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Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Richard Am: 23.07.2016 14:57:16 Gelesen: 53223# 1 @  
Abberufung des BDPh-Präsidenten Uwe Decker als Kurator und Vorstand der Stiftung

philatelie-stiftung (Juli 2016) - Als der BDPh-Präsident Uwe Decker bereits im Herbst 2014, also nach nur einem halben Jahr Amtstätigkeit, als Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte nicht mehr wiedergewählt wurde, war für aufmerksame Beobachter schon zu erkennen, dass es erhebliche Spannungen zwischen ihm und den übrigen Kuratoren gab. Spätestens jedoch im Juni dieses Jahres wurden die unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem BDPh-Präsidenten einerseits und sämtlichen anderen Amtsträgern der Stiftung andererseits einem größeren Kreis offenbar. Man sprach davon, dass man das Verhältnis zwischen der Stiftung und dem BDPh-Präsidenten seit einigen Monaten nur noch mit dem Begriff „Eiszeit“ beschreiben könne und Tatsache sei, dass das Verhältnis aller Kuratoren, aber auch des neuen Kuratoriumsvorsitzenden, zu Uwe Decker nachhaltig gestört sei. Die genauen Gründe, die den Kuratoren dazu Anlass boten, bedürfen hier keiner Aufzählung.

Fakt ist, dass die Amtsführung des BDPh-Präsidenten seit Beginn seiner Zugehörigkeit zum Kuratorium bzw. auch als Vorstand der Stiftung seitens der übrigen Amtsträger als stiftungsschädigend empfunden wurde, was im Falle der eigenmächtig vorgenommenen und nicht satzungskonformen Abberufung von drei der vier vom BDPh bestellten Kuratoriumsmitglieder sogar zu einem Eingreifen der Stiftungsaufsicht führte. Bereits in der Frühjahrskuratoriumssitzung 2015 wurde gegenüber Herrn Decker mit den Stimmen aller anderen Kuratoriumsmitglieder (die vom BDPh, der Deutschen Post, der Museumstiftung Post und Telekommunikation und dem Finanzministerium gestellt werden) eine Missbilligungserklärung ausgesprochen, – sozusagen eine „gelbe Karte“ erteilt.

Aufgrund der langjährigen ausgezeichneten Beziehungen der Stiftung zum BDPh wäre die Stiftung sehr an eine Beilegung der Streitigkeiten interessiert gewesen. Dennoch musste das Kuratorium erkennen, dass das weitere Verhalten Herrn Deckers in keiner Weise angetan war, das zerstörte Vertrauen wiederherzustellen und somit alle Voraussetzungen für eine Reintegration von Herrn Decker in das Kuratorium fehlten. Da sein Verhalten einzelnen Kuratoren als auch den anderen Stiftungsorganen gegenüber auch weiterhin als absolut inakzeptabel empfunden wurde, erging in der Herbstkuratoriumssitzung 2015 erneut ein Beschluss – wiederum mit den Stimmen aller Kuratoren gegen die Stimme von Herrn Decker –, mit dem der Kuratoriumsvorsitzende beauftragt wurde, bei der Stiftungsaufsicht die Ablösung von Herrn Decker zu beantragen.

Die Gespräche mit der Stiftungsaufsicht ergaben jedoch, dass die Stiftung zunächst selbst alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen muss. Aus diesem Grund wurden für die erste Kuratoriumssitzung des Jahres 2016 am 7. Juli die Tagesordnungspunkte Abberufung von Herrn Decker aus dem Kuratorium als auch als Vorstandsmitglied aufgenommen und behandelt. Da Herr Decker als Betroffener kein Stimmrecht besaß (kein „Richten in eigener Sache“), wurde seine Abberufung aus beiden Gremien mit einstimmigem Beschluss aller Kuratoren beschlossen und Herr Decker zum Verlassen der Kuratoriumssitzung aufgefordert.

Das bedeutet, dass Herr Decker nicht mehr als Kurator oder als Vorstand der Stiftung auftreten und handeln bzw. Erklärungen abgeben darf. Im Zuge der vom Kuratorium beschlossenen Nachbesetzung dieser beiden Gremienpositionen durch den BDPh erwarten wir uns für die Zukunft wieder eine ebenso konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit wie in den Jahrzehnten zuvor mit allen bisherigen BDPh-Präsidenten, damit auch die Arbeitsfähigkeit der Stiftung künftig wieder uneingeschränkt gewährleistet ist.
 
Richard Am: 23.07.2016 14:59:33 Gelesen: 53222# 2 @  
Stellungnahme des Bundes Deutscher Philatelisten zur Kuratoriumssitzung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte vom 7. Juli 2016

(BDPh) In der letzten Kuratoriumssitzung wurde beschlossen, den BDPh-Präsident Uwe Decker aus dem Kuratorium und dem Amt als Vorstand abzuberufen.

Nach seinem Amtsantritt als Vorstand und Kurator der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte stellte er sich nach einer gewissen Einarbeitungszeit als unbequemer Stiftungsvorstand für die übrigen Organverwalter dar, weil er Missstände innerhalb der Stiftung aktiv ansprach und diese nicht verschwieg. Die Aufbereitung dieser Vergangenheit birgt die Gefahr, dass unangenehme Fragen zu beantworten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde versucht, das aktive Vorgehen von ihm auf unterschiedliche Weise zu blockieren und zu hemmen.

Bereits in der Kuratoriumssitzung vom 9. Dezember 2015 wurde beschlossen, seine Abberufung bei der Stiftungsaufsicht zu veranlassen. Eine Abberufung ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Die Stiftungsaufsicht hat nach der Eingabe am 28. Juni 2016 schriftlich mitgeteilt, dass keine Anhaltpunkte für ein stiftungsrechtliches Einschreiten vorliegen.

Spannungen zwischen den übrigen Kuratoren oder das bloße Empfinden eines stiftungsschädigen Verhaltens sind keine wichtigen Gründe im Sinne des Stiftungsrechts. Wichtige Gründe wären strafbare Handlungen, Bilanzfälschung oder ähnliche Tatbestände, die nicht einmal im Ansatz behauptet werden.

Nach dem Scheitern bei der Stiftungsaufsicht stand die Abberufung in der Sitzung vom 7. Juli 2016 erneut, mit den bereits von der Stiftungsaufsicht zurückgewiesenen Behauptungen, auf der Tagesordnung. Sämtliche Kuratoren, auch die BDPh-Vertreter Dr. Eckhard Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jaeger und Franz-Karl Lindner waren im Vorfeld informiert, dass dieser Beschluss unwirksam sein wird. Ungeachtet der Tatsache, dass kein wichtiger Grund für eine Abberufung vorliegt liegt, hat das Kuratorium gemäß Satzung keine Kompetenz für die Abberufung eines sogenannten „geborenen“ Mitglieds. Der BDPh-Präsident ist nach der Stiftungsverfassung das einzige „geborene Mitglied“, da er kraft Amtes sowohl dem Kuratorium als auch dem Stiftungsvorstand angehört, während alle anderen Mitglieder von Verbänden oder Institutionen benannt werden. Dadurch wurde dem BDPh als Vertreter der Sammler, die die Stiftung finanzieren, durch die Verfassung eine besondere Stellung eingeräumt. Ein Beschluss eines Stiftungsorgans über einen Gegenstand, der nicht der Kompetenz des beschließenden Organs unterfällt, ist nichtig.

Die Kuratoriumssitzung vom 7. Juli 2016 ist im Ergebnis ein Versuch, gegen den BDPh-Präsidenten, der als konsequenter Interessenvertreter der Sammlerschaft unbequem wurde, Stimmung zu machen. Die anschließenden Veröffentlichungen unzutreffender Tatsachendarstellungen wurden in unzulässiger Weise für eine persönliche Fehde einzelner Personen missbraucht.
 
22028 Am: 23.07.2016 17:20:16 Gelesen: 53124# 3 @  
Der Titel suggeriert, dass Uwe Decker abgerufen wird, wenn ich mir den Text durchlese, ist das nur der Versuch ihn abzuberufen, wie es aber auch heisst gibt aber keine Handhabe ihn wegen der Missstände innerhalb der Stiftung, die er aktiv ansprach, abzuberufen.
 
Hobbyphilatelist Am: 23.07.2016 22:21:18 Gelesen: 52939# 4 @  
Dilettanten am Werk

Auch wenn man Uwe Decker nicht mag, so kann er nicht abberufen werden.

Laut § 5 Abs. 2 der Stiftungsverfassung ist er Mitglied des Kuratoriums kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit nicht abberufen werden.

Hier der § 5 Abs. 2
Mitglieder des Kuratoriums sind:
a) drei vom Vorstand der Deutschen Post AG benannte Personen,
b) eine vom Bundesministerium der Finanzen benannte Person,
c) eine von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation benannte Person,
d) der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V.,
e) vier vom Bund Deutscher Philatelisten e.V. benannte Personen.

Laut § 10 Abs 1. besteht der Vorstand der Stiftung mindestens aus
a) einer vom Vorstand der Deutschen Post AG benannten Person,
b) dem Präsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e.V.

Auch hier ist Uwe Decker Vorstandsmitglied kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit auch nicht abberufen werden.

Die Abwahl aus beiden Ämtern ist nicht möglich. Es zeigt sich, daß hier Dilettanten am Werk waren. Da muß man sich wundern, wie langjährige Kuratoriumsmitglieder derart dilettantisch vorgehen und anscheinend die Vorschriften der Stiftungsverfassung nicht kennen.
 
Peter Feuser Am: 24.07.2016 10:38:20 Gelesen: 52731# 5 @  
Uwe Decker hat mehrfach als ihr Vorsitzender gegen die Stiftungssatzung verstoßen. Er hat versucht, sich durch sein Amt persönliche Vorteile zu verschaffen, indem er Stiftungsvermögen auf seinen Arbeitgeber [...] übertragen wollte. Ein derartiges Vorgehen verstößt eklatant gegen die Stiftungsverfassung und ist mehr als anrüchig. Er macht mich fassungslos, dass nach den Schriftsätzen der Star-Advokaten von Uwe Decker in einem juristischen Verfahren gegen mich vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine derartige, gegen die Stiftungsverfassung verstoßende Aquisition von Stiftungsvermögen durch die Complianceregeln de [Bank] gedeckt sein soll.

Wohl fast jeder Andere wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe und dem völligen Zerwürfnis mit den anderen Kuratoriumsmitgliedern (inclusive der vier BDPh-Mitglieder, die jetzt und bereits im letzten Jahr mit guten Gründen gegen Uwe Decker gestimmt haben) zurückgetreten. Die jetzige Absetzung des Stiftungsvorsitzenden durch das Kuratorium, auch wenn sie formaljuristisch klärungsbedürftig erscheint, ist längst überfällig.
 
Hobbyphilatelist Am: 24.07.2016 16:08:36 Gelesen: 52571# 6 @  
@ Peter Feuser [#5]

Uwe Decker hat mehrfach als ihr Vorsitzender gegen die Stiftungssatzung verstoßen. Er hat versucht, sich durch sein Amt persönliche Vorteile zu verschaffen, indem er Stiftungsvermögen auf seinen Arbeitgeber [...] übertragen wollte. Ein derartiges Vorgehen verstößt eklatant gegen die Stiftungsverfassung und ist mehr als anrüchig. Er macht mich fassungslos, dass nach den Schriftsätzen der Star-Advokaten von Uwe Decker in einem juristischen Verfahren gegen mich vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine derartige, gegen die Stiftungsverfassung verstoßende Aquisition von Stiftungsvermögen durch die Complianceregeln der [Bank] gedeckt sein soll.

Ist es gesichert, daß sich UD persönliche Vorteile verschaffen wollte?

Selbst wenn die Vermögensverwaltung auf seinen Arbeitgeber übertragen worden wäre, er dafür eine Provision erhalten hätte, [...] für das Stiftungskapital aber eine höhere Rendite erwirtschaften würde als der bisherige Vermögensverwalter,

Wohl fast jeder Andere wäre bei Bekanntwerden der Vorwürfe und dem völligen Zerwürfnis mit den anderen Kuratoriumsmitgliedern (inclusive der vier BDPh-Mitglieder, die jetzt und bereits im letzten Jahr mit guten Gründen gegen Uwe Decker gestimmt haben) zurückgetreten. Die jetzige Absetzung des Stiftungsvorsitzenden durch das Kuratorium, auch wenn sie formaljuristisch klärungsbedürftig erscheint, ist längst überfällig.

Da dürften eher persönliche Animositäten eine große Rolle spielen. So gehörten z. B. zwei der BDPh-Mitglieder zu dem unterlegenen Team bei der Neuwahl des BDPh-Vorstands.

Die Stiftungsverfassung schreibt nun mal die Mitgliedschaft des BDPh-Präsidenten vor. Eine Absetzung ist nicht möglich. Ebenso fraglich ist ein Rücktritt. Bei einem solchen könnte es sogar sein, daß sämtliche Beschlüsse des Kuratoriums und des Vorstands nichtig sein könnten.

[Name der Bank in den letzten Beiträgen redaktionell entfernt, wir wollen mit dieser nicht noch Probleme bekommen]
 
Peter Feuser Am: 24.07.2016 17:40:59 Gelesen: 52505# 7 @  
@ hobbyphilatelist

"Ist es gesichert, daß sich UD persönliche Vorteile verschaffen wollte? "

Diese Aussage ist lt. Urteil des Land- bzw. Oberlandesgerichts Hamburg zulässig, während die Wertung, Uwe Decker hätte sich dadurch persönlich bereichern wollen, für unzulässig erklärt wurde. Für letztere Wertung habe ich mich entschuldigt. Die wesentlichen Teile der Beschlüsse können unter den Schlagworten "Decker, Oberlandesgericht, Entschuldigung" ergoogelt werden.

Die Stiftungsverfassung ist in diesem Punkt unter "Pflichten der Mitglieder des Kuratoriums" eindeutig:

3) Die Mitglieder dürfen unmittelbar oder mittelbar keine persönlichen Vorteile oder Vergünstigungen irgendwelcher Art im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Stiftung annehmen oder sich für die Zeit nach ihrem Ausscheiden versprechen oder gewähren lassen.
 
Hobbyphilatelist Am: 25.07.2016 22:15:46 Gelesen: 52258# 8 @  
@ Peter Feuser [#7]

Das Stiftungsrecht setzt enge Grenzen. Diese sind demnach auch in die Stiftungsverfassung eingeflossen.

Man kann UD vorwerfen, daß er sich einen “persönlichen Vorteil“ verschaffen wollte, wenn er empfohlen hat, das Stiftungskapital zur Vermögensverwaltung seines Arbeitgebers zu übertragen. Dies ist ja auch gerichtlich so bestätigt worden.

Jedoch kann man ihm wegen der Empfehlung nicht vorwerfen, daß er gegen die Satzungsverfassung verstoßen hat.

Interessant ist aber, was auf der Internetseite des BDPh zu lesen ist [Auszug]:

Nach seinem Amtsantritt als Vorstand und Kurator der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte stellte er sich nach einer gewissen Einarbeitungszeit als unbequemer Stiftungsvorstand für die übrigen Organverwalter dar, weil er Missstände innerhalb der Stiftung aktiv ansprach und diese nicht verschwieg. Die Aufbereitung dieser Vergangenheit birgt die Gefahr, dass unangenehme Fragen zu beantworten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde versucht, das aktive Vorgehen von ihm auf unterschiedliche Weise zu blockieren und zu hemmen.

Und hier ein älterer Kommentar des Chefredakteurs der DBZ:
http://tinyurl.com/mxpfkzz

Ohne nähere Einblicke in die Stiftungsangelegenheit zu haben, wird mir klar, warum man bei der Neuwahl UD unbedingt als BDPh-Präsident verhindern wollte.
 
Peter Feuser Am: 26.07.2016 09:21:21 Gelesen: 52096# 9 @  
@ hobbyphilatelist

Bitte lass doch Deine Haarspaltereien.

