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Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Das Thema hat 364 Beiträge:
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DL8AAM Am: 27.04.2010 18:02:51 Gelesen: 367309# 165 @  
@ Concordia CA [#164]

Jürgen, besten Dank für die Info. Das macht Sinn und erklärt die Differenz zwischen "100" und "105". Da wurde am 105er-Tag ein unfrankierter Brief zu 5 Pfennig mehr abgerechnet, als am 100er-Tag.

Heute wird ja eine Zusatzgebühr (25 Cent pro Sendung) nur noch bei nicht maschinenlesbarer Adresse und/oder Frankiervermerk fällig.


Aus der Produktbroschüre "Werbeantwort: Vorgaben für den Einsatz und die Gestaltung der WERBEANTWORT" (11/2008) der Deutschen Post.

Falls es jemanden interessiert und zum Verständnis dieser angedrohten 25 Cent Strafgebühr: Die Deutsche Post formuliert in dem o.g. Werk sehr strenge Regeln an die Form und Verwendung der "Gebühr bezahlt Empfänger"-Frankiervermerke, z.B.


zusätzlich werden an anderer Stelle noch genaue Schriftarten und Größen vorgegeben.

Grüße
Thomas
 
reichswolf Am: 01.05.2010 00:33:51 Gelesen: 367199# 166 @  
@ Concordia CA [#66]

Inzwischen kann ich den AACHEN 1 III PORTO-Stempel ebenfalls belegen. Hier ist er auf einer unfrankierten Ortspostkarte vom 13.10.1925 mit dem Handwerbestempel AACHEN 1 * d Heilbad für: Rheuma. Gicht. Ischias. Katarrhe. zu sehen. Als Nachporto wurden 10 Pfennig verlangt. Wenn ich mich nicht irre, wurden unfrankierte Karten wie Briefe behandelt. Da ein Ortsbrief 5 Pfennig gekostet hätte, käme man durch Verdoppelung auf die taxierten 10 Pfennig.



Bei der nächsten Karte hatte der Absender mit den 10 Pfennig der MiNr. 86II leider 5 Pfennig zuwenig verklebt. Aufgegeben wurde die Karte am 17.10.1919 in AACHEN * 5 a, gelaufen ist sie nach Hoboken, das heute ein Stadtteil von Antwerpen ist. Dort wurde am 19.10. die belgische Portomarke MiNr. 19 zu 20 Centimes verklebt und mit dem Stempel 1 HOBOKEN 1 entwertet. Hier kann ich nichts zur Berechnung der Nachgebühr sagen.



Beste Grüße,
Christoph
 
BD Am: 01.05.2010 09:33:08 Gelesen: 367181# 167 @  
@ reichswolf [#166]

Hallo Christoph,

Zur 1. Karte:

Ab dem 1.10.1925 bis zum 31.07.1927 galt: Für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben, Mischsendungen und Blindensendungen im innerdeutschen Verkehr (einschl. Saarland) wird das eineinhalbfache des Fehlbetrages auf volle 5 Pfennig aufgerundet nacherhoben, jedoch beträgt der Mindestbetrag 10 Pfennig.

Beste Grüsse Bernd
 
reichswolf Am: 01.05.2010 14:45:32 Gelesen: 367162# 168 @  
@ BD [#167]

Hallo Bernd,

vielen Dank für die Informationen, habe ich direkt gespeichert.

Beste Grüße,
Christoph
 
Christian Am: 03.05.2010 00:47:14 Gelesen: 367092# 169 @  
Hallo zusammen!

Das ist weder mein Gebiet, noch gehört der Beleg den ich zeige nicht zu meinen Sammelgebieten. Deshalb bitte ich vorab schon mal um Verständnis für meine Unwissenheit. Der Brief aus Indien (gelaufen 1986) trägt u.a. den Stempel Nachgebühr. Da das Porto stimmt bezieht sich diese ausschließlich auf die erhobene Zollgebühr von 16,10 DM. Eigentlich wäre ich davon ausgegangen, dass im Falle, das Zoll erhoben wird, eine Benachrichtigung an den Empfänger erfolgt und dieser den Brief dann beim zuständigen Zollamt abholt und dabei die notwendigen Gebühren entrichtet.



