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Thema: (?) (583) Formulare der Post
Das Thema hat 591 Beiträge:
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AfriKiwi Am: 28.06.2008 11:03:20 Gelesen: 535200# 42 @  
Heute eine versicherte Sendung von Südafrika erhalten wo das Päckchen von der Neuseeland Post aufgemacht wurde und danach mit Klebeband mit Aufdruck 'OFFICIALLY OPENED BY MAF BIOSECURITY NEW ZEALAND - PURSUANT TO THE BIOSECURITY ACT 1993 - Inhalt Regenmantel und Nugat - angegebener Wert € 50.

Es stört mich gar nicht daß das Päckchen aufgemacht wurde und unterstreicht nur wie ehrlich die Post hier ist. Bei anderen Länder hätte die Hälfte gefehlt oder wäre gar verschwunden.

Links der Einlieferungsschein. Rechts oben Versicherungsschein, darunter noch ein ? Frachtschein - Porto € 23.



Ankunft in Neuseeland der PASSED INSPECTION Label nachdem das Päckchen wieder versiegelt wurde mit dem Klebeband. Darüber das rote Ablieferung/Zustellungslabel.



Sendung in SA = 09.06.08 > Ankunft in NZ und Kontrolle 21.06.08 > Lieferung etwa vor 28.06.08.

Erich
 
hwn Am: 28.06.2008 23:23:08 Gelesen: 535184# 43 @  
Das wurde teuer:



Handschriftliches Formular über die Gebühr von 3,15 DM für die Wiederverwendung einer bereits gebrauchten Briefmarke zu 10 Pfg.

Leider kein gedrucktes Formular, aber doch recht aussagefähig.

Grüße
Harald
 
duphil Am: 28.06.2008 23:43:36 Gelesen: 535177# 44 @  
@ hwn [#43]

Hallo Harald!

Dieses Formular wirft mehr Fragen für mich auf als Antworten.

Jetzt mal so, wie sie mir in den Sinn kommen:

Warum so eine hohe Summe? Wie wird diese Summe berechnet? Wofür wurde da überhaupt quittiert? Das ist doch meines Wissens nach keine Nachgebühr, oder? Ist das eine Strafzahlung? Welche Verordnung greift da? usw. usw.

Ich hoffe, Du kannst mir da einige Antworten geben.

Mit Spannung wartet
Peter
 
AfriKiwi Am: 29.06.2008 03:39:05 Gelesen: 535167# 45 @  
@ hwn [#43]
@ duphil [#44]

Näheres würde mich auch interessieren. Ist die 10 Pfg Marke vielleicht noch als Beweisstück zu sehen ?

Erich
 
- Am: 30.06.2008 15:04:25 Gelesen: 535141# 46 @  
@ hwn [#43]

Das ist wirklich ein sehr interessanter Beleg. Jeder weiß natürlich, daß gebrauchte - aber nicht entwertete -Marken kein zweites Mal benutzt werden dürfen. Streng genommen ist dies sogar eine Straftat. Aber die Post in Freiburg beließ es wohl bei dieser "Verwarnung".
 
hwn Am: 01.07.2008 15:17:23 Gelesen: 535123# 47 @  
@ duphil [#44]

Du legst hier die Finger in offene Wunden. Ich habe zwar eine Anfrage an einige Sammlerfreunde laufen, aber leider noch keine Antwort.

Sicher ist, dass es sich hier nicht um eine Nachgebühr, sondern eher eine Strafgebühr für das Vergehen der Verwendung einer bereits entwerteten Briefmarke handelt. Die Nachgebühr dürfte bereits der Empfänger des Briefes mit der 10 Pfg.-Marke bezahlt haben.

Genaueres darüber findet man wahrscheinlich nur in postinternen Verordnungen und Dienstanweisungen. Aber dazu muss erst jemand finden, der Einblick in diese Werke hat.

Wenn ich Näheres erfahre, werde ich es natürlich hier bekannt geben.