Es mag Dich durchaus ehren, wenn Du krampfhaft versuchst, Uwe Decker noch irgendeinen Rettungsring zuzuwerfen. Nützen wird das leider nichts mehr.

Ich kritisiere die Stiftung ebenso wie Uwe Decker. Meine Eingabe an die Stiftungsaufsicht ist hier im Forum nachzulesen.

Uwe Decker hat etliche Missstände bei der Stiftung nicht vorgefunden, sondern sie produziert und durch sein Verhalten, das man in Kenntnis der genauen Umstände nur als flegelhaft bezeichnen kann, provoziert. Die völlige Vergiftung des Stiftungsklimas ist alleine sein Werk, genau so wie die Spur der totalen Verwüstung, die er inner- und außerhalb des BDPh seit Heidenheim hinterlassen hat. Das Verhältnis des BDPh zu den Partnerverbänden APHV, BPP und BDB ist mittlerweile eisig. Der BDPh war dieses Jahr auf keiner Hauptversammlung der Partnerverbände mehr wie üblich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.

Uwe Decker hat mehrfach gegen die Stiftungsverfassung verstoßen. Und zwar nicht nur durch den selbstmörderischen Versuch, sich durch die Übertragung von Stiftungsvermögen auf seinen eigenen Arbeitgeber unzulässige Vorteile zu verschaffen, sondern auch durch die entwürdigende Entlassung der ehemaligen BDPh-Vorstandsmitglieder, die sich ja durchaus teils seit Jahrzehnten um den BDPh und die Stiftung verdient gemacht haben.

Auch die Beschneidung der Kompetenzen des Geschäftsführers und die Entlassung seiner Sekretärin durch Uwe Decker waren meines Erachtens verfassungswidrig. Dem Geschäftsführer steht lt. Stiftungsverfassung eine Assistentin zu. Man kann sie ihm ohne dessen Einverständnis nicht einfach wegnehmen. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist Sache des Geschäftsführers. Wenn Uwe Decker sie ihm beschneiden wollte mit dem Ziel, im großen Stil selber über Anlagen zu entscheiden, dann wäre das satzungswidrig. Der Geschäftsführer einer Stiftung mit einem Vermögen von 18 Millionen Euro hat auch Anrecht auf einen angemessenen Arbeitsplatz. Warum nimmt Uwe Decker ihm also sein angestammtes Büro weg, zum Zwecke der Fremdvermietung? Die gewerbliche Vermietung eigener Stiftungsräume steht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit der Stiftung und hat ihr beträchtliche Schwierigkeiten beschert.

Die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte ist lt. Stiftungsverfassung in angemessener Form vorzunehmen. Uwe Decker hat in seiner Amtszeit keinen einzigen Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Als Stiftungsvorsitzender ist er dafür verantwortlich. Anfragen an die Stiftung hierzu wurden nicht oder ausweichend beantwortet. Wenn Uwe Decker die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte unterlässt, dann handelt er auch hier satzungswidrig. Erspare mir weitere Einzelheiten.

Eine Reform bei der Stiftung ist überfällig. Der Einfluss des BDPh muss deutlich eingeschränkt werden. Vor allem muss durch die Zusammensetzung des Kuratoriums gewährleistet werden, dass der BDPh als bisheriger Hauptempfänger von Stiftungsmitteln nicht mehr selber über deren Vergabe entscheiden bzw. die Vergabe an andere blockieren kann. Die Stiftungsmittel stammen aus Mitteln der Allgemeinheit und nicht, wie der BDPh uns in seiner Pressemitteilung zur Stiftungsaffäre glauben machen will, von BDPh-Mitgliedern bzw. von Sammlern, die der BDPh angeblich vertritt. Das ist ein Witz. Die Stiftungsmittel wurden und werden zum allergrößten Teil von Postbenutzern im weitesten Sinne aufgebracht. Der BDPh vertritt schon lange nicht mehr die Sammlerinteressen. Es ist grotesk, wenn sich der BDPh bzw. Uwe Decker selbst als Vertreter der Sammler bezeichnet und als Vorwand nimmt für die von Uwe Decker ausgelösten katastrophalen Aktivitäten bei der Stiftung und beim BDPh.
 
Hobbyphilatelist Am: 27.07.2016 12:09:02 Gelesen: 51903# 10 @  
Das sind keine Haarspaltereien. Ich wollte nur mal den schmalen Grat zwischen dem aufzeigen, was juristisch akzeptabel ist und was nicht.

Auch werfe ich Uwe Decker keine Rettungsringe zu. Er soll seinen Kopf selber aus der Schlinge ziehen.

Die ganze Verwerfung in der Stiftung hat die Ursache darin, daß Uwe Decker als Neumitglied in der Stiftung sich wie „die Axt im Walde“ aufgeführt hat. Jetzt kam halt die „Retourkutsche“.

Nochmals: Unverständlich ist mir, daß sich die z. T. langjährigen Stiftungsmitglieder nicht an die Stiftungsverfassung gehalten haben und wie sie auf eine derart dilettantische Weise vorgegangen sind.

Im Übrigen kann man in der August-Ausgabe der „philatelie“ eine ganzseitige Stellungnahme des Kuratoriumsvorsitzenden L. Richter sowie eine ebenfalls ganzseitige Erklärung vom BDPh-Ehrenpräsidenten Dr. Heinz Jaeger lesen.
 
Peter Feuser Am: 27.07.2016 12:13:48 Gelesen: 51899# 11 @  
Der BDPh hat seine kürzlich erfolgte Erklärung zur Stiftungsaffäre, die Uwe Decker als Opfer von Intrigen dargestellt hat, offenbar zurückgezogen.

Jedenfalls ist sie bei den "News" auf der BDPh-Homepage nicht mehr einsehbar. Das verheißt nichts Gutes für den BDPh-Vorsitzenden.
 
Hobbyphilatelist Am: 27.07.2016 12:19:14 Gelesen: 51890# 12 @  
@ Peter Feuser

Das muß nichts heißen. Eine solche Erklärung und somit die Enthüllung der Streitigkeiten gehören einfach nicht in die (weltweite) Öffentlichkeit.
 
Peter Feuser Am: 27.07.2016 12:28:39 Gelesen: 51872# 13 @  
Die Stiftung finanziert sich aus Mitteln der Postbenutzer und damit der Allgemeinheit.

Entscheidungen von solcher Tragweite müssen sehr wohl öffentlich diskutiert werden! Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2016 13:08:12 Gelesen: 51826# 14 @  
@ Peter Feuser [#13]

Die Stiftung finanziert sich aus Mitteln der Postbenutzer und damit der Allgemeinheit.

Kein Postbenutzer muss seine Post mit Zuschlagsmarken frankieren und damit die Stiftung finanzieren. Ich bin kein Haarspalter, und rechne die Arbeitszeit der Postvertreter für die Kuratoriumssitzungen einmal nicht mit ein. Solche hohen Tiere haben in der Regel AT, und damit sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten. :(

Im übrigen kannst Du auch auf private Postanbieter ausweichen, wie Hermes oder Südmail.

Vielmehr ärgert es mich als Steuerzahler, dass gemeinnützige Stiftungen und Vereine niemandem - ausser dem Finanzamt - Rechenschaft schuldig sind. Ab einer bestimmten Grösse gehören die Jahresabschlüsse veröffentlicht. Da würde so manchem Steuerzahler ein Licht aufgehen, wo seine Steuergroschen so hinfliessen.

Off-topic, aber passend zum Thema "Gemeinnützigkeit": In der "Wirtschaftswoche" war ein Bericht über einen elitären Golfclub im Westen von Berlin, wo die Millionäre ganz unter sich sind, und der schnöde Mammon bietet auch den notwendigen Schutz, um nicht den Pöbel von der Strasse in den Verein aufnehmen zu müssen. Natürlich dient das ganze der "Förderung des Sportes" und damit der "Gemeinnützigkeit" und wird demzufolge vom Steuerzahler alimentiert. An jeder Spende für den schönen grünen Rasen oder das Klubheim beteiligt sich der Fiskus mit der Hälfte. Das ging selbst der "Wirtschaftswoche" zu weit, die ja sonst nicht gerade die Interessen der kleinen Leute und der Arbeiterklasse vertritt.
 
Hobbyphilatelist Am: 27.07.2016 14:28:33 Gelesen: 51768# 15 @  
@ Peter Feuser [#13]

Entscheidungen von solcher Tragweite müssen sehr wohl öffentlich diskutiert werden! Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!

Falsch!

Es gibt immerhin - auch in den Stiftungen - nichtöffentliche Vorgänge - insbesondere in Personalfragen. Hier ist nur das Ergebnis öffentlich. Und es scheint so, als ob die Öffentlichkeit nicht hergestellt wurde. Deshalb hat die BDPh-Stellungnahme auch nicht so veröffentlicht werden dürfen.

Oder soll jetzt "jeder Hansel" über die Vorgänge in der Stiftung diskutieren dürfen? Allein die Diskussion in diesem Forum ist schon grenzwertig.
 
HWS-NRW Am: 27.07.2016 14:32:24 Gelesen: 51760# 16 @  
@ Hobbyphilatelist [#15]

Kann Dir nur voll und ganz zustimmen !

mit Sammlergruß
Werner
 
Peter Feuser Am: 27.07.2016 14:52:57 Gelesen: 51738# 17 @  
Die Stiftung hat aber selbst mit der Veröffentlichung der "Personalfragen" angefangen und ausführlich berichtet!

Soll die jetzt auch alles löschen, was über die Homepage des BDPh noch nachlesbar ist?

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die BDPh-Pressemitteilung wegen der darin vorkommenden Unrichtigkeiten zurückgezogen worden ist und der BDPh-Präsident demnächst zurücktritt.
 
Hobbyphilatelist Am: 27.07.2016 19:46:20 Gelesen: 51593# 18 @  
Auch wenn es nach Haarspalterei aussieht: Es gibt einen Unterschied zwischen einer Veröffentlichung und “die Öffentlichkeit herstellen“.

Das wäre ein starkes Stück, wenn das nicht stimmen würde, was der BDPh veröffentlicht hat.

Es ist aber ein Unterschied, ob mit personellen Querelen an die Öffentlichkeit gegangen wird, wie es die Stiftung gemacht hat, oder ob veröffentlicht wird, daß es Mißstände innerhalb der Stiftung gab. Mit dem Hinweis der Mißstände hat sich der BDPh “ins eigene Fleisch geschnitten“.

Wird er als Kuratoriumsmitglied zurück treten oder auch als BDPh-Präsident?
 
Peter Feuser Am: 28.07.2016 07:58:18 Gelesen: 51402# 19 @  
Uwe Decker ist doch kein Kuratoriumsmitglied der Stiftung mehr und daher erübrigt sich auch sein "Rücktritt".

Sein Rücktritt als BDPh-Präsident ist nur noch eine Frage der Zeit, er sollte in den nächsten Tagen stattfinden, vgl. auch den Kommentar von BDPh-Ehrenpräsident Dr. Heinz Jäger in der neuen "philatelie". Falls er nicht freiwillig zurücktritt, wird ihn der Verwaltungsrat entlassen müssen.
 
Richard Am: 28.07.2016 09:22:17 Gelesen: 51346# 20 @  
Stellungnahme zum Bericht in der August-Ausgabe der philatelie am kommenden Freitag auf Seite 26

http://www.bdph.de (29.07.16) - Am kommenden Freitag werden Sie in der August-Ausgabe der philatelie auf Seite 26 unter der Überschrift „Abberufung des BDPh-Präsidenten Uwe Decker als Kurator und Vorstand der Stiftung“ einen Artikel des Kuratoriumsvorsitzenden Lutz Richter lesen können, Diese öffentliche Darstellung von stiftungsinternen Angelegenheiten ist unangebracht und leider entsprechen die Ausführungen zudem nicht den Tatsachen.

In der letzten Kuratoriumssitzung wurde beschlossen, den BDPh-Präsident Uwe Decker aus dem Kuratorium und dem Amt als Vorstand abzuberufen. Diesem Abberufungsbeschluss vorausgegangen waren Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedern der Stiftungsorgane über stiftungsinterne Angelegenheiten. Herr Decker hatte nach seinem Amtsantritt verschiedene Umstände innerhalb der Stiftung aktiv angesprochen, worüber die übrigen Organmitglieder wenig erfreut waren.

In der Folge wurde die Stiftungsaufsichtsbehörde mit Anschuldigungen gegen Herrn Decker konfrontiert und attestierte schriftlich, dass auf Basis dieser Anschuldigungen "keine Anhaltspunkte für ein stiftungsrechtliches Einschreiten vorliegen".

Trotz dieser aufsichtsbehördlichen Einschätzung wurde in der Kuratoriumssitzung am 7.7.2016 die Abberufung von Herrn Decker "aus wichtigem Grund" beschlossen und dies auch in Kenntnis dessen, dass eine solche Beschlussfassung aus formellen und materiellen Gründen unwirksam ist:

Denn neben der Tatsache, dass dem Kuratorium ausweislich der Stiftungssatzung weder die Befugnis zur Abberufung des Präsidenten des BDPh als geborenes Mitglied des Stiftungsvorstands und des Kuratoriums zusteht und für eine etwaige Abberufung aus dem Kuratorium sämtliche, auch das betroffene Mitglied, für eine Abberufung stimmen müssten, liegt hier insbesondere kein wichtiger Grund in der Person von Herrn Uwe Decker vor, der eine Abberufung rechtfertigen würde. Denn sämtliche gegen Herrn Decker erhobenen Vorwürfe wurden -wie zuvor erwähnt- bereits der Stiftungsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese sah auf Basis der Anschuldigungen -ungeachtet dessen, dass die Anschuldigungen auch sachlich nicht den Tatsachen entsprachen- keine Veranlassung für ein behördliches Einschreiten. Denn eine Abberufung eines Stiftungsorgans aus wichtigem Grund ist z.B. aufgrund von strafbaren Handlungen, Bilanzfälschung oder ähnlichen Tatbeständen zu erwägen, keinesfalls aber aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über Stiftungsinterna oder aufgrund der Tatsache, dass intern unbequeme Fragen gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es zumindest als unangebracht anzusehen, dass dieser Vorgang, bei dem es im Kern um stiftungsinterne Meinungsverschiedenheiten geht, vorschnell und inhaltlich unzutreffend öffentlich kommuniziert wird.

Zwar ist eine öffentliche Diskussion zu den Hintergründen der Abberufung unangebracht, jedoch veranlasst die öffentliche Stellungnahme von Herrn Lutz Richter eine knappe Richtigstellung. Herr Richter greift einen der erhobenen Vorwürfe heraus und äußert, dass „eine eigenmächtig vorgenommene und nicht satzungskonforme Abberufung von drei der vier vom BDPh bestellten Kuratoriumsmitgliedern“ Anlass für die Abberufung von Herrn Decker gewesen sei. Hierzu ist anzumerken, dass der BDPh-Vorstand im November 2013 entschieden hatte, die neuen Vorstandsmitglieder Alfred Schmidt und Michael Fukarek als neue Kuratoren der Stiftung für Philatelie und Postgeschichte zu benennen und die Herren Franz Fischer und Franz-Karl Lindner abzuberufen. Dieser Beschluss des Vorstandes des BDPh wurde durch Ausübung des Benennungsrechts des BDPh umgesetzt, wie es in §5 Abs. (2) lit. e) der Stiftungssatzung angelegt ist. Durch die Ausübung des Benennungsrechts wollte der BDPh-Vorstand personelle Veränderungen bei der Repräsentanz des Verbandes im Kuratorium der Stiftung umsetzen. Mitnichten kann dem Präsidenten, der das Bennungsschreiben zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses des BDPh gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Alfred Schmidt unterschrieben hat, daraus ein "eigenmächtig[es]" Handeln "ohne Abstimmung mit den Organen der Stiftung" vorgeworfen werden. Das Benennungsrecht ist dem BDPh zugewiesen, sodass die Ausübung des Benennungsrechtes eine Angelegenheit des BDPh ist und keine Angelegenheit ist, über die eine Vorabstimmung mit den Organen der Stiftung zu erfolgen hat.

