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Thema: Zurück und nachgeschickt
Das Thema hat 936 Beiträge:
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Altmerker Am: 01.01.2014 19:20:36 Gelesen: 601548# 187 @  
@ ginonadgolm [#184]

Das dies nicht nur hier so ist, sondern auch in Polen, belegt der Stempel in Französisch und Polnisch.


 
Altmerker Am: 03.01.2014 22:47:07 Gelesen: 601441# 188 @  
Es ist wohl mein ältester Beleg dieser Art, 106,5 Jahre alt. Er stammt aus meiner Zeitungsgeschichtssammlung. Scheint quer durch die Schweiz gereist zu sein und lässt doch Fragen offen.

Der "Adressat ist für einige Zeit verreist" steht links hochkant, wohl vom 13.5. Dann ging er nach Airolo (14.5.), einen Tag später nach Bern (2 Stempel auf der Rückseite: Airolo und Bern-Mandate). Dort wurde der Adressat im Finkenrain vermutet. Da das Wort teilweise überklebt ist mit "Abgereist", vermute ich, was postalisch nicht belegt scheint, dass die Karte zur Zeitung retour ging. Oder erkennt jemand was anderes?


 
Altmerker Am: 05.01.2014 22:56:38 Gelesen: 601337# 189 @  
Ein schöner Beleg aus Portugal, wo richtig gesucht wurde, aber kein Erfolg beschieden war.


 
volkimal Am: 18.01.2014 16:24:02 Gelesen: 600733# 190 @  
Hallo zusammen,

heute einmal eine Zustellungsurkunde, die zurückging, da der Empfänger unbekannt verzogen war:





Der Arbeiter Erwin Wulff hatte "durch lautes Singen ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm erregt". Die verhängte Strafe waren 3 RM oder 1 Tag Haft. Insofern hat sich der Empfänger bestimmt gefreut, wenn ihn die Zustellungsurkunde nicht erreicht hat.

Es heißt oberhalb der Marken "Vereinfachte Zustellung". Bei Wikipedia steht unter dem Stichwort Zustellungsurkunde dazu: "Bei der gewöhnlichen Zustellung erhält der Empfänger eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, bei der vereinfachten wird nur der Tag der Zustellung auf dem Brief vermerkt." Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr. (Ich habe zumindest nichts anderes dazu gefunden). Ab dem 1.8.1927 waren dass 0,30 RM + die Gebühr für die Rücksendung von 0,15 RM => zusammen also 0,45 RM.

Viele Grüße
Volkmar
 
wuerttemberger Am: 18.01.2014 17:06:32 Gelesen: 600725# 191 @  
@ volkimal [#190]

Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr.

Es gelten zwar die gleichen Gebühren aber bei der normalen Zustellung waren 2 (zwei) Urkunden vollständig auszufüllen. Und wehe es hat etwas gefehlt, dann mußte der Zusteller später aus dem Gedächtnis heraus die fehlenden Teile ergänzen.
Die vereinfachte Zustellung war praktisch nur die halbe Arbeit.

Gruß

wuerttemberger

PS. Schönes Stück, aber mit den 45 Pfennig komme ich nicht ganz klar. Im Fernverkehr wären 60 Pfennig fällig gewesen. 15 + 30 +15.
 
volkimal Am: 18.01.2014 21:43:23 Gelesen: 600685# 192 @  
@ wuerttemberger [#191]

Hallo wuerttemberger,

Du hast recht. Bei dem Porto habe ich nicht aufgepasst. Ich hatte nicht gesehen, dass die im Michel Postgebühren-Handbuch angegebenen 45 Pfg. nur der Zuschlag waren. Es muss also noch das Porto für den Hinweg dazugerechnet werden. Insgesamt also bei einem Fernbrief 60 Pfg.

Drewitz und Ahrensdorf liegen nur 8 km auseinander. Wenn zwischen den beiden Orten der Sondertarif zum erweiterten Ortsverkehr galt, dann wären 8 + 30 + 8 = 46 Pfg. erforderlich. Hier hätte also 1 Pfg. gefehlt.

Vielleicht kann ja jemand von Euch das Porto erklären.

Viele Grüße
Volkmar
 
bekaerr Am: 19.01.2014 12:36:52 Gelesen: 600642# 193 @  
@ volkimal [#192]

Hallo Volkmar,

der Sondertarif zum erweiterten Ortstarif konnte nur zwischen Orten zugelassen werden, die sich aufgrund der Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern politisch nicht zusammenschließen konnten. Dies war bei Drewitz und Ahrensdorf nicht der Fall, beide Orte lagen im Bundesland Preußen.

Um das Ortsporto zu begründen, fiel mir auf Anhieb nur eine Ausführungsbestimmung zur Postordnung ein, die aber leider doch nicht weiterhilft:

Zu dem einheitlichen Ortsverkehrsbezirk gehören auch diejenigen Theile der Zustellbereiche, die in andre Gemeinden übergreifen. Die postamtliche Bezeichnung der einzelnen PAnst braucht sich mit dem Namen der Gemeinde nicht zu decken.

