv der Nationalversammlung waren ebenso wie die gleichartigen Marken nur im Inland gültig, viele Sendungen sind allerdings unbeanstandet durchgerutscht. Die folgende Karte von Jöhstadt in Sachsen nach Weipert in Böhmen (CSR) vom 18.8.1919 (PP 3) jedoch nicht.



Obwohl mit 10 Pf. portorichtig musste der Empfänger 30 Heller Nachporto bezahlen. Die als Nachweis verklebte tschechisch-slowakische Portomarke ist noch mit dem alten österreichischen Stempel entwertet worden. Interessant an der Karte ist neben dem Bahnpoststempel Jöhstadt-Wolkenstein die Empfängeranschrift: "vis-a-vis Rittners Weinstube".

Gruß Michael
 

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