Grüße
Harald
 
- Am: 02.09.2008 16:47:18 Gelesen: 534967# 48 @  
Bei Eingemeindungen / Änderungen der Postleitzahl oder Ortsbezeichnung gab es - vor allem in den kleineren Postfilialen - sicherlich noch Bestände an Formularen mit den alten Bezeichnungen. Diese wurden meist nicht vernichtet sondern handschriftlich oder mittels Stempel aktualisiert. Hier ein Beispiel dazu: R-Zettel aus Stadtkyll.


 
reichswolf Am: 02.09.2008 17:18:23 Gelesen: 534965# 49 @  
@ hwn [#47]

Heute ist es so, daß das "Freimachen" einer Einzel-Sendung mit gefälschtem oder manipuliertem Postwertzeichen ein Einziehungsentgelt von 30 € nach sich zieht.

Meines Wissens wurde dieses aber erst 2001 eingeführt, wie die Regelung davor aussah, weiß ich leider nicht.

Beste Grüße,
Christoph
 
HEFO58 Am: 02.09.2008 19:03:38 Gelesen: 534957# 50 @  
@ italiker [#14]

Als Ergänzung zu Deinen Einlieferungsscheinen hier noch ein paar andere Beispiele, wie diese sich verändert haben - Zeitraum von 1844 bis 1931. Bei zwei alten Scheinen sind auf der Rückseite noch Notizen, die ich aber nicht entziffern kann.

Gruß
HEFO58










 
- Am: 19.09.2008 11:29:06 Gelesen: 534862# 51 @  
Im weitesten Sinne auch ein Formular ist dieser Fahrausweis für eine Pferdepersonenpost.


 
petzlaff Am: 20.09.2008 13:02:01 Gelesen: 534834# 52 @  
Da hätte ich dann auch noch ein paar interessante Formulare:



LG
Stefan
 
duphil Am: 20.09.2008 15:48:15 Gelesen: 534825# 53 @  
@ petzlaff [#52]

Hallo Stefan!

Ich habe nur einige Fragen zu deinen vorgestellten Belegen: Was sind das für Vordrucke? Wofür werden die gebraucht? Sind das Umschläge, Streifbänder, Karten oder etwas anderes? Wie sieht die Rückseite aus? Auch bedruckt, gestempelt beschrieben oder leer?

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
petzlaff Am: 20.09.2008 16:29:18 Gelesen: 534820# 54 @  
Hi Peter,

die Rückseiten sind unbedruckt. Es handelt sich um Kennzeichnungen von Briefbündeln, die per Bahn oder Postbus vom Einlieferungs- bis zum jeweils gleichen Bestimmungsort gebündelt zur Zustellung weitergeleitet wurden. Aus meiner Sicht die Dokumentation eines Vorläuferprozesses zu der heutigen Praxis der "zentralen Verteilungsstellen".

LG
Stefan
 
- Am: 17.10.2008 13:22:33 Gelesen: 534689# 55 @  
Ich habe heute einen Brief zurückbekommen, der neben dem Stempel "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" einen gelben Aufkleber trägt mit meiner Anschrift, Postvermerken und der neuen Codierung. So einen Streifen habe ich bisher noch nicht gesehen.



Hallo Andreas, der Brief geht gleich mit der richtigen Anschrift wieder an Dich ab. Ich hatte meine Hausnummer statt der deinigen auf den Brief geschrieben.
 
Stefan Am: 17.10.2008 20:10:20 Gelesen: 534681# 56 @  
@ italiker [#55]

Dieser Aufkleber wird auf Rückläufern der DPAG angebracht, wie auch immer dürfte sich in den Buchstabenkombinaten und/oder dem Codierstreifen deine Absenderanschrift verbergen.

Der Aufkleber müsste auch die ursprüngliche Codierung verbergen, damit es nicht zu einem erneuten Fehlzustellversuch nach falscher maschineller Sortierung kommt.

Der Aufkleber ist ganz bequem abziehbar und hinterlässt im Regelfall keine Spuren auf dem Briefumschlag.