Der Schritt zu dem unwirksamen Abberufungsbeschluss und die anschließende öffentliche Darstellung sind sowohl gegenüber der Person von Herrn Uwe Decker unangebracht als auch dem Wohl der Stiftung abträglich. Die Energie und Zeit der Amtsträger sollte vielmehr auf die interne Klärung und Beseitigung der Misstände innerhalb der Stiftung verwendet werden, die Auslöser der internen Meinungsverschiedenheiten waren.
 
Peter Feuser Am: 28.07.2016 09:37:45 Gelesen: 51318# 21 @  
Alleine der Umstand, dass Uwe Decker versucht hat, sich durch sein Amt bei der Stiftung private Vorteile zu verschaffen, hätte bei Bekanntwerden zu seinem sofortigen Rücktritt als Vorstandsvorsitzender und Kurator führen müssen.
 
0nickyet Am: 28.07.2016 11:15:46 Gelesen: 51214# 22 @  
Eine öffentliche Diskussion würde nur Sinn machen, wenn die Angelegenheiten sich öffentlich transparent darstellen ließen, und eine Meinungsbildung der BDPh-Mitglieder irgendeinen Einfluss auf die kommenden Entscheidungen hätte. Doch ersteres ist zweifelhaft, und letzteres nicht gewollt.

Offenkundig streiten hier Vorteilsnehmer um die dahinschwindenden Ressourcen eines rasant kleiner werdenden Verbandes und einer Stiftung, deren Existenz- und Fördergrund öffentlich zunehmend schwieriger zu rechtfertigen ist.

Den Philatelistinnen und Philatelisten, die eine Anerkennung ihrer kulturfördernden Tätikgkeit in einer multimedial geprägten Konsumkultur dringend benötigen, sowie den Sammlerinnen und Sammlern, die ein wenig Schutz und Hintergrundinformation in einem von Fälschung und Betrug anfälligen Markt wünschen, erweisen alle am Streit Beteiligten einen Bärendienst. Zu dem öffentlich ohnehin virulenten Verdacht, dass es sich bei der Philatelie um eine aussterbende Freizeitbeschäftigung handele, tritt nun der Eindruck, dass überkommene Funktionäre mit korrupten und halblegalen Praktiken um eine Aufteilung der verbliebenen Privilegien feilschen.

Da auf Einsicht der Streithähne nicht zu hoffen ist, bleibt dem interessierten Beobachter nur, sich mit ein bisschen Philatelie von dem Trauerspiel abzulenken.
 
Baber Am: 28.07.2016 11:52:40 Gelesen: 51169# 23 @  
@ 0nickyet [#22]

Gratuliere, das ist einer der objektivsten und sachlichsten Beiträge zu diesem unerfreulichen Thema.

Gruß
Baber
 
Hobbyphilatelist Am: 28.07.2016 11:54:14 Gelesen: 51167# 24 @  
@ Peter Feuser [#19]

Sein Rücktritt als BDPh-Präsident ist nur noch eine Frage der Zeit […]. Falls er nicht freiwillig zurücktritt, wird ihn der Verwaltungsrat entlassen müssen.

Der Verwaltungsrat kann ihn nicht entlassen, da er auf der Hauptversammlung gewählt worden ist. Eine diesbezügliche Klage würde zu seinen Gunsten ausgehen.


@ Peter Feuser [#21]

Alleine der Umstand, dass Uwe Decker versucht hat, sich durch sein Amt bei der Stiftung private Vorteile zu verschaffen, hätte bei Bekanntwerden zu seinem sofortigen Rücktritt als Vorstandsvorsitzender und Kurator führen müssen.


Auch wenn diese Aussage gerichtlich bestätigt worden ist, würde ich das nicht so hoch hängen. “Jeder Krämer lobt seine eigene Ware.“ Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es sehr enge Grenzen im Stiftungsrecht.

--

Sollte UD tatsächlich von sich aus zurück treten und so müßte einer neuer Präsident gewählt werden. Dieser darf aber auch nicht von den BDPh-Kuratoriumsmitgliedern kommen.
 
Jahnnusch Am: 28.07.2016 12:03:00 Gelesen: 51154# 25 @  
Heimlichkeiten sind Schlechtigkeiten, hat meine Oma immer gesagt.
 
Hobbyphilatelist Am: 28.07.2016 12:05:27 Gelesen: 51146# 26 @  
@ Jahnnusch [#25]

Heimlichkeiten sind Schlechtigkeiten, hat meine Oma immer gesagt.

Und wo sind die Heimlichkeiten?
 
LOGO58 Am: 28.07.2016 12:32:03 Gelesen: 51114# 27 @  
@ Richard [#20]

Hallo zusammen,

ich bin nur ein stiller Mitleser dieses Themas und aller Themen rund um den BDPh, aber auch z.B. um den WPhV, um mich staunend zu informieren, was in unserer kleinen und so wichtigen philatelistischen Welt so alles abgeht. Ich werde keine Stellungnahmen abgeben, da es mir schlicht am Hintergrundwissen mangelt. Aber eine Frage habe ich dennoch:

In [#20] wird eine Stellungnahme zu einem Bericht kommuniziert, der noch nicht einmal erschienen ist (oder sehe ich das falsch?). Der gerügte Bericht von Herrn Richter wird also in der philatelie, dem "Organ des BDPh" stehen. Wer ist aber der Urheber der Stellungnahme? Oder habe ich als schlichtes BDPh-Mitglied da inzwischen den Überblick verloren?

Grüße aus dem Norden
Lothar
 
heku49 Am: 28.07.2016 12:37:14 Gelesen: 51100# 28 @  
@ LOGO58 [#27]

Hallo Lothar,

dann liegt Dir die aktuelle Philatelie noch nicht vor.

Gruß Helmut
 
Richard Am: 28.07.2016 12:41:38 Gelesen: 51088# 29 @  
@ LOGO58 [#27]

Hallo Lothar,

die Stellungnahme ist auf der Seite des BDPh publiziert [1]. Unterschrieben ist sie dort nicht.

Über die elektronische Version der philatelie ist sie seit Dienstag bekannt.

Der Satz Die Energie und Zeit der Amtsträger sollte vielmehr auf die interne Klärung und Beseitigung der Misstände innerhalb der Stiftung verwendet werden, die Auslöser der internen Meinungsverschiedenheiten waren erscheint mir bemerkenswert. Es könnte sein, dass es sich um mögliche Missstände handelt, die Uwe Decker aufgedeckt hat und die nicht ihn, sondern die übrigen Stiftungsmitglieder betreffen.

@ alle

Bitte etwas weniger Aufregung und nicht immer wieder gleiches behaupten (Peter Feuser).

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.bdph.de
 
stampmix Am: 28.07.2016 13:00:29 Gelesen: 51034# 30 @  
@ Richard [#29]

Bitte etwas weniger Aufregung ...

Ich finde, die Homepage des BDPh war noch nie so informativ. Ich weiss zwar nicht, was Interna der Stiftung Philatelie für diesen exponierten Platz beim Bund Deutscher Philatelisten qualifiziert, aber etwas Gutes hat es schon:

Die unsägliche BDPH-VISA Karte ist jetzt kurzfristig aus dem Blick geraten: http://www.bdph.de/

Bleibt die Frage, was für die Aussenwirkung des BDPh schlimmer ist: Die VISA-Karte oder die Stellungnahme?

Das Niveau beim BDPh klärt sich für einen interessierten Besucher sowieso schon beim zweiten Wort der "Homepage": Interessen svertreter

in Erwartung einer weiteren Stellung snahme der Brief smarkensammler und Post sgeschichtler

stampmix
 
Hobbyphilatelist Am: 28.07.2016 13:07:53 Gelesen: 51016# 31 @  
@ Richard [#29]

Es könnte sein, dass es sich um mögliche Missstände handelt, die Uwe Decker aufgedeckt hat und die nicht ihn, sondern die übrigen Stiftungsmitglieder betreffen.

Die Mißstände lagen vermutlich darin, daß mehr Geld für Fördermaßnahmen ausgegeben wurde, als vorhanden war. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen stiftungsrechtliche Bestimmungen und kann für Stiftungen "tödlich" sein. *)

Hier nachzulesen: http://tinyurl.com/mxpfkzz

*) Dies wirkt weitaus schlimmer (es könnte das Strafrecht greifen) als der Vorschlag, das Stiftungskapital an einen anderen Vermögensverwalter zu übertragen.
 
Peter Feuser Am: 28.07.2016 14:00:22 Gelesen: 50951# 32 @  
@ stampmix

http://www.duden.de/rechtschreibung/Interessenvertreter

@ Richard

"Bitte etwas weniger Aufregung und nicht immer wieder gleiches behaupten (Peter Feuser)."

Du bist der Einzige, der im Moment durch Deine guten Kontakte über "unglaubliche" Neuigkeiten verfügt. Die sind streng geheim, aber könntest Du uns nicht wenigstens einige Andeutungen machen, in welche Richtung diese Neuigkeiten gehen (pro/contra Decker/Stiftung reicht schon!)? Sonst spannst Du uns wirklich unnötig auf die Folter, und das ist ja bekanntlich unerträglich.

PRO BONO, CONTRA MALUM!
 
Richard Am: 29.07.2016 09:33:12 Gelesen: 50688# 33 @  
@ Peter Feuser [#32]

Hallo Peter,

vorausgesetzt ich hätte vertrauliche Informationen, würde ich die Vertraulichkeit nicht brechen. Das Ergebnis wäre nur, dass ich künftig nichts mehr erfahren würde und der Aufklärung der Stiftungsaffäre würden diese Details auch nicht weiter helfen.

Hier noch ein schöner Satz, den unser Mitglied Markus Pichl gefunden hat:

Im Heft Februar 2015 der "Philatelie" findet sich folgende Aussage von Herrn Lutz H. Richter: In den vergangenen fünf Jahren haben wir trotz der immer schlechter werdenden finanziellen Lage der Stiftung die Fördermittel nur unzureichend unserer gesunkenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepasst. Mit anderen Worten: Wir haben jahrelang mehr Geld für Fördermaßnahmen ausgegeben, als eigentlich vorhanden war, und sind dadurch immer tiefer in eine finanzielle Abwärtsspirale geraten.

Wenn ich richtig informiert bin, liegt das Kapital der Stiftung bei rund 18 Millionen Euro und darf nicht angegriffen werden. Wenn aber "mehr Geld ausgegeben wird als vorhanden war", könnte dies einen Verstoss der damals Verantwortlichen bedeuten, der nur zu "heilen" ist, wenn in den Jahren danach die Ausschüttungen zusammengestrichen werden, um das Kapital wieder aufzufüllen - und das bei derzeit Null Prozent Zinsen für risikolose Anlagen.

Dann käme es schon recht ungelegen, wenn ein Uwe Decker auftaucht und nicht nur abnickt und unterschreibt, sondern nachforscht und nachfragt. Zitat, schon einmal in Beitrag [#29] nachzulesen:

Die Energie und Zeit der Amtsträger sollte vielmehr auf die interne Klärung und Beseitigung der Misstände innerhalb der Stiftung verwendet werden

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 29.07.2016 09:40:15 Gelesen: 50675# 34 @  
@ Richard

Das Stiftungskapital beträgt nach der aktuellen Stiftungsverfassung 8 Millionen Euro.

Es ist m.W. nicht kommuniziert worden, dass das Stiftungskapital auf 18 Millionen Euro erhöht wurde. Das Stiftungs vermögen beträgt rund 18 Millionen Euro.
 
drmoeller_neuss Am: 29.07.2016 18:50:54 Gelesen: 50502# 35 @  
@ Peter Feuser [#34]

Dann stellt sich mir die Frage, wie sich die 10-Millionen-Rücklage mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren lässt. Die andere Frage ist, wie sich das Stiftungskapital zusammensetzt. Sind es nur festverzinsliche Tagesgelder oder gehören dazu auch Immobilien?

Das bietet mehr Freiraum in der Bewertung, und Rücklagen lassen sich auch leichter gerechtfertigen.
 
Hobbyphilatelist Am: 30.07.2016 13:08:07 Gelesen: 50315# 36 @  
@ Peter Feuser [#34]

Das Stiftungskapital beträgt nach der aktuellen Stiftungsverfassung 8 Millionen Euro.

Bei Errichtung der Stiftung betrug das Vermögen 16 Millionen D-Mark (umgerechnet = 8 Millionen Euro).

Hier ein Auszug aus der aktuellen Stiftungsverfassung:

§ 3 Vermögen der Stiftung

(1) Das Vermögen der Stiftung beträgt zum Zeitpunkt ihrer Errichtung von 8. Mio. € (16 Mio. DM Stiftungsvermögen).

 
asti94 Am: 03.08.2016 12:18:53 Gelesen: 49852# 37 @  
Zum Demokratieverständnis beim Stiftungsrat und BDPh

Ich war beruflich über 30 Jahre in einem konfessionellen Krankenhaus als Stiftung tätig. Zu den 4 "geborenen" Mitgliedern gehören seit 135 Jahren zwei kirchliche Amtsträger, sowie der Oberbürgermeister und der Landrat. Seit 8 Jahren ist der vom Volk demokratisch gewählte Landrat nun ein LINKER - respektiert von den Theologen und nicht abwählbar aus der Stiftung. Als vor wenigen Jahren das Stift in finanzielle Schieflage geriet, hat das Kuratorium reagiert: es gab Strukturänderungen, den Wechsel von Anbietern (auch Kreditinstituten!), Stellenreduzierung u.a. Federführend war übrigens ein bekannter Politiker und Philatelist - Ehrenmitglied seines Landesverbandes ! Die Stiftung kam wieder in ruhiges Fahrwasser.

War das evtl. das Anliegen von Präsident Uwe Decker, vielleicht ungestüm, um gehört zu werden ?

Ich persönlich bin seit 1994 gewählter Stadtrat einer Bürgerbewegung e.V. Der Rat hat mich in zwei Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen gewählt, deren Arbeit ich kritisch begleite. Wir stellen konkrete Fragen, machen präzise Vorschläge und "winken nicht Beschlüsse durch". Wo also ist das Problem ? Und wenn ich zur nächsten Wahl anderen Kandidaten unterliege, verliere ich selbstverständlich mein Mandat auf Zeit. Es werden andere Räte in den Aufsichtsrat gewählt. Ein normaler demokratischer Vorgang.

Ich hoffe und wünsche als BDPh-Mitglied und Vereinsvorsitzender, dass die organisierte deutsche Philatelie wieder in ruhiges Fahrwasser gerät und sich nicht öffentlich zerfleischt! Sprechen Sie sich aus, ich wüsste einen erfahrenen Schlichter - Arzt, Bundesratspräsident a.D. und Philatelist !
 
Richard Am: 05.08.2016 09:47:27 Gelesen: 49630# 38 @  
Bei den Philatelisten auf Bundesebene kracht es kräftig

Von Stephanie Apelt, Hohenzollerische Zeitung (03.08.16) - Bei den Philatelisten auf Bundesebene wird ganz öffentlich gestritten. Im Mittelpunkt: BDPh-Präsident Uwe Decker. Der Bisinger ist seit 2013 im Amt.

Da wird plötzlich öffentlich ein Streit ausgetragen, der lange Zeit wohl intern geschwelt hat – und die Mitglieder diskutieren ausgiebig in den Foren darüber.