War es üblich, die Zollgebühren auf diese Art und Weise zu erheben?

Herzliche Grüße

Christian
 
Postgeschichte Am: 03.05.2010 01:08:07 Gelesen: 367089# 170 @  
@ Christian [#169]

Hallo Christian,

aus dem Ausland eingehende Postsendungen werden, sofern eine Gestellungspflicht besteht, den Verzollungspostämtern zugeleitet, die sie den zuständigen Zollstellen zur Abfertigung übergeben. In sofern vertritt das Postamt den Empfänger. Fallen Zollgebühren an, werden diese auf der Sendung vermerkt und von dem Empfangspostamt beim Empfänger eingezogen. Dieses Verfahren ist neu. Es wurde früher (Zeitpunkt kann ich im Moment nicht sagen) nur angewandt, wenn sich am Bestimmungsort keine Zollstelle befand. Ansonsten war die Sendung beim Zollamt abzuholen.

Gruß
Manfred
 
Christian Am: 03.05.2010 23:18:29 Gelesen: 367032# 171 @  
@ Postgeschichte [#170]

Hallo Manfred,

du bestätigst noch meine Auffassung, dass es ungewöhnlich ist, (und 1987 war), dass Zollgebühren per Nachnahme erhoben werden. Nürnberg hat eines der größten Zollämter in Deutschland. Selbst in Kaiserslautern musste ich einen Brief eines Tauschpartners in Algerien im Zollamt abholen. In diesem Fall ist es sehr ungewöhnlich.

Grüße

Christian
 
AfriKiwi Am: 04.05.2010 00:12:35 Gelesen: 367025# 172 @  
@ Christian [#171]

Deine Frage hat Manfred schon beantwortet. Ich vermute daß der Brief etwas dickeres als Inhalt hatte und der Zoll meinte etwas verzollbares darin zu sein.

Wahrscheinlich war der Inhalt, na da rate ich mal - nur indische Briefmarken, also nicht DM 16.10 Wert. Die DM 16.10 war für die Bearbeitung beim Zoll.

Mit Wut hatte Herr Dahnke den Brief verkrümmelt um ihn wegzuwerfen. Irgendwie hatte der Beleg es doch 'überlebt' da er Briefmarkensammler war.

Erich
 
eisenhuf Am: 13.05.2010 02:16:55 Gelesen: 366452# 173 @  
Hallo alle "Taxenfreunde",

heute erhielt ich diesen schönen Beleg, aus der Zeit des Deutsch/Französischem Krieg 1870/1.

Mich interresierte eigentlich haupsächlich der blaue Hufeisenstempel aus Mühlhausen auf einem Pärchen der Mi*5 II (es könnte die "d" sein).

Der Brief ging durch ganz Frankreich, bis Douai (auch Bahnstempel); aber da Frankreich die Besetzungsmarken nicht annahm, wurde er von Neuem mit 25c "taxiert".

Alles Gute

Hans-Dieter


 
Jürgen Witkowski Am: 16.02.2011 21:34:19 Gelesen: 355822# 174 @  
Wurde hier Nachgebühr fällig?

Der Brief lief innerhalb der SBZ von der Versandstelle für Sammlermarken, Postamt Schwerin (Mecklenburg) zum Kurt Kayssner-Verlag in Buckow (märkisches Höhenland).

Das Einschreiben wurde aufgegeben am 5.5.46, kam in Buckow am 8.5.46 an und konnte laut handschriftlichem Vermerk an diesem Tag nicht zugestellt werden.

Kommen wir zu den Besonderheiten:

Dieser Brief (ob 1. oder 2. Gewichtstufe lässt sich nicht mehr ermitteln) erfüllt die Merkmale für eine portofrei Postsache:

- Die Aufgabe erfolgt durch eine postalische Einrichtung - Postamt Schwerin.
- Unter dem Einschreibezettel befindet sich ein Stempel "Postsache".
- Der erforderliche Stempel der Dienststelle (aptierter Stempel) Postamt Schwerin (Mecklenb.) b wurde abgeschlagen.