Als ich damit mehrere Male zutun hatte, gingen mir einige Gedanken aus philatelistischer Sicht durch den Kopf:

1. Ist der Brief als Rückläufer nur vollständig, wenn sich darauf der gelbe Aufkleber befindet?
2. Kann der Aufkleber (selbstklebend!) abgezogen werden, da dieser vermutlich irgendwann Spuren auf dem Beleg hinterlässt, um den Beleg als solchen zu erhalten?
3. Sind solche Briefe als vollwertig zu betrachten, wenn der Aufkleber zumindest teilweise abgenommen (Bsp. Rückläuferbearbeitung bei Firmen, die so Anschriften auswerten wollen und müssen) und anschließend wieder darauf geklebt wurden? Das Abheben hinterlässt Spuren am Aufkleber (Bsp. angestoßene Ecken am Aufkleber um diesen irgendwie wegen des Abziehens mit den Fingern zu fassen zu bekommen). Die ursprüngliche Anschrift wird komplett verdeckt.

Gruß
Pete
 
Stempelwolf Am: 18.10.2008 12:17:24 Gelesen: 534662# 57 @  
Hier stelle ich Infoträger vor. Diese "Leitwegzettel" werden außen an den Postkisten bzw. Transportkarren angebracht, damit die Transporteure wissen wohin diese Kisten bzw. Karren müssen. Allein von Stuttgart und Briefzentrum 70 habe ich seit 1995 die verschiedensten Beschriftungen und Trägerpapiere gesammelt um später eine Auswertung zu machen. Bisher haben sich ca. 2000 verschiedene angesammelt. Mal wird mit Datum mal ohne Datum beschriftet. Mal ist das auf Thermopapier mal auf normalen gedruckt. Meine Postlerin des hiesigen Postamts konnte mir nichts zur Vielfalt sagen.

Für Heimatsammler ist auch dieser Nachweis der Automatisierung von Bedeutung.



Beste Grüße
Wolfgang
 
- Am: 19.10.2008 16:33:53 Gelesen: 534636# 58 @  
@ Pete [#56]

Hallo Pete,

ich kann bestätigen, daß der Aufkleber sich leicht entfernen läßt und daß beim Entfernen die Ecken leiden. Ich habe den Aufkleber natürlich angehoben, um zu sehen, warum der Brief zurückkam.

Ich werde ihn mit Aufkleber aufbewahren, auch auf die Gefahr hin, daß der Kleber irgendwann einmal den Umschlag durchfettet. Aber ohne Aufkleber wäre der Beleg halt nicht komplett.

Klaus
 
lonerayder Am: 20.10.2008 08:24:28 Gelesen: 534617# 59 @  
@ italiker [#55]

Hallo Klaus,

lach, so kommt man auch an Belege.

Der richtige Brief ist zwischenzeitlich angekommen.

vielen Dank.

Andreas
 
Heinz 1 Am: 20.10.2008 19:25:01 Gelesen: 534600# 60 @  
@ duphil [#17]

Wie schon von pete genannt gibt es diese auch von der Privatpost. Meist wurden diese von der Firma (Name fällt mir im Moment nicht ein) zugestellt, die nur Briefe mit Zustellungsurkunden zustellte. Die Urkunden sind genau so gelb wie die, die über die Post versandt wurden.

Die Firma ist allerdings, so weit ich weiß, Pleite gegangen, nachdem die Post ihre Entgelte für Briefe mit Zustellungsurkunden deutlich in 2007 gesenkt hat. Briefe die von der Post zugestellt werden, sollten einen kleinen gelben Aufkleber "Deutsche Post" haben. Dies wurde gemacht, weil die Post viele Beschwerden bekam und nicht immer der Verursacher war.

Briefe mit Zustellungsurkunden wurden von diesem Privatdienst oft unter Haustüren geschoben, wenn der Zusteller keine Möglichkeit hatte an die Briefkästen im Hausflur zu kommen. Was natürlich in großen Häusern nicht so toll war, wenn die Nachbarn mitbekamen das man einen Mahnbescheid vom Gerichtsvollzieher bekommen hatte.

Auch habe ich schon solche Briefe gesehen die im falschen Haus zugestellt wurden und dort in den Hausbriefkasten landeten.

In Städten und Gemeinden wo überwiegend Einfamilien Häuser sind und die Briefkästen in der Haustüre oder am Haus sind, ist die Zustellung kein Problem, aber bei Mehrfamilienhäuser in den Städten haben oft die Briefkästen im Flur.