(Quelle und weiter lesen: http://www.swp.de/hechingen/lokales/bisingen/Bei-den-Philatelisten-auf-Bundesebene-kracht-es-kraeftig;art1223042,3951682 )
 
Richard Am: 09.08.2016 09:44:38 Gelesen: 49012# 39 @  
Appell des Landesverbandes Südwest

http://www.briefmarken-suedwest.de (08.08.16) - Am 27. Juli 2016 wurde auf der BDPh-Internetstartseite die Meldung "Stellungnahme zum Bericht in der August-Ausgabe der philatelie am kommenden Freitag auf Seite 26" veröffentlicht. Hierin wird Bezug auf einen Artikel des Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, Herrn Lutz H. Richter, zur Abberufung des BDPh-Präsidenten, Uwe Decker, aus dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung genommen.

Mit diesen Meldungen wurde erstmals offiziell auf die Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate eingegangen, deren Ursachen offensichtlich wenige Jahre zurück liegen und auch in den Niedrigzinsen, unter denen alle Stiftungen zu leiden haben, zu suchen sind.

Der Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine im Bund Deutscher Philatelisten e. V. (LSW) beobachtet die Geschehnisse um den Bundesverband und die Stiftung bereits seit einiger Zeit mit großer Sorge und befürchtet hierbei erhebliche Auswirkungen zum Schaden der organisierten Philatelie.

Der LSW appelliert an alle Beteiligten (Personen und Institutionen) stets auf inhaltlicher Ebene das Wohl der Philatelie in Deutschland im Auge zu behalten und ausschließlich danach zu handeln!

Streitigkeiten, persönliche Interessen oder Abneigungen, Selbstgefälligkeiten und Emotionen, dürfen der Zukunft der organisierten Philatelie nicht im Wege stehen!

Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine im Bund Deutscher Philatelisten e. V.
 
stampmix Am: 09.08.2016 10:26:39 Gelesen: 48989# 40 @  
@ Richard [#39]

zum Appell des Landesverbandes Südwest:

, deren Ursachen offensichtlich wenige Jahre zurück liegen und auch in den Niedrigzinsen, unter denen alle Stiftungen zu leiden haben, zu suchen sind.

Nebelkerze: andere Siftungen müssen wegen der Niedrigzinsen nicht gleich den Vorsitzenden abberufen ><)))*>

auf inhaltlicher Ebene das Wohl der Philatelie in Deutschland im Auge zu behalten

Dies ist schwierig, wenn die "inhaltliche Ebene" dieses beispiellosen Vorgangs nicht kommuniziert wird.

Streitigkeiten, persönliche Interessen oder Abneigungen, Selbstgefälligkeiten und Emotionen, dürfen der Zukunft der organisierten Philatelie nicht im Wege stehen!

Um das zu vermeiden gehört als Voraussetzung eine offene Kommunikation und auch eine Streitkultur,

meint
stampmix
 
Hobbyphilatelist Am: 09.08.2016 11:15:05 Gelesen: 48952# 41 @  
Das Problem liegt doch darin, daß alles gleich öffentlich gemacht wird.

Fairerweise hätte es zu der Einlassung des Stiftungsvorsitzenden in der philatelie eine Replik des Betroffenen geben sollen.

Mitschuld haben aber auch die Forenbetreiber, die die Streitigkeiten öffentlich machen. Da fühlt sich der eine oder andere "Dahergelaufene", der nicht einmal Mitglied im BDPh ist, "Öl ins Feuer zu gießen".
 
stampmix Am: 09.08.2016 12:00:57 Gelesen: 48920# 42 @  
@ Hobbyphilatelist [#41]

Das Problem liegt doch darin, daß alles gleich öffentlich gemacht wird.

Ganz im Gegenteil. Es gibt hier sogar Mitteilungspflichten, die zu erfüllen sind. Die Hinterzimmer-Mauscheleien, die von deinem Sammlerfreund Feifel offensichtlich zu Recht kritisiert werden, sind Teil der Probleme der "organisierten Philatelie".

Fairerweise hätte es zu der Einlassung des Stiftungsvorsitzenden in der philatelie eine Replik des Betroffenen geben sollen.

Das impliziert, daß dem Vorsitzenden des BDPh in seiner eigenen Hauspostille eine Replik verwehrt wurde. Ich kann es nicht glauben.

Mitschuld haben aber auch die Forenbetreiber,

So, so ...

Da fühlt sich der eine oder andere "Dahergelaufene", der nicht einmal Mitglied im BDPh ist, "Öl ins Feuer zu gießen".

Es sind wohl eher die "Davongelaufenen", oder Ortsvereinsmitglieder mit offenen Rechnungen (wenn wir jetzt mal die müßige, immer wieder gleiche Feststellung zu den Verbandsmitgliedern im Dachverband BDPh weglassen; und die Einzelmitglieder wirst du nicht gemeint haben).

immer wieder neue Erkenntnisse hat
stampmix
 
Francysk Skaryna Am: 02.09.2016 17:36:02 Gelesen: 48148# 43 @  
Moin,

mal so am Rande:

Die Position des BDPh [1] weist auf der Seite keinen Verfasser aus und / oder ist auch nicht - wie sonst üblich - mit (bdph) gekennzeichnet. Statt dessen steht dort nur der Name der Dame, die die Stellungnahme eingestellt hat. Soll man sich was dabei denken? Hat an sich nichts zu bedeuten, ist aber irgendwie unüblich. Eine Tendenz könnte man in dem Punkt annehmen, an dem eine Stellungnahme gegenüber der Hohenzollerischen Zeitung abgelehnt wurde. In der Geschichte des BDPh und der Stiftung ist der Vorfall einmalig und ohne Beispiel.

[1] http://www.bdph.de/index.php?&id=93&backPID=1&tt_news=8797&cHash=79d09ed38a
 
HWS-NRW Am: 02.09.2016 17:58:24 Gelesen: 48138# 44 @  
@ Francysk Skaryna [#43]

Hallo,

auf der Seite steht doch ganz klar BDPh (in grüner Schrift) und Frau Rüffer ist die Assistentin des BDPh-Geschäftsführers, die das alles natürlich immer im Auftrag des BDPh dort einstellt.

mit Sammlergruß
Werner
 
Francysk Skaryna Am: 02.09.2016 18:05:17 Gelesen: 48131# 45 @  
@ HWS-NRW [#44]

Moin HWS-NRW,

es steht dort nur, dass der Beitrag von der Dame eingestellt, aber nicht von wem er verfasst wurde.

Gruss
 
Michael D Am: 02.09.2016 19:36:49 Gelesen: 48077# 46 @  
@ Francysk Skaryna [#45]

Hallo Francysk,

das gilt für alle Beiträge, die unter Aktuelles auf der BdPh-Seite erscheinen.
Manchmal ist eine Nachricht auch nur eine Nachricht ... ;-)

Gruß
Michael
 
Hobbyphilatelist Am: 02.09.2016 22:47:41 Gelesen: 48006# 47 @  
@ Francysk Skaryna [#43]

Die Position des BDPh [1] weist auf der Seite keinen Verfasser aus und / oder ist auch nicht - wie sonst üblich - mit (bdph) gekennzeichnet.

Und wo ist das Problem?

Statt dessen steht dort nur der Name der Dame, die die Stellungnahme eingestellt hat.

Könnte man sich sparen. Kommt wohl eher daher, daß mal ein Pressesprecher eingestellt wurde und man die Einstellung durch einen Tätigkeitsnachweis rechtfertigen wollte.

Soll man sich was dabei denken?

Honi soit qui mal y pense

In der Geschichte des BDPh und der Stiftung ist der Vorfall einmalig und ohne Beispiel.

Zustimmung. Schädlich war, daß alles an die Öffentlichkeit gelenkt wurde.
 
Peter Feuser Am: 03.09.2016 08:15:09 Gelesen: 47948# 48 @  
"In der Geschichte des BDPh und der Stiftung ist der Vorfall einmalig und ohne Beispiel."

Zustimmung. Schädlich war, daß alles an die Öffentlichkeit gelenkt wurde.


@ hobbyphilatelist

Genau diese Vertuschungsmentalität und Intransparenz hat in der Vergangenheit zum mittlerweile totalen Niedergang des BDPh entscheidend beigetragen.

Wenn der Verband am Leben bleiben will, dann ist die öffentliche Aufarbeitung der zahllosen Missstände dringend geboten. Anders lässt sich auch der widerwärtige Filz und Klüngel rund um den BDPh nicht beheben.
 
22028 Am: 03.09.2016 09:34:35 Gelesen: 47903# 49 @  
@ Peter Feuser [#48]

Warum stellst Du Dich nicht bei einer eventuellen Neuwahl zur Wahl? Was machst Du, wenn bei einer eventuellen Neuwahl der neue Präsident nicht in die selbe Kerbe schlägt, wie Du Dir das vorstellst? Führst Du Deinen Kleinkrieg weiter, bis der BDPh sich aufgelöst hat? Ganz nach dem Motto "Und willst Du nicht mein Partner sein, so hau ich Dir den Schädel ein"?
 
Peter Feuser Am: 03.09.2016 09:39:32 Gelesen: 47897# 50 @  
Bitte nicht immer diese Totschlagsargumente!

Bitte teile doch mit, ob Du die Sachkritik am BDPh teilst oder nicht!

Und vielleicht teilst Du auch mit, ob man - wie Hobbyphilatelist meint - über die ganzen Missstände und Skandale beim BDPh besser schweigen sollte. Darüber diskutieren wir doch hier und jetzt!
 
Richard Am: 03.09.2016 10:28:07 Gelesen: 47872# 51 @  
@ Peter Feuser [#50]
@ Schreiber der Beiträge [#43] und [#47]

über die ganzen Missstände und Skandale beim BDPh besser schweigen sollte. Darüber diskutieren wir doch hier und jetzt!

Hallo Peter,

genau darüber diskutieren wir hier und jetzt nicht !

Wir diskutieren hier ausschliesslich über das Thema Stiftung Philatelie: BDPh Vorstand Uwe Decker wird abberufen, wie es in der Überschrift zu lesen ist.

Bitte halte Dich daran und bringe einfach neue Nachweise gegen Decker im Zusammenhang mit der Stiftung, die Du auch schriftlich belegen kannst (Abbildungen hier im Forum), wie zum Beispiel Protokolle der Stiftung oder aus den BDPh Vorstandssitzungen. Notfalls auch schriftliche Nachweise der Personen, die in den Sitzungen anwesend waren.

Als Nachweise gelten nicht die immer wieder aufgewärmten alten Semmeln, die fast ausnahmslos auf Gerüchten beruhen und von Leuten, die nicht dabei waren und die - wie Du ? - zum grossen Teil überhaupt keine Mitglieder des BDPh sind. Für diese gibt es in einem anderen Forum ein eigenes Thema mit BDPh- und Decker-Bashing. Mit solchen Gerüchten wird der Philatelie (Sammler, Händler, BDPh, APHV, BDB, BPP und mehr) nur geschadet.

Und ja, ich bin für die schonungslose Offenlegung aller Tatsachen rund um die Stiftung aus den letzten 5 oder mehr Jahren, auch wenn dann manches Denkmal vom Sockel gestossen wird. Erst danach wird Ruhe einkehren.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 03.09.2016 10:57:12 Gelesen: 47852# 52 @  
@ Richard

Es ging um die Aussage von Hobbyphilatelist, dass die Herstellung der Öffentlichkeit in der Stiftungsaffäre von ihm als schädlich empfunden wird.

Dies konnte nicht unwidersprochen bleiben. Nochmals: Genau diese Vertuschungsmentalität hat in der Vergangenheit zum Niedergang des BDPh entscheidend beigetragen. Niemand hat die Absicht, die anderen Gründe für den Niedergang des Verbandes oder etwa die guten Gründe für die Abberufung Uwe Deckers als Stiftungsvorsitzender und Kuratoriumsmitglied hier nochmals auszubreiten.

Ich habe auch gerade viel Arbeit, deshalb gehe ich jetzt mal und werde in Zukunft hier mit Interesse mitlesen.
 
0nickyet Am: 03.09.2016 11:24:07 Gelesen: 47835# 53 @  
@ Richard [#51]

Oh ja, Einsicht in Dokumente! Verantwortliche Transparenz der Beteiligten wäre ein echter Fortschritt.

Auf den Webseiten des BDPh gibt es immerhin den Link "Verbandspolitik", auf dem alle zwei Jahre so genannte "Rechenschaftsberichte" eingesehen werden können. Dabei handelt es sich jedoch eher um "Rechtfertigungsberichte", denn kein Berichtspflichtiger legt objektive Daten vor, z.B. in Form von Kassenberichten, die dem Standard öffentlich-rechtlicher Institutionen genügen. Statt dessen pickt sich jeder die ihm zusprechenden Fakten heraus, und übergeht alles, was gegen ihn sprechen könnte. Die Lektüre ist so aufschlussreich wie der Besuch eines Philatelistentags - man kann eine angenehme Zeit mit Freunden verbringen, erfährt aber nicht wirklich Stichhaltiges.

Insgesamt kommt der BDPh aber noch besser weg als die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte, denn dort gibt es nur oberflächliche Selbstdarstellung und überhaupt keine Einsicht.

Die Philatelie steckt in einer finanziellen Krise, weil sich das Briefmarkensammeln von einem Massenhobby zu einer Randerscheinung entwickelt hat, und zwar weil sich das Kommunikationsverhalten der Menschen verändert hat - das lässt sich nicht rückgängig machen, und es gibt auch keine Gegenstrategie. Der BDPh wird noch kleiner werden und klein bleiben. Er kann überleben, weil Philatelist/inn/en ihr Hobby in der Regel sehr ernsthaft betreiben - es gibt Händler und Auktionatoren, Hersteller von Zubehör, Publikationen, Prüfer und Arbeitsgemeinschaften unterschiedlichster Art. Darauf lässt sich ein solider Verband aufbauen, auch wenn es kein Massenverband mehr ist.

Über die Verwendung der verbliebenen Mittel muss sorgfältig entschieden werden. Im Unterschied zu früheren Zeiten kommt den verbliebenen Mitgliedern eine größere Wichtigkeit zu. Wer sie nicht auch noch vergraulen will, sollte sie anständig behandeln - und informieren.

Leider kann ich die Bereitschaft zu echter Transparenz und Verantwortung derzeit bei keiner Konfliktpartei erkennen. Man zahlt brav seine Mitgliedsbeiträge und hofft insgeheim, dass sie nicht in ein großes schwarzes Loch geschüttet werden.
 
Richard Am: 21.09.2016 09:05:37 Gelesen: 47473# 54 @  
Harte Kante zeigen – noch erlaubt?

In der „philatelie“ 470 August 2016 findet sich auf Seite 26 in der Abteilung „Philatelie und Postgeschichte“, also auf einer der von der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte mit Inhalt gefüllten (und bezahlten) Seiten ein Beitrag vom Kuratoriumsvorsitzenden Lutz Richter zur Abberufung des BDPh-Präsidenten Uwe Decker als Kurator und Vorstand der Stiftung. Ursache für die Abberufung seien unüberbrückbare Differenzen zwischen Uwe Decker und allen anderen Kuratoriumsmitgliedern. Gleich im ersten Absatz wurde der Artikelüberschrift widersprochen: Im Herbst 2014 wurde er als Kuratoriumsvorsitzender nicht abberufen, sondern nicht wiedergewählt, was weniger spektakulär wirkt.