Warum befindet sich ein handschriftlicher Blaustift-Vermerk "84" als Zeichen für die Erhebung einer Nachgebühr von 84 Pf. auf dem Brief? Hat man den Stempel Postsache versehentlich oder bewußt mit dem Einschreibezettel überklebt?

Bei nicht freigemachten Dienstsachen wäre der einfache Fehlbetrag eingezogen worden. Das wären bei 60 Pf. Einschreibgebühr und 24 Pf bei einem Brief bis 20 g, also 84 Pf. Insofern ist die "84" schlüssig.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Hawoklei (RIP) Am: 14.04.2011 15:51:32 Gelesen: 352363# 175 @  
Der Absender hat schon "Porto zahlt Empfänger" vermerkt.

Am 22.6.46 gelaufen von LUDWIGSLUST nach Leubsdorf mit 36 Pf. "Nachgebühr".

Beste Grüsse
Hans


 
reichswolf Am: 16.04.2011 15:27:23 Gelesen: 352273# 176 @  
Folgende Karte fand sich in einem ebay-Lot.



Aufgegeben wurde sie am 04.08.1958 in (22c) AACHEN 4 g, gelaufen ist sie an das bekannte Honighaus Bienenfleiss in Niendorf. Frankiert wurde sie mit einer MiNr. 183x zu 10 Pfennig. Warum die Karte dann mit 15 Pfennig Nachgebühr (roter Rechteckstempel über der Anschrift) belegt wurde, verstehe ich nicht. Vielleicht ist hier ja jemand schlauer als ich.

Beste Grüße,
Christoph
 
kauli Am: 16.04.2011 22:10:05 Gelesen: 352247# 177 @  
Hallo zusammen,

da der Thread gerade wieder belebt wurde, eine Frage zu dem abgebildeten Brief aus Grossbritannien. Wie setzt sich das Nachporto zusammen? Hat jemand die Gebühren von Grossbritannien ?

Grüße aus Berlin
kauli


 
heide1 Am: 28.06.2011 14:39:32 Gelesen: 349121# 178 @  
@ reichswolf [#176]

Moin,

die Briefmarke war schon mal entwertet - etwas anderes fällt mir nicht ein.

Gruß Jürgen
 
JFK Am: 28.06.2011 21:36:16 Gelesen: 349083# 179 @  
@ kauli [#177]

3p war die normale Gebühr für Auslands-Briefe.

Die fehlende Luftpostgebühr entsprach 21 Pf + 10 Pf.(+50%) Strafgebühr = 31 Pf. Nachgebühr insgesamt.

Leider zeigt mein Int. Taschenbuch der Postgebühren keine Luftpostgebühren von GB.

1 pence entsprach damals ca 5 Pf., das spricht für eine Luftpostgebühr von ca. 4 pence.

Lieben Gruss
JFK
 
EdgarR Am: 14.04.2012 13:01:24 Gelesen: 330089# 180 @  
@ Concordia CA [#19]

Ganz offensichtlich kamen Ihrer Britischen Majestät Posthalter mit königlich britischen Porto- und Nachporto-Berechnungen einfach viel besser zurecht als mit irgendwelchen dubiosen Briefschaften von 'overseas' - irgendwo vom (aus britischer Sicht) halbzivilisierten Kontinent.

Oder wie würdest Du das Rechenkunststück des Edinburgher Postmenschen beurteilen, das ich in einem anderen Thema schon gezeigt habe und hier eben mal dazu füge:



Siehe auch Thema Nachportobelege / Nacherhebung von Porto" lfd Nr. 15
 
Postgeschichte Am: 14.04.2012 14:02:23 Gelesen: 330081# 181 @  
@ EdgarR [#180]

Bezüglich der Nachgebühr habe ich unter dem Thema "Nachportobelege/Nacherhebung von Porto" folgendes geantwortet:

Sind Dir denn die Postvorschriften von Großbritannien aus dem Jahre 1972 bekannt? Falls GB keinen Zuschlag erhoben hat, stimmt die Berechnung mit 4 Pence. Außerdem sind die tatsächlichen Umrechnungsgebühren zu berücksichtigen. Vielleicht findest Du die Gebühren von GB aus der entsprechenden Zeit und gibst hier das interessante Ergebnis bekannt.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
rostigeschiene (RIP) Am: 28.06.2012 20:15:24 Gelesen: 326048# 182 @  
Aufgegeben wurde diese Karte am 04.07.1917 in Baden-Baden in die Schweiz.