Gruß Heinz 1
 
Stefan Am: 21.10.2008 19:26:34 Gelesen: 534584# 61 @  
@ Heinz 1 [#60]

>>Meist wurden diese von der Firma (Name fällt mir im Moment nicht ein) zugestellt, die nur Briefe mit Zustellungsurkunden zustellte. Die Urkunden sind genau so gelb wie die, die über die Post versandt wurden.<<

Meinst du Jurex? Dies wäre das einzige Unternehmen, welches mir einfällt, was ausschließlich Postzustellungsaufträge (PZA) zugestellt hatte.

>>Briefe mit Zustellungsurkunden wurden von diesem Privatdienst oft unter Haustüren geschoben, wenn der Zusteller keine Möglichkeit hatte an die Briefkästen im Hausflur zu kommen.<<

Ich gehe mal davon aus, dass der Postzustellungauftrag (gelber Umschlag) selbst zugestellt wurde und der Zusteller die Postzustellungsurkunde (PZU) wieder mitgenommen hat, damit dieses an den Absender zurückging (Bsp. Gericht, Gerichtsvollzieher). Da die Urkunde ein amtliches Dokument darstellt, wären fehlerhafte Angaben bzw. falsche Angaben (Bsp. "Zustellung in Briefkasten" angekreuzt und in Wahrheit durch die Haustür eines Mehrfamilienhauses geschoben) Urkundenfälschung, wo Gerichte i.d.R. keinen Spaß verstehen dürften!

Ansonsten hat nicht nur Jurex Postzustellungsaufträge zugestellt. Auch anderen private Briefdienstleister beteiligen sich daran. Es war wohl ein lukratives Geschäft bis zur drastischen Portosenkung durch die Deutsche Post Anfang 2007 (von 5,60 Euro auf 3,45 Euro) und dürfte zumindest im Moment weiterhin rentabel sein.

>>In Städten und Gemeinden wo überwiegend Einfamilien Häuser sind und die Briefkästen in der Haustüre oder am Haus sind, ist die Zustellung kein Problem, aber bei Mehrfamilienhäuser in den Städten haben oft die Briefkästen im Flur.<<

Egal ob Innen- oder Außenbriefkasten - solange kein Name am Briefkasten steht, kann schlecht zugestellt werden. *g*

Gruß
Pete
 
Heinz 1 Am: 22.10.2008 08:37:04 Gelesen: 534568# 62 @  
Hallo Pete,

die Firma war tatsächlich Jurex, der Name fiel mir nur nicht wieder ein.

Auch deine anderen Ausführungen sind richtig. Die Urkunden wurden nach der Zustellung des Schriftstückes und des Ausfüllens durch den Zusteller wieder an den Absender des Briefes geschickt.

Der Zusteller muss die Zustellung, wo, wie, wann und eventuell an wen auf der Urkunde eintragen. Eine Möglichkeit den Brief in einem Mehrfamilienhaus unter der Haustüre zu schieben ist nicht zulässig. In den meisten Fällen dürfte der Zusteller dann die Zustellung in einem Briefkasten des Empfängers angegeben haben. Dies ist als eine Urkundenfälschung anzusehen und wird vor Gericht als ein Formfehler angesehen, was unter Umständen eine Einstellung des Verfahren mit sich zieht. Wenn dem Zusteller dies nachgewiesen wird und es zu Haftungsgründen kommt, kann dies sehr teuer werden. Dies ist nämlich eine grobe Fahrlässigkeit und wird durch den Arbeitgeber wenn überhaupt nur teilweise abgedeckt.

Wenn natürlich kein Name auf dem Briefkasten steht, ist die Zustellung nur an dem Empfänger oder den zulässigen Ersatzempfänger möglich. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine Benachrichtigung zu hinterlassen und der Brief kann, zumindest bei Zustellung durch die Post, innerhalb von 3 Monaten an der angegebenen Stelle auf der Benachrichtigung abgeholt werden.

Übrigens: Der Brief gilt als zugestellt, auch wenn nur eine Benachrichtigung hinterlegt worden ist. Deshalb hat die Abholung des Briefes (z.B. für Gerichtstermine oder Widersprüche) keine aufschiebende Wirkung bei Terminangelegenheiten.