Sieht man auf der Webseite der Stiftung zum Koraturium nach, liest man folgendes: „Kuratorium: In der Sitzung des Kuratoriums vom 11. Mai 2000 ist die neue Stiftungsverfassung verabschiedet worden nach der neuen Verfassung ist vorgesehen, dass gemäß Paragraph 5.2d der Präsident des BDPh und gemäß Paragraph 5.2e vier weitere vom BDPh benannte Personen vom BDPh im Kuratorium tätig werden. Für die Deutsche Post AG werden drei Personen im Kuratorium vertreten sein, sowie die Museumsstiftung und das Bundesministerium für Finanzen mit jeweils einer Person.“

Danach die Aufzählung der Kuratoriumsmitglieder; für den BDPh sind es diese:

Dr. Heinz Jäger, Turmringer Str. 228,79539 Lörrach
Franz Karl Lindner, Westf.-Friede-Weg 21, 59494 Soest
Franz Fischer, Karl-Marx-Str. 44, 04158 Leipzig
Dr. Eckart Bergmann, Postfach 1308, 99303 Arnstadt

Nun fehlt der gemäß Stiftungsverfassung vom 11.5.2000 § 5.2d obligatorisch zum Kuratorium gehörende BDPh-Präsident, dessen Kuratoriumsmitgliedschaft gemäß § 5.6 nur von seiner Amtszeit als BDPh-Präsident abhängt, und verringert damit mit den vier verbleibenden weiteren BDPh-Mitgliedern gemäß § 5.2e die paritätische Besetzung des Kuratoriums von 5:5 auf 4:5. Unter der Annahme, dass das Kuratorium wenigstens von Seiten der Deutschen Post AG, der Museumsstiftung und des Bundesministerium der Finanzen halbwegs professionell besetzt ist, ist mir unverständlich, wie eine Abberufung entgegen der Vorschriften der Stiftungsverfassung und damit formal ungültig rest-einstimmig beschlossen wird. Noch unverständlicher, dass die verbliebenen BDPh-Mitglieder sich selbst damit völlig entmachtet haben.

Ein Blick nur eine Seite weiter in der philatelie fühlt sich der Ehrenpräsident des BDPh und Kuratoriumsmitglied Dr. Heinz Jäger zu einer Stellungnahme gefordert. Er kritisiert den persönlichen Stil – was immer das heißen mag – von Uwe Decker und spricht fast nur etwas selbst beweihräuchernd vom Vertrauensverhältnis zur Post. Habe ich nicht selbst schon oft auf Veranstaltungen gehört, dass gerade die Arroganz früherer Verantwortlicher im BDPh dieses restlos zerstört habe? Wie gut Philatelie und Post miteinander könnten, sieht man in Österreich. In Zeiten, da sichere Geldanlagen keine oder Negativzinsen bringen, eine Stiftung aber ihr Vermögen nicht antasten darf, ist der Aufruf zur Harmonie in einem verantwortlichen Umfeld kaum mehr angebracht, vielmehr gilt es harte Kante zu zeigen, wenn etwas aus dem Ruder läuft. Besser hätte er darauf hingewiesen, dass dem BDPh in diesem Konsortium – weil er nichts mehr zu sagen hat – nun nur noch der Part „Harmonie“ verbleibt.

Warum ist es ihm eigentlich nicht gelungen, mäßigend auf Uwe Decker einzuwirken? Dr. Heinz Jäger saß doch wohl neben ihm im Kuratorium, ist er doch zusammen mit Franz Karl Lindner, Franz Fischer, Dr. Eckart Bergmann dort Mitglied! Darf hier einem Außenstehenden die Frage erlaubt sein, wer denn diese Herren dorthin entsandt hat? Meines Erachtens müsste doch der amtierende BDPh-Vorstand dort vertreten sein. Oder ist das ein Altersruhesitz? Vernunft und Weisheit der Altvorderen hat schon die Bayrische Landesbank in den Ruin getrieben. Wer um Gottes willen hat die vorgeschlagen? Ist das Ganze ein Grabenkrieg der Verlierer?

Denn deshalb noch interessanter an beiden Artikeln ist, dass über die Streitigkeiten selbst kein Wort verloren wird und kein Grund genannt wird, warum darüber seit nunmehr fast einem Jahr auch nicht berichtet wird. Auch die „Stellungnahme zum Bericht in der August-Ausgabe der philatelie auf Seite 26“ auf der Webseite des BDPh schweigt sich über die Vorwürfe aus, teilt aber doch Interessantes mit:

„Denn sämtliche gegen Herrn Decker erhobenen Vorwürfe wurden – wie zuvor erwähnt – bereits der Stiftungsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese sah auf Basis der Anschuldigungen – ungeachtet dessen, dass die Anschuldigungen auch sachlich nicht den Tatsachen entsprachen – keine Veranlassung für ein behördliches Einschreiten. Denn eine Abberufung eines Stiftungsorgans aus wichtigem Grund ist z. B. aufgrund von strafbaren Handlungen, Bilanzfälschung oder ähnlichen Tatbeständen zu erwägen, keinesfalls aber aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über Stiftungsinterna oder aufgrund der Tatsache, dass intern unbequeme Fragen gestellt werden.“

Anstatt in den einschlägigen Foren darüber zu spekulieren, wie strafbar sich Uwe Decker verhalten hat und wann er endlich als BDPh-Vorsitzender abtritt, sei zunächst einmal besser geklärt, ob es wirklich sinnvoll ist, jedes umstrittene Interna öffentlich breitzutreten. Interessant nur, wenn in den Foren Personen, die sich brüsten, angeblich alles wissen, aber deshalb nichts sagen können, ihre Meinung dann von Beitrag zu Bei­trag um 180 Grad wechseln.

Was bleibt? Diese Art der Diskussion schadet der Philatelie ungemein – unserer Philatelie!

Samuel Fleischhacker

---

Der Autor ist Mitglied der Germeringer Briefmarkenfreunde und schreibt im jährlich mehrfach erscheinenden Vereinsboten.

http://germeringer-briefmarkenfreunde.de/html/juli_2016.html#Harte-Kante

Wir danken für die Nachveröffentlichungsrechte.
 
Richard Am: 13.10.2016 11:56:08 Gelesen: 46991# 55 @  
Im StampsX Forum schreibt heute unser Mitglied Jürgen Herbst alias Altsax, der im gleichen BDPh-Verein Mitglied ist wie der BDPh-kritische hessische BDPh-Landesvorsitzende Prof. Mörschel:


Hallo zusammen,

nachdem es eine Weile ruhig geworden zu sein schien um die Problematik des Verhaltens des BDPh-Präsidenten, haben sich doch 10 Mitgliedsverbände des BDPh entschieden, initiativ zu werden.

Mir liegt eine Information darüber vor, daß mit Datum vom 4. September 2016 beim BDPh-Vorstand beantragt worden ist, gemäß § 7 Absatz 4 (b) der Satzung in Verbindung mit § 37 BGB eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Zweck dieser Mitgliederversammlung soll es sein:

1. den Präsidenten abzuberufen
2. einen neuen Präsidenten zu wählen

Gemäß Satzung ist für ein solches Minderheitenbegehren eine Quote von 25% der Mitglieder erforderlich. Die Einberufung hat binnen eines Monats zu erfolgen.

Soweit ich informiert bin, ist trotz Fristablaufs bisher weder eine solche Mitgliederversammlung einberufen, noch sind die Antragsteller überhaupt einer Antwort gewürdigt worden.

Offenbar soll auch dieses Problem ausgesessen werden. Einen Ansatzpunkt könnte die Interpretation der Satzung dahingehend sein, daß jeder der Mitgliedsverbände nur eine Stimme hat und nicht, wie in der Wahlordnung der Mitgliederversammlung vorgesehen, soviele wie der Verband selbst Mitglieder aufweist. Dann wären die Direktmitglieder "gleichwertig" wie die Verbandsmitglieder und die Quote von 25% nicht erfüllt.

Als einzige Möglichkeit bliebe dann eine gerichtliche Klärung dieser Frage. Das wiederum würde mutmaßlich soviel Zeit in Anspruch nehmen, daß die reguläre Mitgliederversammlung in Wittenberg vorher stattfände.

Was auch immer der Grund für die fehlende Antwort des Präsidenten auf den Antrag der Mitgliedsverbände sein mag - das Verhalten entspricht dem bisherigen "Stil".

Wenn er sich sicher wäre, noch die Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung hinter sich zu haben, böte eine solche außerordentliche die einmalige Chance, es "seinen Kritikern zu zeigen". Offenbar hat er diese Sicherheit selbst nicht.

Dem Lehrbuch "Wie ruiniert man einen Verband" ist jedenfalls ein neues Kapitel hinzuzufügen.

Beste Grüße

Altsax
 
Peter Feuser Am: 13.10.2016 16:14:10 Gelesen: 46850# 56 @  
Im StampsX Forum schreibt heute unser Mitglied Jürgen Herbst alias Altsax, der im gleichen BDPh-Verein Mitglied ist wie der BDPh-kritische hessische BDPh-Landesvorsitzende Prof. Mörschel:

@ Richard

Deine Zeilen sollen wohl suggerieren, dass über den hessischen LV-Vorstand Prof. Mörschel Indiskretionen an stampsx-Forennutzer gelangen.

Hierzu verweise ich auf den zeitgleich heute in der aktuellen DBZ erschienenen Kommentar von Torsten Berndt "Neuerliche Querelen, BDPh: Abwahl Uwe Deckers gefordert", der das gleiche Thema wie das obige Posting von stampsx-Forennutzer altsax ausführlich behandelt. Bei den Informationen von altsax und Torsten Bernd handelt es sich wohl um Gemeingut.

Sollte hier meinerseits eine Fehlinterpretation vorliegen, teile uns doch mit, was Dein Hinweis auf die gemeinsame Vereinsmitgliedschaft von Jürgen Herbst und Prof. Mörschel im Zusammenhang mit dem stampsx-Posting soll.
 
Richard Am: 14.10.2016 09:38:38 Gelesen: 46581# 57 @  
Ich habe ein wenig telefoniert und kann die bisher veröffentlichten Informationen noch vervollständigen.

Es gibt ein Papier ohne Absender und ohne Unterschrift, welches mit großem Wohlwollen als Antrag bezeichnet werden kann. Hier der volle Wortlaut:



Diesem Blatt liegt ein zweites Blatt bei, welches von den meisten Vorsitzenden der Landesverbände, des Verbandes philatelistischer Arbeitsgemeinschaften und der Deutschen Philatelisten Jugend unterschrieben ist. Diese Unterschriften beziehen sich nicht auf das Blatt 1, sondern auf den Auftrag an einen der Unterzeichner, dass dieser ihre Interessen gegenüber dem BDPh wahrnehmen soll "und den Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung beim Amtsgericht" stellen soll. Die Unterschriften stehen für umgerechnet rund 19.600 Mitglieder der Mitgliedsverbände.

Nicht unterschrieben haben das zweite Blatt, welches wie Blatt eins weder einen Absender noch ein eindeutiges Datum aufweist, die fünf Landesverbände Bayern, Mittelrhein, Nordrhein-Westfalen, Elbe-Weser-Ems und Sachsen-Anhalt. Dies entspricht rund 13.700 Mitglieder in den 5 Landesverbänden, darunter Nordrhein-Westfalen mit seinem Landesvorsitzenden Müller, der als Verwaltungsrat Vorsitzender an allen Sitzungen des BDPh Vorstands teilnehmen kann.

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Was sagt die Satzung des BDPh im Falle eines Antrags auf eine ausserordentliche Mitgliederversammlung aus ?

Die Satzung des BDPh bestimmt in § 7 (4) b, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung binnen Monatsfrist einzuberufen ist, wenn ein Viertel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Verhandlungspunkte verlangt.

Die ordentlichen Mitglieder sind in § 3 (1) benannt. Es handelt sich um philatelistische Verbände und natürliche Personen (Einzelmitglieder).

Zum Zeitpunkt des Antragseinganges waren 15 philatelistische Verbände und 2554 natürliche Personen ordentliche Mitglieder des BDPh. Die gemäß § 7 (4) b erforderliche Anzahl von 643 ordentlichen Mitgliedern ist nicht erfüllt. Daher liegt kein den Vorschriften der Satzung des Bundes Deutscher Philatelisten entsprechender Antrag vor.

Auffällig ist, dass im Antrag keine konkreten Vorwürfe gegen den Vorsitzenden oder den Gesamtvorstand erhoben werden und auch keine Begründung zu finden ist.

Der Antrag ist am 20.9. in der Geschäftsstelle in Bonn eingegangen, der Vorstand hat bis zum 20.10. die Gelegenheit fristgerecht darauf antworten.

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Wie könnte es weitergehen ?

Der Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil im rechtlichen Sinn kein Antrag vorliegt und das Quorum der erforderlichen Mitgliederzahl nicht erreicht wurde.

Der BDPh Vorstand könnte den Antrag anschliessend zur Diskussion in die nächste Sitzung des Verwaltungsrates verweisen. Hier können die Vorstandsmitglieder des BDPh mit den Vorständen der 15 philatelistischen Verbände, davon zehn Unterzeichner, über den Antrag diskutieren und gemeinsam zum Ergebnis kommen, ob der BDPh eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen wird.

Zu bedenken ist, dass eine ausserordentliche Hauptversammlung erst im kommenden Jahr erfolgen kann - sie muss organisatorisch gut und rechtlich korrekt vorbereitet werden, und damit vielleicht nur ein halbes Jahr vor der ordentlichen Hauptversammlung im Oktober kommenden Jahres. Auch sind die anfallenden Kosten zu beachten, nach den Erfahrungen der letzten Hauptversammlungen mehr als 10.000 Euro aus der bereits leeren Kasse des BDPh.

Zudem ist auch die Frage, ob die Vorsitzenden der Landesverbände sich erst bei den Mitgliedern, vertreten durch die jeweiligen Vereine, eine Vollmacht zu diesem wesentlichen Eingriff in den Bundesvorstand geben lassen müssen. Bei der letzten Beitragserhöhung hat zum Beispiel der Landesverband Bayern diese abgelehnt, weil sie nicht durch einen Landesverbandstag bestätigt werden konnte.

Schöne Grüsse, Richard
 
stampmix Am: 14.10.2016 10:16:36 Gelesen: 46543# 58 @  
@ Richard [#57]

Zum Zeitpunkt des Antragseinganges waren 15 philatelistische Verbände und 2554 natürliche Personen ordentliche Mitglieder des BDPh. Die gemäß § 7 (4) b erforderliche Anzahl von 643 ordentlichen Mitgliedern ist nicht erfüllt. Daher liegt kein den Vorschriften der Satzung des Bundes Deutscher Philatelisten entsprechender Antrag vor.

Dieser Umstand ist mir letztes Jahr bei den Unterlagen zur HV - im Kontext zur den erbärmlichen Rechten der Einzelmitglieder - aufgefallen.

Thematisiert habe ich diese Struktur des BDPh als Dachverband, der gleichsam Verband, Verein und Vertreter der Vereinslosen ist, schon mehrfach, zuletzt in [1].

Laßt uns die Entwicklung verfolgen, so sie denn in einer Kommunikationsoffensive des BDPh überhaupt nach aussen dringt. Andernfalls nähren die bewährten vertraulichen Informationen mal wieder die Spekulationen.

mit bestem Gruß
stampmix

PSssst: Um Himmelswillen nichts dem Rumpelstilzchen erzählen.

[1] http://www.philaseiten.de/beitrag/131493
 
22028 Am: 14.10.2016 10:33:03 Gelesen: 46520# 59 @  
@ Richard [#57]

Ist das nun das, was mir vor einiger Zeit ein "Insider" schrieb:

In Münsterschwarzach hat es nicht nur rumort, sondert kräftig gekracht. Sie werden es bald öffentlich vernehmen!
 
Mentor Am: 03.11.2016 22:54:02 Gelesen: 45732# 60 @  
Kleine Zwischenfrage nebenbei.

Wenn ich das hier so alles so lese, frage ich mich ernsthaft, um was es den organisierten Philatelisten eigentlich geht.

Geht Briefmarken sammeln, sich mit Freude an der Philatelie treffen, seine Sammlung auszustellen oder anderen Sammlern zu präsentieren wirklich nicht ohne diesen zerfallenden Verband?

Raus da und alleine machen lassen. Sich die Freude am Sammeln und einer Sammlergemeinschaft wie sie z.B. auch hier im Forum längst entstanden ist zurück holen. Dass die Leistungen des Verbandes nicht wirklich gebraucht werden, ist hier bereits herausgestellt worden.