Warum die Karte dann mit 83 Pfennig, oder Rappen Nachgebühr belegt wurde, verstehe ich nicht. Das Auslandsporto betrug 10 Pf. Somit war diese Karte Portorichtig freigemacht

Vielleicht ist hier ja jemand schlauer als ich.

Viele Grüße

Werner
 
Lars Boettger Am: 29.06.2012 06:50:20 Gelesen: 326010# 183 @  
@ rostigeschiene [#182]

Hallo Werner,

es ist keine Nachgebühr erhoben worden. Es befindet sich kein T-Stempel und kein Taxvermerk auf der Karte. Wie Du richtig festgestellt hast, ist sie mit 10 Pfg. vollständig frankiert. Ob die "83" ein Postvermerk, ein Zensurvermerk oder nur eine private Zählnummer des Empfängers ist kann ich Dir nicht sagen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Marcel Am: 29.06.2012 07:14:14 Gelesen: 326004# 184 @  
@ rostigeschiene [#182]

Hallo Werner,

vielleicht ist die "83" einfach nur ein Zimmervermerk des Frl. Krahnstörer im Grand Hotel du Lac in Vevey (Schweiz) am Genfersee.

Schöne Grüße

Marcel
 
rostigeschiene (RIP) Am: 29.06.2012 08:04:38 Gelesen: 325998# 185 @  
@ Lars Boettger [#183]
@ Marcel [#184]

Hallo Lars,

jetzt wo Du es geschrieben hast, ich sehe auch keinen Taxvermerk. Ich habe mich wohl von der Farbe, in der die 83 geschrieben, wurde zu der Annahme leiten lassen das es ein Vermerk für die Nachgebühr ist.

Hallo Marcel,

der Gedanke mit der Zimmernummer ist nicht so abwegig, dass man ihn ohne weiteres fallen lassen kann.

Vielleicht hat ja noch Jemand eine Idee?

Viele Grüße

Werner
 
Germaniafan Am: 04.11.2012 20:22:55 Gelesen: 318794# 186 @  
Hallo zusammen !

Ich habe hier eine Ansichtskarte vom 12.5.1917 die von der Portokontrolle Hannover mit 18 Pfg. Nachgebühr belegt wurde.



Hier mal ein Versuch meinerseits diese Gebühr zu begründen.

Auf den ersten Blick sieht es ja aus als sei die Karte mit 7,5 Pfg. richtig freigemacht worden. Ich nehme an, dass es nicht erlaubt war, für den Adressaten bestimmte Nachrichten ins Adressfeld zu schreiben (schwarz umrahmt). Die Karte wurde deshalb wohl als Brief bewertet. Die Regel für unzureichend freigemachte Briefe in der 2. Portoperiode lautete wie folgt: Für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe im innerdeutschen Verkehr wurde neben dem Fehlbetrag, unter Aufrundung auf eine volle Pfennigsumme ein Zuschlag von 10 Pfg. erhoben.

Ein Fernbrief bis 20 g. kostete in der 2. Portoperiode 15 Pfg. Also fehlten 7,5 Pfg (aufgerundet 8 Pfg.) plus der Zuschlag von 10 Pfg. macht die in Blauschrift geforderten 18 Pfg.

Wie oben schon geschrieben ist dies nur eine Vermutung wie die 18 Pfg. zustande gekommen sind, da ich über die Vorgehensweise bei geschriebenen Nachrichten im Adressfeld keine Unterlagen besitze. Ich lasse mich diesbezüglich gerne belehren.