Gruß Heinz 1
 
Stefan Am: 22.10.2008 20:38:29 Gelesen: 534547# 63 @  
@ Heinz 1 [#62]

Zu deinen Ausführungen kann ich nichts weiter ergänzen - 100 Punkte. :-)

Gruß
Pete
 
Holger Am: 22.10.2008 21:39:02 Gelesen: 534534# 64 @  
@ italiker [#36]

Stimmt - aber nicht für eine gewöhnliche Bareinzahlung auf ein Postgirokonto.

Es handelt sich bei der Abbildung um einen (von drei) Abschnitten einer Postanweisung.

Kurzgefasst: Irgendwer zahlte bar eine Summe X am Postschalter ein, die Post beförderte den Auftrag wie eine gewöhnliche Briefsendung, und der Briefträger am Zustellort zahlte das Geld bar an der Haustüre aus.

Die Postanweisung war ein dreiteiliges Formular bestehend aus Einzahlerquittung (wie bei Dir, den Hauptteil mit Angaben wie Betrag in Ziffern und Worten, Empfänger- & Absenderangaben, Buchungsvermerke sowie den Auslieferungsschein.

Der Empfang musste auf dem Hauptteil (Rückseite) vom Geldempfänger quittiert werden. Hier wurde auch die Auslieferungsvermerke (z.B. Ausweisdaten) des Zustellers angebracht.

Nach der Auszahlung wurde vom "Posti" der schmale Auslieferungsschein vom Hauptteil getrennt und dem Zahlungsempfänger übergeben.

Ab bestimmten Beträgen nahm der Zusteller das Geld aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit (wenn ich mich richtig erinnere lag der Betrag irgendwo zwischen 500 und 1.000 DM). Hier wurde dann ein Ersatzbeleg zugestellt, mit dem der Empänger das Geld dann im Postamt abholen konnte.

Gruß
Holger
 
Holger Am: 22.10.2008 21:49:13 Gelesen: 534529# 65 @  
@ Concordia CA [#33]

Hallo Jürgen,

sorry, da muss ich leider widersprechen. Behörden, Gerichtsvollzieher ect. benutzten diese Umschläge als Sammelumschläge für Postzustellungsaufträge für die Übermittlung an die Zustellpostämter. In der Regel befanden sich in einem solchen Umschlag mehrere PZAs. De von Dir gezeigten Umschlag gibt es in verschiedenen Größen.

Im Zustellpostamt wurden diese Sammelumschläge geöffnet und auf die einzelne Bezirke verteilt. Die ergänzten Urkunden (nach der erfolgreichen Zustellung bzw. "Niederlegung" im PA) wurden in ganz gewöhnlichen Postsache-Umschlägen an den Absender übermittelt.

Übrigens: die "Niederlegung" war urschriftlich in einem dicken Buch und bei allen Postlern "sehr beliebt": man schrieb sich die Finger wund. Und wehe man machte dabei einen Fehler. Jeder Umschlag bekam eine fortlaufende Nummer die immer mit der vorgedruckten Nummerierung des Niederlegungsbuches übereinstimmen musste.

Allerdings diente das Niederlegungsbuch auch gerne als "Spaßmaschine": " Sie wollen sich über xyz beschweren ? Dann tragen Sie sich bitte in dieses Buch ein...".

Gruß
Holger
 
Jürgen Witkowski Am: 22.10.2008 22:22:22 Gelesen: 534520# 66 @  
@ Holger [#65]

>>Behörden, Gerichtsvollzieher ect. benutzten diese Umschläge als Sammelumschläge für Postzustellungsaufträge für die Übermittlung an die Zustellpostämter.<<

Den Sachverhalt kann wohl nur ein Postler mit gelbem Blut in den Adern verstehen. Das erinnert mich an einen Sketch, bei dem es um Postbeutelsackfahnen oder etwas ähnliches ging. ;-)

Fazit: In der Tendenz (Postzustellungsauftrag im Umschlag) lag ich ja schon richtig, ich hätte nur erwähnen müssen, dass es mehrere waren. Man lernt nie aus. Danke für die Richtigstellung.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 

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