Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Postanweisungen von 1865 bis 1925
Das Thema hat 34 Beiträge:
Gehe zu Seite:  1   2 oder alle Beiträge zeigen
 
Christian Am: 20.08.2009 23:59:31 Gelesen: 51209# 1 @  
Hallo zusammen,

heute möchte ich ein neues Thema aus dem Bereich der Ganzsachen beginnen, dass bisher noch nicht diskutiert wurde: Die Postanweisungen.

Zur Begriffsbestimmung hier ein Auszug aus dem Meyer Konversationslexikon von 1908

Postanweisungen (engl. Money-orders, Postoffice orders, franz. Mandats de poste, ital. Vaglia postali), von der Post ausgestellte Anweisungen, auf Grund deren Geldbeträge bei der Absendungspostanstalt eingezahlt und von der Bestimmungspostanstalt an den Adressaten ausgezahlt werden. In Preußen wurden seit 1848 bare Einzahlungen bis 25 Taler auf Briefe angenommen, wobei außer dem Briefporto eine Einzahlungsgebühr von 1/2 Silbergroschen für den Taler erhoben wurde. Einen gewaltigen Aufschwung nahm der Geldübermittelungsverkehr durch die Post erst mit der Einführung der P. England führte zuerst P. ein, Preußen 1865. In Deutschland, Österreich etc. hat der Absender die Postanweisung unter Benutzung der von der Post gelieferten Formulare mit Tinte, durch Druck oder mittels Schreibmaschine auszufertigen, ein angefügter Abschnitt, der zu Mitteilungen benutzt werden kann, wird dem Empfänger bei Auszahlung des Geldes gegen Quittung ausgehändigt, ebenso die der Postanweisung etwa anhängende Postkarte. Auf Antrag werden seit 1883 die für Girokunden der Reichsbank eingegangenen P. dieser zur Gutschrift auf die Girokontos der Kunden überwiesen und gleichzeitig von dem der Post bei der Reichsbank eröffneten Kredit abgeschrieben; Beträge der aufzuliefernden P. können durch Schecks auf die Reichsbank bezahlt werden. Zu Geldüberweisungen auf telegraphischem Wege hat der Absender gleichfalls ein Postanweisungsformular auszufüllen; die Ausfertigung des Überweisungstelegramms erfolgt durch die Post. Mit dem Ausland findet der Austausch von P. entweder nach dem Postanweisungsübereinkommen des Weltpostvereins oder auf Grund besonderer Abkommen statt. Näheres hierüber im »Weltpost-Handbuch« (Berlin 1898). Über die Länder und Orte, nach denen P. zugelassen sind, über die Währungsverhältnisse, die Zulässigkeit von Mitteilungen auf den Abschnitten der P., die Notwendigkeit der besondern brieflichen Benachrichtigung des Empfängers, Eilbestellung und über telegraphische P. gibt der bei jedem Postamt befindliche Briefposttarif sowie das Postblatt (s. d.) Auskunft. In Europa hat nur Spanien keinen Postanweisungsverkehr. In Frankreich besteht neben dem deutschen Postanweisungssystem (P. in Kartenformat) von früher her ein dem englischen nachgebildetes System, bei dem der Absender das vom Postbeamten aus einem Register ausgelöste und ausgefüllte Formular (mandat ordinaire) erhält, um es dem Empfänger brieflich zu übersenden. Die Empfangsanstalt wird durch einen Einzahlungsschein von der Einzahlungsstelle benachrichtigt (s. auch Postnote). In den Vereinigten Staaten von Amerika kann man durch den Vermerk:

»Identification of payee, endorsee or attorney waved« erreichen, daß sich der Geldempfänger nicht zu legitimieren braucht, was für Reisende von Wert ist. Zwölf Länder gleichen die Zahlungen des Postanweisungsverkehrs durch die Zentralabrechnungsstelle des Internationalen Bureaus des Weltpostvereins in Bern aus. Wegen der Gebühren für P. s. Porto. Vgl. Tinsch, Die P., zivilrechtlich betrachtet (Leipz. 1890); Stegner, Die rechtliche Natur des Postanweisungsgeschäfts (Halle 1902).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 216.

Als Einstieg möchte ich vier Belege vorstellen, die einzelne Typen (Ausprägungen) repräsentieren.

1. Hannoverscher Postbezirk

Postanweisung 1 Groschen, schwarz, Ausgabe 1965/66, Michel Nr. A1, rechteckiger Wertstempel König Georg V, Buchdruck



Auf der Rückseite befindet sich der Quittungsvermerk sowie Hinweise an den Benutzer. Die Postanweisung zu 1 Groschen war für Beträge bis 20 Thaler vorgesehen.



Nach der Übernahme durch Preußen wurde der Verkauf am 30. September 1866 eingestellt.