Schöne Grüße
Guido
 
Marcel Am: 30.11.2012 17:08:17 Gelesen: 317710# 187 @  
Hallo,

ich habe hier eine Frage mit der erhobenen Nachgebühr von der USA nach Deutschland. Wie hoch war das eigentliche Strafporto? Auf der Postkarte vom 10.08.1931 sind 2 x 1 cent Franklin-Marken aufgeklebt, nun taucht aber unten noch aus New York der T-Stempel und daneben die Höhe der besagten Nachgebühr von 10 centimes auf. Ein Nachgebührstempel rot (mit einer 2) und die große blaue 10 ist dann die erhobene Nachgebühr aus Deutschland - ist das soweit korrekt (bin kein Spezialist dafür)? Nun ist aber oben noch eine 18 - könnte das viel später drauf gekommen sein (Zählnummer oder privater Vermerk)? Auf der zweiten Karte - die den selben Weg nahm nur zwei Jahre früher vom 17.08.1929 mit 5 cent entwertet - schien alles korrekt gelaufen zu sein.



Die Karten liefen von Block Island - eine Insel zugehörig und südlich vom US-Bundesstaat Rhode Island (R.I.).

http://de.wikipedia.org/wiki/Block_Island_(Rhode_Island)

schöne Grüße
Marcel
 
drmoeller_neuss Am: 01.12.2012 21:30:02 Gelesen: 317644# 188 @  
Ich weiss nicht, ob es in diesem Thread schon steht, wie das Nachporto für internationale Sendungen berechnet wird.

Wird das fehlende Porto bemerkt, muss das Aufgabepostamt, spätestens das Auswechslungspostamt einen T-Stempel anbringen und einen Bruch aus dem Fehlbetrag und dem korrekten Portobetrag für einen Auslandsbrief daneben schreiben und stempeln. Das Empfängerland multipliziert dann diesen Bruch mit dem Preis eines Auslandsbriefes im Empfängerland und schlägt ein frei festzusetzendes Einziehungsentgeld zusätzlich auf.

Das erhobene Nachgebührentgelt wurde natürlich nicht in das Absenderland überwiesen, sondern verblieb in der Postkasse des Empfängerlandes.

Hier ein Beispiel aus Zimbabwe. Es fehlten zwei cent Porto (das waren noch Zeiten, wo in Zimbabwe in Cent gerechnet wurde, heute leider wegen der Hyperinflation nur noch in Billionen).

Also lautete der Bruch 2/20. Die Postanstalt des Empfängerlandes, hier die Deutsche Bundespost, nimmt keine Währungsumrechnung vor. Sie multipliziert den Bruch lediglich mit ihrem Gebührensatz für das gleiche Poststück. Ein Auslandsbrief nach Zimbabwe hätte 120 Pfg. gekostet, multipliziert mit 2/20 oder durch zehn geteilt, macht 12 Pfg. Nachporto. Dazu kam noch das Einziehungsentgelt.



Ein weiteres Beispiel: Am 12. März 1987 wurde dieser Brief im westafrikanischen Burkina Faso aufgegeben. Burkina Faso war früher unter Obervolta oder französisch Haute-Volte bekannt. Auf der Hauptpost in der Hauptstadt Ouagadougou hat man noch einmal nachgewogen und festgestellt, dass der Brief 22 Gramm wog (siehe Bleistiftvermerk). Die Frankatur zu 400 CFA Franken deckte aber nur die Gebühr bis 20 Gramm ab. Es fehlten 450 CFA Franken. Der Bruch lautete 450/400. Der dreieckige T-Stempel stammte noch aus der fränzösischen Kolonialzeit. Die Deutsche Bundespost hätte (450/400) * 120 Pfennig, also 135 Pfennige plus Einziehungsentgelt kassieren können.


 
Marcel Am: 04.12.2012 22:23:38 Gelesen: 317439# 189 @  
@ drmoeller_neuss [#188]

Vielen Dank für die Erklärung drmoeller_neuss, aber ich suche zum Beispiel bei der von mir gezeigten Karte von Block Island [#187] immer noch den Bruch - oder soll es 10/1 heißen. Ich bin in diesem Gebiet nicht sehr fit - kannst Du es mir oder jemand anders an meiner Karte erklären? Das wäre super, um erst einmal an dem was man selber besitzt verstehen zu können.

schöne Grüße
Marcel
 

Das Thema hat 364 Beiträge:
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