Also noch mal meine Frage. Wer braucht denn einen Verband wie den BDPh? Ach ja - Decker wer?

mit besten Grüßen
Hans
 
Richard Am: 07.12.2016 09:58:18 Gelesen: 44627# 61 @  
Änderungen bei der Bonner Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte

(Bonn/wm) Bei der vor wenigen Tagen in Bonn stattgefundenen Kuratoriumssitzung der Stiftung kam es zu zahlreichen personellen Veränderungen. Nachdem mit der Nachfolge des derzeitigen BDPh-Präsidenten Uwe Decker die Doppelfunktion von Kurator und Vorstand in einer Person aufgegeben worden war (Alfred Schmidt war in Folge als Kurator bestellt, Herr Bernatek als Vorstand), war es für die Stiftung nur logisch und folgerichtig, dass Holger Bartels von der Deutschen Post AG ebenfalls seine Doppelfunktion aufgibt. Bartels ist daher mit Wirkung zum 1. Dezember aus dem Kuratorium ausgeschieden, als Vorstand verbleibt er weiterhin.

Als seine Nachfolgerin ist Sieglinde Ostermeier, Abteilungsleiterin Kundendienst in der Niederlassung Philatelie in Weiden, mit Wirkung vom 2.12.2016 bestellt worden. Ferner hat Lutz Richter seinen Rücktritt als Kurator sowie als Kuratoriumsvorsitzender zum 31. Dezember 2016 erklärt. Als seine Nachfolgerin ist Claudia Schäfer, Vice President Abteilung 3234 Individualprodukte SNL Post Deutschland und Nachfolgerin von Lutz Richter als Abteilungsleiterin der Abteilung Partnermanagement Philatelie der Deutsche Post AG, Zentrale, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 bestellt worden.

Zum Nachfolger von Lutz Richter als Kuratoriumsvorsitzender ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 Alfred Schmidt bestellt worden, womit der Kuratoriumsvorsitz wieder in die Hände des BDPh gelegt wurde.
 
Freier Friese Am: 07.12.2016 14:54:38 Gelesen: 44498# 62 @  
Die Pressemitteilung von "wm" ist nicht ganz korrekt. Tatsächlich handelt es sich bei der Berufung der Herren Schmidt ins Kuratorium und Bernatek in den Vorstand nicht um eine Nachfolge des derzeitigen BDPh-Präsidenten. Die Berufung von Nachfolgern für ihn lässt die Stiftungsverfassung nicht zu. Tatsächlich handelt es sich um die Zuwahl von Herrn Schmidt ins Kuratorium nach § 5 Abs. 4 und von Herrn Bernatek in den Vorstand nach § 10 Abs. 2 der Stiftungsverfassung.

Der Präsident des BDPh ist nach § 5 Abs. 2 d) bzw. § 10 Abs. 1 b) kraft Amtes Mitglied im Kuratorium und im Vorstand. Die Doppelfunktion ist also in der Verfassung verankert und kann nicht aufgegeben werden. Seine Amtszeit beginnt nach § 5 Abs. 6 mit der Annahme der Wahl zum Präsidenten und endet mit dem Ende seiner Amtszeit.

Somit hat das Kuratorium jetzt 11 und der Vorstand 3 Mitglieder. Der Sitz des Präsidenten des BDPh ist zur Zeit durch die sog. Abberufung (besser wohl als Aussperrung zu bezeichnen, da die Verfassung eine Abberufung gar nicht vorsieht) im Kuratorium und im Vorstand unbesetzt. Er könnte aber wieder von ihm eingenommen werden, wenn die Stiftungsaufsicht feststellt, dass die Abberufung verfassungswidrig war (wovor nach dem Wortlaut der Stiftungsverfassung auszugehen ist).

Vielleicht bemüht sich der neue Kuratoriumsvorsitzende (ab 1.1.2017) im Sinne eines guten Neuanfangs aber ja auch um die Beendigung des verfassungswidrigen Zustands in der Stiftung.

Der Verfasser der Pressemitteilung kann übrigens für die Unkorrektheit nichts, der Sachverhalt wurde auf der Stiftungs-Homepage falsch wiedergegeben. Und wer´s nicht glaubt, kann alles auf der genannten Homepage in der Stiftungsverfassung nachlesen.

Mal sehen, wie es weitergeht.
 
Richard Am: 14.05.2017 09:40:25 Gelesen: 41228# 63 @  
BDPh benennt neue Kuratoren der Stiftung Philatelie

BDPh - Am 28. April 2017 ist die 4-jährige Amtszeit der bisher vom BDPh benannten Kuratoren Dr. Eckart Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jäger und Franz-Karl Lindner abgelaufen. Der BDPh hat mit Wirkung vom 29. April 2017 die Herren Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller als Nachfolger benannt.

Gleichzeitig wurde eine außerordentliche Kuratoriumssitzung verlangt. Dabei stehen die finanziellen Angelegenheit der Stiftung und die rechtswidrigen gefassten Beschlüsse auf der Tagesordnung.

Es wird ebenso von Interesse sein, auf welcher Rechtsgrundlage die Herren Walter Bernatek und Alfred Schmidt Funktionen in der Stiftung ausüben und wen sie überhaupt vertreten. Entgegen der auf der Stiftungshomepage veröffentlichten Meldung, hat der BDPh zu keinem Zeitpunkt ihm zustehenden Rechte aufgegeben.
 
Richard Am: 26.05.2017 09:45:07 Gelesen: 40805# 64 @  
Alternative Wahrheiten bei der Stifung ? Welche vom BDPh berufenen Kuratoren sind im Amt ?

Seit 4 Wochen sind die neuen vom BDPh berufenen Kuratoren im Amt. Auf der Seite der Stiftung [1] sind aber noch immer die Namen der bisherigen ausgeschiedenen Kuratoren zu finden:

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Mitglieder des Kuratoriums:

Für den Bund Deutscher Philatelisten e. V.:

Dr. Eckart Bergmann, Postfach 1308, 99303 Arnstadt
Franz Fischer, Karl-Marx-Str. 44, 04158 Leipzig
Dr. Heinz Jaeger, Turmringer Str. 228, 79539 Lörrach
Franz Karl Lindner, Westf.-Friede-Weg 21, 59494 Soest
Alfred Schmidt, Bornschestr. 10, 39340 Haldensleben (Kuratoriumsvorsitzender)

Für die Deutsche Post AG:

Oliver Brandes, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Sieglinde Ostermeier, Niederlassung Philatelie, Franz-Zebisch-Str.15, 92637 Weiden i. d. OPf.
Claudia Schäfer, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn

Für die Museumsstiftung:

Dr. Andreas Hahn, Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn

Für das Bundesministerium der Finanzen

Ministerialrat Wolfgang Schelenz, Leiter des Referats V B 6, Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin


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Ist jetzt die Seite der Stiftung korrekt oder die Information auf der Seite des BDPh ? Welches ist die "alternative Wahrheit" ?

Was bedeutet rechtlich, wenn die vom BDPh abberufenen Kuratoren seit dem 28.4. Beschlüsse gefasst haben - es geht um zweistellige Vermögen bei der Stiftung - obwohl sie nicht mehr im Amt waren ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philatelie-stiftung.de/haus-der-philatelie/gremienbesetzung/kuratorium/
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:07:03 Gelesen: 40721# 65 @  
@ Richard

Es ist ungeklärt, ob der BDPh-Rumpfvorstand in der Frage der Bestellung der Stiftungskuratoren überhaupt beschlussfähig ist bzw. war.
 
Totalo-Flauti Am: 26.05.2017 16:12:10 Gelesen: 40716# 66 @  
Liebe Sammlerfreunde,

dass der Restvorstand des BDPh neue Kuratoren beruft, wirkt auf mich und auf meine Vereinsmitglieder sehr befremdlich. Trotz aller bei der Stiftung anscheinend vorherrschenden Mißstände, sehe ich jetzt auch kein Problem darin, noch ein wenig zu warten. Hier sollte doch erst mal auf den nächsten wirklich handlungsfähigen Vorstand aus Wittenberg (welches Team am Ende auch immer gewählt wird) gewartet werden. Für mich stellt sich doch eher die Frage, ob der jetzige BDPh-Vorstand überhaupt rechtlich wirksame Beschlüsse fassen kann. Was ich mit meinem menschlichen "Vereins-Bauch-Verstand " stark bezweifle. Die Situation ist doch derart verfahren, dass man wohl erst mal den Ball flach halten sollte und anstatt so mit ein paar Schnellschüssen aus der Hüfte das ganze Durcheinander neu zu befeuern. Wenn dann die Personalia beim BDPh feststehen, können diese dann mit allen Stiftungsmitgliedern zusammen die Stiftung ebenfalls wieder auf feste Füsse stellen. Das fände ich den richtigen Weg. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Berufung von Seiten des BDPh zurück genommen würde. Dies würde für mich auch für ein demokratisches Grundverständnis sprechen und nicht der Versuch für irgend ein Festhalten an Positionen, die man dann am Ende noch mit schimpf und Schande eventuell verliert.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:16:45 Gelesen: 40706# 67 @  
Hier einmal ein Zitat von nebenan. Forennutzer altsax schrieb vor kurzem:

"Bemerkenswert daran ist nicht nur, daß der Rumpfvorstand genau das tut, was von seiner Seite dem vorherigen Vorstand vorgeworfen worden war, nämlich kurz vor der Neuwahl noch eine Neubesetzung vorzunehmen. Offenbar kommt es immer darauf an, wer einen solchen "unfreundlichen Akt" vollzieht.

Die viel interessantere Frage ist die nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser Benennung. Da es sich nicht um einen Vorgang des "laufenden Geschäfts" handelt, dürfte ein Beschluß des BDPh-Vorstandes über die Benennung der Kuratoren erforderlich sein. Der Rumpfvorstand ist aber bekanntlich nicht beschlußfähig.

Die Vermutung ist nicht abwegig, daß die Stiftung auf genau diesen Punkt hinweisen wird und die Neubesetzung bis zu einer juristischen Klärung nicht vornimmt."

 
Richard Am: 26.05.2017 16:44:47 Gelesen: 40683# 68 @  
@ Peter Feuser [#67]

Hallo Peter,

warum ist dann Alfred Schmidt als Vertreter des BDPh (lt. Seite der Stiftung) im Kuratorium ?

Zum damaligen Zeitpunkt bestand der Vorstand des BDPh auch nur aus 3 Personen.

Wer vom BDPh Vorstand hat ihn denn für das Kuratorium benannt ?

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:55:04 Gelesen: 40680# 69 @  
Vielleicht wurde er vom Stiftungskuratorium bestimmt bzw. gewählt. BDPh-Mitglied ist er ja.

Oder die Homepage der Stiftung irrt.

In der Pressemitteilung der Stiftung vom 6.12.2016 heißt es hierzu:

"Als Nachfolger von Herrn Richter als Kuratoriumsvorsitzender ist mit Wirkung vom 1.1.2017 Herr Alfred Schmidt bestellt worden, womit der Kuratoriumsvorsitz wieder in die Hände des BDPh gelegt wurde."

Wir sollten die Angelegenheit hier nicht weiter verfolgen und überbewerten, sondern Wittenberg abwarten. Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass der BDPh-Präsident wegen seiner erfolgreichen beruflichen Neuorientierung, die ihn womöglich momentan stark in Anspruch nimmt, die ganze Sache nicht mehr so verkniffen sieht wie noch vor kurzem.
 
Richard Am: 27.05.2017 17:40:49 Gelesen: 40507# 70 @  
@ Peter Feuser [#69]

Vielleicht wurde er vom Stiftungskuratorium bestimmt bzw. gewählt

Hallo Peter,

dann hätte das Kuratorium der Stiftung gegen die Satzung der Stiftung verstossen:

§ 5 Kuratorium

(1) Das Kuratorium hat bis zu zwölf Mitglieder.

(2) Mitglieder des Kuratoriums sind:

a) drei vom Vorstand der Deutschen Post AG benannte Personen,
b) eine vom Bundesministerium der Finanzen benannte Person,
c) eine von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation benannte Person,
d) der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V.,
e) vier vom Bund Deutscher Philatelisten e.V. benannte Personen.


Wenn aber gegen die Satzung verstossen wurde - und dies bereits seit 2016 - könnten Juristen durchaus die Meinung vertreten, dass alle seither gefassten Beschlüsse ungültig sind.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 27.05.2017 19:00:13 Gelesen: 40462# 71 @  
Wenn aber gegen die Satzung verstoßen wurde

@ Richard

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, das ist ja klar!

Es ist ja nicht vorhersehbar gewesen, dass das Stiftungskuratorium den BDPh-Präsidenten als Vorsitzenden bzw. Kuratoriumsmitglied rausschmeißt, nachdem man ihn bereits vorher als Kuratoriumsvorsitzenden "abgewählt" hatte.

Jetzt könnte es wie folgt gewesen sein: Die Stiftung hatte keinen Vorsitzenden mehr und das sollte ja der BDPh-Präsident sein, der aber abgesetzt worden war. Als Nachrücker kommt dann zwangsläufig der damalige Vizepräsident, also Alfred Schmidt, in Betracht! Der überlässt aber wegen Arbeitsüberlastung (Apotheke) dem Schatzmeister als drittem Mann beim BDPh (sonst gibt es ja nur Beisitzerin und Beisitzer) den Stiftungsvorsitz, was er ja machen kann, und Alfred Schmidt begnügt sich mit dem Posten des Kuratoriumpräsidenten, der ja viel weniger Zeit in Anspruch nimmt, nämlich so stücka 2 Sitzungen pro Jahr ehrenamtlich gegen Erstattung der Spesen. Bis jetzt dürfte das doch alles satzungsmäßig o.k. sein, man musste halt improvisieren in diesem ganz, ganz außergewöhnlichen und keinesfalls vorhersehbaren Fall, wird die Stiftung sagen. Das hat ja auch Dr. Jaeger in der "philatelie" mitgeteilt, dass niemand mit der Absetzung vom jetzigen BDPh-Präsidenten gerechnet hat, bzw. damit, dass der sich so unfein verhalten hat gegenüber allen in der Stiftung, und auch sogar mit Dr. Jaeger kein Sterbenswörtchen mehr reden wollte… Dass die Herren Schmidt und Bernatek später aus dem BDPh-Vorstand ausgetreten sind, ist traurig, tut aber nix zur Sache. Gewählt ist gewählt, und deshalb geben ja auch die Bundestagsabgeordneten ihr Mandat nicht ab, wenn sie ihre Partei verlassen.

Die Stiftung hat ja auch keine vier neuen BDPh-Vertreter eingesetzt, weil sie das satzungsgemäß nicht soll und darf, und die vom BDPh-Vorstand aus einer kindischen Trotzreaktion vorgeschlagenen vier neuen Kuratoriumsmitglieder können nicht als Kuratoren eingesetzt werden, weil der BDPh-Rumpfvorstand in diesem Punkt gar nicht beschlussfähig ist, angeblich! Die vier Posten sind also vakant und auf dem Stiftungshomepage hat man eine Aktualisierung vergessen, so dass da immer noch die alten ausgeschiedenen BDPh-Kuratoren genannt werden. Vielleicht stehen sie deshalb noch da, weil sie noch so lange als Kuratoren in der Stiftung bleiben müssen, bis die Nachfolger kommen!?

Deshalb sieht es im Moment so aus, dass die vier von Uwe Decker neu vorgeschlagenen Kuratoriumsmitglieder sich der Lächerlichkeit preisgegeben haben, weil die Nominierung grober Unfug war, weil man als Rumpf gar nicht nominieren hätte dürfen sollen. Grober Unfug auch deswegen, weil der jetzige Rumpfvorstand in Wittenberg große Gefahr läuft, nicht mehr wieder gewählt zu werden. Genaueres weiß man nicht, im Moment weiß man noch nicht mal, ob ein Team Decker kandidiert, was ja auch Blödsinn wäre angesichts der zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse, immer vorausgesetzt, es ändert sich daran nichts mehr.