2. Ganzsachenumschlag Württemberg

20 PF blaus, Ausgabe 1890/91 Michel Nr. AU41



mit Rückseitigem Quittungs bzw. Absender-Vermerk



3 Ganzsache Deutsches Reich, Peffigausgabe

20 Pfennig blau, Ausgabe 1898, Michel Nr. A11 I



auch hier ein rückseitiger Quittungsvermerk



4 Ganzsache Deutsches Reich, Germania

15 Pfennig schwarzviolett, Ausgabe 1920, Michel Nr. A41, vorgesehen für Beträge bis 5 Reichsmark



Neben dem Quittungsvermerk befinden sich jetzt auch die Gebührenstufen auf der Rückseite.



In der Hoffung, recht viele Beiträge lesen zu können

grüßt herzlichst

Christian
 
die_ganzsache Am: 21.08.2009 01:05:27 Gelesen: 51191# 2 @  
Hallo,

normalerweise kommen die Postanweisungen ungebraucht vor - sind sie gebraucht, so liegt häufig eine Gefälligkeitsentwertung mit einem niedrigen anzuweisenden Betrag vor - echte bedarfsgebrauchte Stück sind eher selten, da diese im Regelfall nicht an Kunden/Sammler abgegeben wurden - der Einzahlungsabschnitt muss logischerweise fehlen.

Hier ist ein solches Stück (A 10 Dt. Reich vom 21.09.1900) mit portogerechter 10 Pfg. Zusatzfrankatur, da der Anweisungsbetrag grösser als 5 Mark war.



Gruss
Joachim
 
wuerttemberger Am: 21.08.2009 08:24:08 Gelesen: 51179# 3 @  
@ Christian [#1]

Dein Zweiter Umschlag ist der sehr häufige AU43, erkennbar am dreizeiligen Absendervermerk.

Hier mal mit Zusatzfrankatur:



Gruß

wuerttemberger
 
bayern klassisch Am: 21.08.2009 09:10:20 Gelesen: 51174# 4 @  
Hallo,

eine markenfrankierte Kreuzerpostanweisung von Bayern ist ziemlich schwer zu finden. Hier eine aus Grafing über einen vergleichsweise geringen Betrag, der aber auch bezahlt sein wollte (warum der Scanner immer rechts einen Teil abschneidet, ist mir unerklärlich).

Der Postdienst selbst fiel unter die Fahrpost, die Versendung der PA jedoch war der Briefpost vorbehalten.

Der von fachlichen Laien regelmäßig ins Spiel gebrachte Vorwurf, dass die "coupirte" Ecke oben links ein Mangel sei, ist falsch, denn es war die postalische Vorschrift, nach Auszahlung zu kupieren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch


 
die_ganzsache Am: 21.08.2009 12:34:46 Gelesen: 51152# 5 @  
Ein Probedruck von Bayern A 100 II (ohne Wertstempeleindruck)



Gruss
Joachim
 
Lars Boettger Am: 21.08.2009 14:18:21 Gelesen: 51141# 6 @  
@ die_ganzsache [#5]

Hallo Joachim,

ist das ein Probedruck? Fehlt dann nicht ein Vermerk wie "Muster", "Specimen" oder ein "Ungültig"? Ist das möglicherweise ein Formular - ohne Wertstempel?

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
die_ganzsache Am: 21.08.2009 14:41:40 Gelesen: 51135# 7 @  
@ lars

Ich glaube mehr an einen Probedruck - ich habe einige andere Ganzsachen dieser Art (auch mit Wertstempel), die ohne "Muster" oder ähnlichen Aufdruck sind. Die Formulare sahen zu dieser Zeit (glaube ich wenigstens) anders aus. Doch sicher bin ich mir nicht.

Gruss
Joachim
 
bayern klassisch Am: 21.08.2009 14:47:56 Gelesen: 51135# 8 @  
Hallo Joachim,

an einen Probedruck glaube ich nicht. Diese Vordrucke ohne Werteindruck wurden für dienstliche Geldanweisungen benötigt und benutzt, die gebührenfrei waren, so dass man eines Werteindruckes nicht bedufte. Ich hatte mal 2 vor vielen Jahren in gebrauchter Form in meiner Sammlung.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
die_ganzsache Am: 21.08.2009 14:56:04 Gelesen: 51133# 9 @  
@ bayern klassisch

Danke - das klingt plausibel.

Ich hatte vor kurzem ein derartiges ungebrauchtes Stück in einem Auktionskatalog gesehen - dort wurde es als "Essay ohne Wertstempel" mit Ausruf EUR 260 (!) angeboten.

Gruss
Joachim
 

Das Thema hat 34 Beiträge:
Gehe zu Seite:  1   2 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.