Wenn sich die Herren da oben beim BDPh nicht zusammenraufen, könnte es folgendes Szenario geben: Bei einer Kampfkandiatur Decker/Schmidt wird sich die unterlegene Partei nicht mit der Niederlage abfinden. Die Pro-Decker-Landesverbände Bayern/NRW/Weser-Ems könnten sich, analog zu CDU/CSU, zu einer Art BDPh-CSU zusammenschließen und eigene Süppchen kochen. Sollte die Pro-Schmidt-Fraktion den Kürzeren ziehen, dann muss man leider von einer ebenso deutlichen Spaltung ausgehen, sagen wir mal einer BDPh-DDR.

Will nochmals sagen: Lassen wir die Angelegenheit im Moment bestenfalls köcheln und warten Wittenberg ab. Anschließend wissen wir mit Sicherheit mehr!
 
Werner P. Am: 28.05.2017 11:11:19 Gelesen: 40324# 72 @  
Egal wie es läuft - das ist alles nur beschämend. Sich für erwachsen haltende Männer sollten sich demokratischen Wahlen stellen und dann deren Ergebnisse auch akzeptieren. So wie das jetzt alles läuft - zum Nutzen der organisierten Philatelie ist das alles sicher nicht. Affentheater!
 
stampmix Am: 28.05.2017 11:35:46 Gelesen: 40311# 73 @  
@ Werner P. [#72]

Sich für erwachsen haltende Männer sollten sich demokratischen Wahlen stellen und dann deren Ergebnisse auch akzeptieren.

Die wünschenswerte Außerordentliche Hauptversammlung wurde im letzten Herbst vom amtierenden Rumpf des Vorstandes verhindert. Die 10 Monate Affentheater waren gewollt und werden aufgeführt.

Apropos Affen. Alpha-Männchen heißen ja so, weil neben ihnen kein Platz ist und es nicht mit beta, sondern frühestens mit omega weitergeht, oder auch garnicht.

besten Gruß
stampmix
 
Richard Am: 20.06.2017 09:07:30 Gelesen: 39655# 74 @  
In einer Pressemitteilung haben sich die vier neuen vom BDPh in die Stiftung entsandten Stiftungsmitglieder an die Öffentlichkeit gewandt:

Stiftungsvertreter wollen Aufklärung der Millionenverluste verhindern

In der freien philatelistischen Presse und in Internetforen war zu lesen, dass die neu vom BDPh benannten Kuratoren Thomas Höpfner, Werner Müller, Rolf Behrens und Oswald Janssen die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung verlangt haben. Dabei geht es vor allem darum, in dem zuständigen Gremium der Stiftung aufzuklären, wie es zu den Millionenverlusten der Stiftung kommen konnte. Bei dem Stiftungsvermögen handelt es sich letztlich um das Geld der Sammler, das diese durch den Kauf der Zuschlagsmarken gespendet haben. Als Vertreter aller Sammler in Deutschland fühlen sich die vom BDPh benannten Kuratoren verpflichtet, auch hier die Interessen der Sammler wahrzunehmen.

Am 23.5. erhielten die vom BDPh benannten Kuratoren im eingeschriebenen Brief das Schreiben des „Vorstands“ der Stiftung vom 19.5.2017 (siehe Anlage), in dem mitgeteilt wird, das der Vorstand dem Anliegen, eine außerordentliche Kuratoriumssitzung einzuberufen, nicht entsprechen wird.

Mit dieser Ablehnung, die federführend vom Vorstandsvorsitzenden Walter Bernatek unterzeichnet wurde, soll nicht nur die Aufklärung der Millionenverluste und anderer fragwürdiger Finanzaktionen der Stiftung verhindert werden. Es wird auch verhindert, dass derzeit die Interessen der Sammler in den Stiftungsgremien überhaupt vertreten werden.

Zunächst eine rechtliche Würdigung dieses Schreibens. Die Weigerung des „Stiftungsvorstands“ (der, soweit erkennbar, nicht stiftungsverfassungsgemäß nach § 10 Abs. 1 der Stiftungsverfassung bestellt wurde) ist rechtswidrig.

Entgegen der Annahme der Stiftungsvertreter kommt es auf die in § 28 BGB vorgesehene interne Beschlussfassung im Vorstand des BDPh über die Benennung der neuen Kuratoren für das Kuratorium der Stiftung gar nicht an. Denn ein wirksames Vorstandshandeln des BDPh nach außen kommt zustande, wenn für den Verein ein Vorstandsmitglied mit Einzelvertretungsmacht auftritt (siehe Palandt Anmerkung zu § 26 BGB RdNr. 6 und BGH 69, 250/52). Der Verein wäre im Übrigen in einem solchen Fall auch bei Abweichen der Vertretungshandlung von einem internen, wirksamen Beschluss wirksam vertreten worden (BGH NJW 1993 S. 191). Die Benennung ist schriftlich durch den BDPh-Präsidenten erfolgt, der gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 der BDPh-Satzung zur Alleinvertretung des BDPh berufen ist. Ein vom Präsidenten unteschriebenes Schreiben vom 13.3.2017 an die Stiftung ist beigefügt. Damit ist die Benennung der neuen Kuratoren rechtswirksam erfolgt.

Damit steht den neuen Kuratoren das Antragsrecht gem. § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung auf Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung zu.

Im Übrigen ist der Vorstand der Stiftung verpflichtet, die außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert, oder (nicht und) mindestens zwei Kuratoriumsmitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.

Nur einer der beiden Einberufungsgründe ist als Grund für die außerordentliche Sitzung zwingend notwendig. Auf die Ausführungen der Stiftungsvertreter über die „finanzielle Stabilität“ der Stiftung kommt es hier nicht an. Ob die Stiftungsfinanzen kritisch zu beurteilen sind, wird sich für die neuen Kuratoren erst in der einzuberufenden außerordentlichen Sitzung ergeben.

Die Stiftungsverfassung bestimmt, dass das Kuratorium zwölf Mitglieder hat, wovon 10 Mitglieder jeweils von den Trägern der Stiftung benannt werden, nicht gewählt. Gewählt werden nur die durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums (Zuwahl) hinzutretenden Mitglieder. Die Verfassung sagt also eindeutig, dass nur zwei Kuratoriumsmitglieder durch eine Wahl der benannten Kuratoriumsmitglieder in das Kuratorium eintreten können. Auch nur diese Mitglieder können durch eine Abwahl aus dem Kuratorium „entfernt“ werden. Ob also ein Kuratoriumsmitglied benannt oder gewählt wurde bzw. ein geborenes Mitglied ist, ist entgegen der Auffassung der Stiftungsvertreter sehr wohl von entscheidender Bedeutung. Wenn das geborene Mitglied und die benannten Mitglieder durch Beschluss des Kuratoriums abberufen werden können, wäre der Willkür Tür und Tor eröffnet. Dann wäre es möglich, dass ein den übrigen Kuratoriumsmitgliedern nicht genehmes, aber von einem der Träger der Stiftung benanntes Mitglied aus dem Kuratorium zumindest bis zum Ablauf der jeweils laufenden Amtsperiode aus dem Kuratorium entfernt werden kann.

Folgt man dem Schreiben der Stiftungsvertreter vom 19.5.2017, entstünde jetzt die Situation, dass kein Vertreter des BDPh mehr in den Gremien der Stiftung vertreten wäre. Nachdem das geborene Mitglied, der Präsident des BDPh, im vergangenen Jahr stiftungsverfassungswidrig abberufen wurde, wollen die Stiftungsvertreter jetzt auch den neu benannten Vertretern des BDPh nach § 5 Abs. 2 e der Stiftungsverfassung ihre Rechte vorenthalten.

Der Bund Deutscher Philatelisten ist seit der Gründung der Stiftung im Jahre 1966 (zunächst als Verein) neben der damaligen Deutschen Bundespost gleichberechtigter Träger der Stiftung, was auch in der Zusammensetzung der Gremien der Stiftung zum Ausdruck kommt. Es ist ein unglaublicher Vorgang, jetzt alle Vertreter dieses Mitbegründers und Trägers der Stiftung rechtswidrig auszuschließen.

Besonders enttäuschend ist, dass zwei Mitglieder der Stiftungsgremien, die für sich in Anspruch nehmen, dort die Interessen des BDPh zu vertreten, dies zulassen oder sogar aktiv betreiben. Der verkündeten Absicht, die Aussöhnung innerhalb des Verbandes und die Wiederherstellung der guten Beziehungen zur Stiftung erreichen zu wollen, spricht dieses Verhalten Hohn.

Hinzu kommt, dass Walter Bernatek als Vorstandsvorsitzender der Stiftung in Essen verkündete, der BDPh erhalte derzeit die ihm zustehende Förderung nicht, da es (nach seinem Rücktritt von diesem Amt) derzeit ja keinen Schatzmeister hat. Nur die Zuschüsse zu Ausstellungen seinen davon nicht betroffen, da es sich hier ja um eine Projektförderung handeln würde, sicherte er zu. Leider ist auch diese Zusicherung von Walter Bernatek schlicht unwahr. Tatsächlich schießt zur Zeit der BDPh die Zuschüsse für Ausstellungen vor, in der Hoffnung, später einmal die Zuschüsse der Stiftung zu erhalten.

Leider muss festgestellt werden, das derzeit die Stiftung, unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Walter Bernatek und es Kuratoriumsvorsitzenden Alfred Schmidt dem BDPh nicht nur die finanzielle Förderung, sondern auch alle im aus der Stiftungsverfassung zustehenden Rechte vorenthält und eine Aufklärung der Millionenverluste massiv verhindert. Dabei ist die Angelegenheit eilbedürftig, da u. U. staatsanwaltliche Ermittlungen drohen, wenn man einen Anfangsverdacht wegen Untreue z.B. in der Verschleierung hochspekulativer Geldanlagen als angebliche Rentenpapiere erkennt (siehe Philaseiten vom 5.5.2017 „Stiftung Philatelie: Wo sind die Millionen hin?“).

Wie im Schreiben der Stiftungsvertreter richtig festgestellt wird, liegen diese Vorgänge z.T. fast 10 Jahre zurück, es droht also eine Verjährung, die von bestimmten Akteuren der Stiftung offensichtlich angestrebt wird.

Deshalb werden die vom BDPh benannten Kuratoren diese Angelegenheit weiter verfolgen. Bei der Stiftungsaufsicht wurde bereits beantragt, das rechtswidrige Verhalten der Stiftungsvertreter zu korrigieren.

---

Anlage 1:

1. Mai 2017

Rolf Behrens, Hohe Leuchte 23, 27283 Verden
Thomas Höpfner, Lindenstr. 29, 85661 Forstinning
Oswald Janssen, Am Helling 11, 26802 Moormerland
Werner Müller, Fliederweg 13, 44532 Lünen


Vorstand und
Kuratorium
der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte


Außerordentliche Sitzung des Kuratoriums

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

nach § 8 Abs. 2 der Verfassung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte verlangen wir als Kuratoren die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums.

Zweck und Gründe dieser außerordentlichen Sitzung sind:

Finanzielle Situation der Stiftung

Nach der Berichterstattung in der DBZ -Deutsche Briefmarken-Zeitung- vom 13.4.2017 stellt sich die drängende Frage, wie es um die Finanzen bestellt ist, ob das Stiftungsvermögen noch ungeschmälert erhalten ist und welche Konsequenzen der Stiftung evtl. drohen könnten.

Verfassungsgemäße Besetzung des Kuratoriums

Nach der in der Stiftungsverfassung nicht vorgesehenen Abberufung des Präsidenten des BDPh als geborenes Mitglied des Kuratoriums und des Stiftungsvorstandes bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, dass das Kuratorium und auch der Stiftungsvorstand noch verfassungsgemäß besetzt sind. Dies könnte auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Stiftung erhebliche Auswirkungen haben.

Nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Sitzung des Kuratoriums einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert, oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums oder des Vorstandes dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe gegenüber den übrigen Kuratoriumsmitgliedern verlangen.

Im Hinblick auf die Ladungsfristen und aufgrund der Dringlichkeit bitten wir zu der außerordentlichen Sitzung in dem Zeitraum vom 30.5. bis 16.6.2017 einzuladen.

Wir bitten den Vorstand, entsprechend der Stiftungsverfassung tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

---

Anlage 2:

Stiftung zur Förderung der Philalelie und Postgeschichle
Mildred-Scheel-Straße 2 D-53175 Bonn Telefon (O2 28) 93 79 87-0 Fax (O2 28) 93 79 87-35

Vorstand


Herrn
Oswald Janssen
Am Helling 11
26802 Moormerland

19. Mai 2017

Sehr geehrter Herr Janssen,

wir kommen zurück auf das von lhnen sowie den Herren Höpfner, Müller und Behrens verfasste Schreiben vom 01 .05.2017:

1. Ihrem Anliegen, eine außerordentliche Kuratoriumssitzung einzuberufen, werden wir nicht entsprechen.

Entgegen der in lhrem Schreiben zum Ausdruck kommenden Annahme gehen wir davon aus, dass weder Sie noch die übrigen Unterzeichner des Schreibens Kuratoren der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte geworden sind. Denn eine Willensbildung des Benennungsberechtigten Bund Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) ist offensichtlich nicht erfolgt.

Nach unserer Kenntnis und der offiziellen Darstellung des BDPh selbst - etwa auf seiner lnternetseite ist der Vorstand des BDPh bereits seit Monaten lediglich mit drei Vorstandsmitgliedern besetzt.

Nach § 6 der BDPh-Satzung erfordert eine wirksame Beschlussfassung jedoch die Beteiligung von mindestens vier Vorstandsmitgliedern. Entsprechend konnte schon kein wirksamer Beschluss über die Benennung bestimmter Personen als Kuratoren für die Stiftung gefasst werden - was jedoch die Grundlage einer wirksamen Benennung gewesen wäre.

Die Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung auf lhren Antrag hin scheidet somit aus, Ihnen steht bereits kein Antragsrecht nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung zu.

2. Aber selbst dann, wenn Sie ordnungsgemäß benannt worden wären, wären Sie nicht berechtigt, die Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung zu verlangen. Denn weder würde das Interesse der Stiftung eine solche Einberufung erfordern, noch läge ein beachtlicher Grund vor, die Einberufung zu verlangen, so dass es nicht allein auf die Antragstellung ankäme:

Die finanzielle Stabilität der Stiftung ist in keiner Weise gefährdet. Bereits seit dem Jahr 2000 wird die Stiftung jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft, welche insbesondere die Stiftungsfinanzen ausführlich beleuchten. Keiner der in diesem Zusammenhang von den Prüfungsunternehmen erstellten Prüfungsberichte hat bisher Anlass gegeben, die Stiftungsfinanzen kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus wird die zuständige
Stiftungsaufsicht ebenfalls jährlich von der Stiftung über deren finanzielle Situation informiert und der unabhängig erstellte Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt. Auch die Stiftungsaufsicht hat bisher - insbesondere auch nicht in den Jahren 2008 bis 2016 - Kritik oder Sorgen hinsichtlich der Stiftungsfinanzen geäußert.

Ihre Zweifel an der ordnungsgemäßen Besetzung von Stiftungskuratorium und -vorstand können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Die Abberufung eines Organmitgliedes aus wichtigem Grund bedarf keiner gesondert in der Satzung niedergelegten Regelung abgesehen davon, dass die Stiftungsverfassung selbst ganz offensichtlich von der Möglichkeit der Abberufung ausgeht (vgl. § 5 Abs. 5; § I Abs. 2 Gliederungspunkt 2.2.). Ob die betreffende Person zuvor als geborenes Mitglied oder im Wege einer Benennung oder Bestellung Mitglied eines Organs geworden ist, hat insoweit keine Auswirkungen.

Unabhängig davon wären diese Sachverhalte alles andere als "dringlich", denn sie liegen - ohne jede Beanstandung der Stiftungsaufsicht - bereits ein bzw. bis zu zehn Jahre zurück.

3. Der Vollständigkeit halber weisen wir außerdem darauf hin, dass wir zwischenzeitlich die im Zusammenhang mit der auch im Übrigen völlig grundlosen und unsachlichen Diskussion um die Finanzlage der Stiftung erfolgte rechtswidrige Veröffentlichung von stiftungsinternen Dokumenten zivil-, straf- und datenschutzrechtlich aufarbeiten und geeignete Maßnahmen ergreifen werden. Die betreffenden Personen müssen folglich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

4. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass der BDPh spätestens nach der anstehenden
Vorstandswahl im September erneut beschlussfähig ist. Da die nächste Kuratoriumssitzung der Stiftung ohnehin turnusgemäß erst Ende des Jahres stattfinden wird, dürfte bis dahin eine wirksame Benennung durch den BDPh unproblematisch vorgenommen worden sein, so dass dann einer vollbesetzten Kuratoriumssitzung nichts im Wege stehen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Bernatek / Holger Bartels
 
Jürgen Häsler Am: 21.06.2017 07:31:36 Gelesen: 39309# 75 @  
@ Richard [#74]

Hallo Richard,

vielen Dank für die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Du leistest damit einen wichtigen Beitrag zur schnellen Information der Vereine über die Geschehnisse.

Der Vorstand des BSC Villingen e.V. hat zwar schon beschlossen, beim der Meinungsumfrage des LV Südwest für die Anträge des WPhV zu stimmen, wie der BSC Villingen e.V. allerdings bei der Wahl des Bundesvorstandes abstimmen wird, ist derzeit noch völlig offen.

Ich werde hierzu beim Tauschtreffen meines Vereines im Juli ein Stimmungsbild einholen. Ich selbst werde mich für jene Seite entscheiden, die sich für die lückenlose Aufklärung der Vorgänge bei der Stiftung für Philatelie und Postgeschichte einsetzt. Denn die Stiftung kommt ihrer in § 16 Abs. 2 der Stiftungsverfassung festgelegten Veröffentlichungspflicht ihrer Rechenschaftsberichte NICHT nach. Das kann aus meiner Sicht nicht hingenommen werden.

Beste Sammlergrüße
Jürgen Häsler
1. Vorsitzender BSC Villingen e.V.
 
Richard Am: 23.07.2017 09:47:22 Gelesen: 38449# 76 @  
Stiftungsaufsicht: Kuratoren des BDPh wirksam benannt

BDPh/OJ - Die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt gelangt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die seitens des BDPh benannten Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller wirksam als Kuratoren benannt wurden und ein Anspruch auf Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums besteht. Die Stiftungsaufsicht beabsichtigt, die Zurückweisung der Benennung sowie des genannten Antrags durch die Stiftung nach Anhörung der Stiftung förmlich zu beanstanden.

Damit ist der BDPh wieder im Kuratorium der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte [1] vertreten. Die neuen Kuratoren können dann in der Stiftung wieder die Interessen der Sammler vertreten, die endlich wissen wollen, was mit den Zuschlagserlösen passiert ist, die sie durch den Kauf der Stiftungsmarken seit Jahrzehnten gespendet haben. Diese Zuschlagserlöse bilden das Kapital der Stiftung, das in den letzten zehn Jahren um Millionen reduziert wurde.

Die Zurückweisung der BDPh-Benennung erfolgte übrigens durch den Stiftungsvorstand Walter Bernatek und Holger Bartels, wobei ersterer von sich behauptet, dort die Interessen des BDPh zu vertreten.

[1] http://www.philatelie-stiftung.de/haus-der-philatelie/gremienbesetzung/kuratorium/
 
22028 Am: 23.07.2017 11:06:04 Gelesen: 38398# 77 @  
@ Richard [#76]

Dann besteht ja die Hoffnung, dass die Hintergründe und Verantwortlichkeiten bzgl. der Millionen die verspekuliert wurden aufgeklärt werden.
 
mausbach1 (RIP) Am: 23.07.2017 15:01:12 Gelesen: 38311# 78 @  
@ 22028 [#77]

Meine Wenigkeit teilt ebenfalls diese Hoffnung.
 
Richard Am: 12.09.2017 09:23:06 Gelesen: 36941# 79 @  
Zwei Tage vor der Hauptversammlung hat die Stiftungsaufsicht endgültig gegen Walter Bernatek und Holger Bartels als Vertreter der Stiftung [#74] entschieden.

Hier die wesentlichen Informationen:

- Wie Ihnen bereits in der Anhörung vom 20. Juli 2017 mitgeteilt wurde, ist die Stiftungsaufsicht nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt, dass die Benennung der Kuratoriumsmitglieder Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller wirksam erfolgt ist.

- Die Frage, ob der Benennung der Kuratoren durch den BDPh Präsidenten [Decker] eine ordnungsgemässe Beschlussfassung innerhalb des BDPh zugrunde liegt, ist keine, die stiftungsrechtlich zu prüfen und zu bewerten ist.

- Bei der von den [vier neuen] Kuratoren beantragten Einberufung einer außerordentlichen Sitzung wird jedoch auf satzungsrechtliche Bestimmungen Bezug genommen. Nach § 10 Abs. 1 hessisches Stiftungsgesetz ist es Aufgabe der Stiftungsaufsicht, sicherzustellen, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Satzung der Stiftung verwaltet werden.

- Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Philatelie und Postgeschichte ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Diese Kriterien sind erfüllt, somit besteht ein Anspruch auf Einberufung der Sitzung.

Soweit die Stiftungsaufsicht zur Benennung der vier neuen Kuratoren und der Einberufung einer Sitzung des Kuratoriums.

Die Aufsicht geht ferner in ihrem Schreiben, welches auf der Hauptversammlung des BDPh vorgelesen wurde, auf eine in 2012 erfolgte Erhöhung der Vergütung des Geschäftsführers ein, zu welcher ein Beschluss des Kuratoriums nach § 9 Absatz 1 Ziffer 2.8 der Satzung erforderlich ist.

Das Kuratorium hatte sich, so die Aufsicht in ihrem Schreiben, auf der ersten Sitzung des Jahres 2012 mit diesem Thema beschäftigt, doch stand die Erhöhung der Geschäftsführervergütung nicht auf der Tagesordnung, wurde nicht beraten und beschlossen, aber anscheinend dennoch in den letzten 6 Jahren umgesetzt.

Ich denke, damit ist nach 4 1/2 Monaten [#63] die Berufung der vier neuen Kuratoren umgesetzt und wir können dieses Thema hoffentlich bald in der Versenkung verschwinden lassen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 12.09.2017 10:15:25 Gelesen: 36913# 80 @  
@ richard

Die Stiftungsaufsicht hat die Frage, ob die Benennung der neuen Kuratoren durch den Rumpfvorstand des BDPh ordnungsgemäß erfolgt ist bzw. ob dieser überhaupt beschlussfähig war, nicht geprüft.

Ich bezweifle daher, dass "die Berufung der vier neuen Kuratoren umgesetzt wurde".

Im übrigen bin ich der Meinung, dass Oswald Janssen und Uwe Decker mittlerweile genug Schaden (die Kosten für die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Decker-Affäre belaufen sich alleine bei der Stiftung auf rund 40.000 Euro) für die organisierte Philatelie und die Stiftung angerichtet haben und sich nun wirklich zurückziehen sollten.
 
Markus Pichl Am: 12.09.2017 20:47:12 Gelesen: 36713# 81 @  
@ Peter Feuser [#80]

die Kosten für die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Decker-Affäre belaufen sich alleine bei der Stiftung auf rund 40.000 Euro

Hallo Peter,

wenn die Stifung einen von Dir angedeuteten juristischen Prozeß verliert und auf den Kosten sitzen bleibt, dann ist dies aber nicht die Schuld von Herrn Decker und von Herrn Janssen. Gewinnt die Stiftung, dann sind die von Dir aufgeführten Kosten vom BDPh zu tragen. Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden haben sollte?

Wer zahlt eigentlich die von Dir angeführten Kosten, wenn es überhaupt zu keinem Prozeß kommt und sehen wir sie dann in einem Rechenschaftsbericht der Stiftung?

Nebenbei gefragt, woher nimmst Du diese Zahl, von Euro 40.000.- ? Ist sie geschätzt oder hast Du tiefere Einblicke in das Rechnungswesen der Stiftung? Magst Du es uns verraten?

Was kannst Du uns über eventuelle bisweilen beim BDPh entstandenen Kosten, für diese, von Dir angedeutet, juristische Auseinandersetzung verraten?

MfG
Markus
 
Peter Feuser Am: 13.09.2017 09:07:46 Gelesen: 36609# 82 @  
@ markus

Es geht natürlich nicht alleine um Gerichtskosten, die vor allem in diesem Jahr angefallen sind, sondern um die ausufernden allgemeinen Rechtsberatungskosten in den letzten 3 Jahren. Die Anwälte von Stiftung und BDPh waren wohl fast ausschließlich mit der rechtlichen Beurteilung der von Uwe Decker ausgelösten Spannungen beschäftigt. Die Information über die genannten Kosten stammt aus dem direkten Stiftungsumfeld und ist zuverlässig. Hinzu kommt ja der enorme Zeitaufwand. Beispielsweise hat die von Helma und ihrer Freundin Christine ausgelöste und dann im Sande verlaufene unsinnige "Datenschutzaffäre Krenkel" nicht nur monatelang die Stiftung, sondern auch die Datenschutzbeauftragten von Land, Bund und der Post beschäftigt und zu erheblichen Kosten für den BDPh durch die Unterlassungsklage der Stiftung geführt. Tatsächlich hat aber m.E. Uwe Decker durch die (halb)kommerzielle Nutzung der rund 35.000 Mitgliederadressen des BDPh schwerwiegende Datenschutzverstöße zu verantworten.

Die Kosten für Rechtsberatung und die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Stiftung dürften beim BDPh für die letzten 3 Jahre auf ähnlicher Höhe liegen wie bei der Stiftung. Uwe Decker hat beim Philatelistentag in Wittenberg eine Frage des Delegierten Pütz (Berlin) nach den konkreten Kosten für Rechtssachen unbeantwortet gelassen, eine Nachfrage erfolgte nicht mehr.

Uwe Decker hat während seines Berichtes in Wittenberg betont, die Kosten seiner eigenen Klagen gegen mich im Zusammenhang mit dem misslungenen Versuch, Stiftungsvermögen auf das Bankhaus Lampe (seinem eigenen damaligen Arbeitgeber) zu übertragen, oder etwa gegen den Vorsitzenden der Münchner ArGe Oktoberfest, selber getragen zu haben. Beide Klagen gingen über mehrere Instanzen bzw. Gerichte. Sie haben, neben den reinen Kosten, weitere Folgeschäden für Uwe Decker selber und für den BDPh angerichtet. So ist, neben diversen anderen Vereinen, auch die ArGe Oktoberfest mit allen Mitgliedern aus dem Landesverband Bayern und damit aus dem BDPh ausgetreten.

Auch im Moment fallen noch erhebliche Rechtsberatungskosten an. Oswald Janssen versucht krampfhaft, den Beschluss des Heidenheimer Rumpfvorstandes über die Bestellung der vier BDPh-Kuratoriumsmitglieder durchzusetzen und letztendlich damit die Arbeit der Stiftung zu torpedieren, obwohl alles dafür spricht ist, dass der Vorstand in dieser Sache nicht beschlussfähig war. Was hindert den neuen BDPh-Vorstand daran, aufgrund der ungeklärten Rechtslage den alten Beschluss des Rumpfvorstandes zu revidieren? Oswald Janssen und Co. müssten dann wohl auf eigenes Kostenrisiko eine juristische Auseinandersetzung in dieser Sache mit dem BDPh bzw. mit der Stiftung führen. Der weitere Unterhaltungswert wäre auf jeden Fall gegeben.
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2017 09:49:40 Gelesen: 36588# 83 @  
@ Richard [#79]

Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Philatelie und Postgeschichte ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Diese Kriterien sind erfüllt, somit besteht ein Anspruch auf Einberufung der Sitzung.

Warum muss man das über den Rechtsweg und die Stiftungsaufsicht klären lassen? Ein Blick in die Satzung hätte genügt. Die ist an dieser Stelle eindeutig. Im übrigen halte ich den Schaden für vertretbar, der durch eine außerordentliche Sitzung entsteht, die nach Satzung nicht notwendig gewesen wäre. Im Zweifel lieber eine Sitzung mehr als eine zu wenig.

Ein ehrenamtlicher Vorstand eines kleinen Ortsvereines mag mit solchen Satzungsfragen überfordert sein. Die Stiftung leistet sich aber einen bezahlten Geschäftsführer, und da kann ich schon eine Gegenleistung erwarten, zum Beispiel, dass die Sitzungen und Entscheidungen satzungskonform sind.

Das Kuratorium hatte sich, so die Aufsicht in ihrem Schreiben, auf der ersten Sitzung des Jahres 2012 mit diesem Thema beschäftigt, doch stand die Erhöhung der Geschäftsführervergütung nicht auf der Tagesordnung, wurde nicht beraten und beschlossen, aber anscheinend dennoch in den letzten 6 Jahren umgesetzt.

Die Vergütung mag angemessen sein, das kann ich nicht beurteilen. Aber auch hier habe ich meine Zweifel an der Eignung des Geschäftsführers. Eine solche schlampige und dilettantische Vorgehensweise trägt unnötig zur Stimmungsmache bei, bei der Stiftung würde es sich um einen Selbstbedienungsladen handeln.

Peter Feuser hat selbst die leidliche Erfahrung machen müssen, dass die Stiftungsaufsicht ein zahnloser Tiger ist. Vielleicht ist der Weg über die Deutsche Post DHL Group erfolgreicher. Da die Deutsche Post direkt in der Stiftung vertreten ist, und auch die Zuschlagsmarken verkauft, gelten die selbst auferlegten Richtlinien für das "Compliance Management" auch für die Stiftung.

http://www.dpdhl.com/de/ueber_uns/compliance_management.html

Empfänger von Spenden von Deutsche Post DHL Group können ausschließlich gemeinnützige Organisationen sein, deren Prinzipien mit der Philosophie und den Werten von Deutsche Post DHL Group in Einklang stehen. Diese Organisationen müssen hinsichtlich der Projektumsetzung, des Finanzmanagements und der Projekteffektivität integer sein und in der Öffentlichkeit ein respektables Ansehen haben.

Ansprechpartner bei der Deutschen Post DHL Group ist die "Abteilung Corporate Citizenship, ZB Konzernkommunikation und Unternehmensverantwortung". Ich vertrete die Ansicht, dass man als Aktionär einen Anspruch auf Auskunft und Bearbeitung einer entsprechenden Eingabe hat.
 
Richard Am: 14.01.2018 09:17:45 Gelesen: 32129# 84 @  
Vor wenigen Tagen hat sich sie veröffentlichte Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung erneut geändert:

Mitglieder des Kuratoriums:

Für den Bund Deutscher Philatelisten e. V.:

Alfred Schmidt, Bornschestr. 10, 39340 Haldensleben (Kuratoriumsvorsitzender)
Konrad Krämer, Engelstraße 49,52477 Alsdorf
Werner Müller, Fliederweg 13, 44532 Lünen
Dieter Schaile, Schlehenweg 19, 71686 Remseck
Jürgen Witkowski, Reuenthalweg 66, 45279 Essen

Für die Deutsche Post AG:

Oliver Brandes, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Sieglinde Ostermeier, Niederlassung Philatelie, Franz-Zebisch-Str.15, 92637 Weiden i. d. OPf.
Claudia Schäfer, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Helmut Dallei, Deutsche Post AG, Godesberger Allee 115-117, 53175 Bonn

Für die Museumsstiftung:

Dr. Andreas Hahn, Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn

Für das Bundesministerium der Finanzen:

Ministerialrat Wolfgang Schelenz, Leiter des Referats V B 6, Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin
 
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