Da nun die Anschrift auf dem Brief "Ahrensdorf, Post Ludwigsfelde" lautet, gehört Ahrendsdorf wohl eindeutig zum Land - Zustellbereich von Ludwigsfelde. Das deckt sich auch mit Müller Ortsbuch von 1926. Demnach kann es sich nur um einen Fernbrief handeln.

In der Urkunde selbst ist von "0,90 RM Zustellungs- und Schreibgebühren" die Rede. Zieht man die verklebten 45 Pf ab, bleiben noch 45 Pf, die zusammen mit der Geldstrafe zu begleichen waren. Nun könnte man auf die Idee kommen, die fehlenden 15 Pf verstecken sich in diesen Zustellungsgebühren. Allerdings galt für die förmliche Zustellung die Regel, dass alle Beträge sämtlich entweder der Absender bei der Einlieferung oder der Empfänger bei der Aushändigung zu entrichten hatte. Hier trifft offensichtlich der 1. Fall zu mit dem Makel, dass eben nicht alle Beträge vom Absender entrichtet wurden. In diesem Fall hätte eigentlich der Umschlag an den Absender zur Ergänzung der fehlenden 15 Pfennig zurückgegeben werden müssen.

Nun war die Urkunde nicht zustellbar. Somit hätten dem Absender die Zustellungsgebühr und das Porto für die Rücksendung der Urkunde erstattet werden müssen. Dafür wurden normalerweise entsprechende Stempel auf den Umschlägen abgeschlagen. Ich zeig' mal einen entsprechenden Beleg:



So ein Nachweis über die Rückerstattung fehlt auf dem Umschlag.

Somit bleibt festzuhalten:

1. Es fehlen 15 Pf auf dem Umschlag zur korrekten Freimachung.
2. Der Umschlag wurde nicht zur Ergänzung der fehlenden 15 Pf an den Absender zurückgegeben.
3. Dennoch wurde versucht, den Brief zuzustellen - jedoch ohne Erfolg. Leider kann ich das Datum des rückseitigen Vermerks nicht entziffern.
4. Offensichtlich wurden keine Beträge an den Absender zurück erstattet.

In meinen Augen bleibt somit nur die Möglichkeit, dass der Brief nachträglich (falsch) frankiert und gestempelt wurde. Dafür spricht, dass es sich um eine "portopflichtige Dienstsache" handelt, die nicht unbedingt frankiert werden musste und die Ausweisung der "Zustellungsgebühren" in der Urkunde. Da ursprünglich unfrankiert, hätten auch keine Beträge zurück erstattet werden müssen, das erklärt auch den fehlenden "Erstattungs-Stempel".

Soweit meine Interpretation. Was meint die Gemeinde?

Beste Grüße,
Bernd
 
Sachsendreier53 Am: 22.01.2014 11:27:02 Gelesen: 600513# 194 @  
Unzustellbare Kunstpostkarte vom 21.8.1989 aus 9040 KARL-MARX-STADT 4 nach Trassenheide-Campingplatz (Ostsee)



Nach erfolgloser Suche nach dem Empfänger wurde die Karte nach 2220 WOLGAST 1 gesandt, gestempelt und verblieb dort am 4.9.1989 im "Postsack" unzustellbar.

mit Sammlergruß,
Claus
 
volkimal Am: 24.01.2014 18:08:47 Gelesen: 600423# 195 @  
@ bekaerr [#193]

Hallo Bernd,

eine interessante Möglichkeit, dass der Brief evtl. nachträglich frankiert wurde. Auf die Idee wäre ich nie gekommen. Aber ob es so war - keine Ahnung!

Danke für Deine Bemühungen
Volkmar
 
Latzi Am: 26.01.2014 19:02:46 Gelesen: 600293# 196 @  
Eigentlich sollte der Brief wegen der Straßburg-Stempel "im vorbeigehen" mit in meine Sammlung. Aber der zweite Blick zeigt, dass sich der Kauf für 1,99 + Porto gelohnt hat.

Der Beleg begann vermutlich seine Reise im indischen Solapur (früher Sholapore). Hiervon zeugt ein blasser Stempel auf dem Wertstempel, dessen Datum nicht lesbar ist, zumal ein Postbeamter mit einem Tintenstrick die Entwertung verdeutlicht hat. In Bombay war der Beleg am 8. April 1887 und bekam dort einen Stempel und vermutlich das Schiff, denn er trägt einen englischen Schiffspoststempel vom gleichen Tag. Am 24.04. erreichte er Straßburg, bekam dort den Ankunftsstempel *1h, fand aber seinen Adressaten nicht, der in München vermutet wurde. Dokumentiert durch den Stempel *1e vom 25.04.1887 war er auf dem Weg nach Bayern, erreichte München am nächsten Vormittag und wurde nach Ingostadt weitergeleitet. Dort dürfte er am gleichen Tag nachmittags zugestellt worden sein.

Auch hier findet sich ein "wikipedia-bekannter" Adressat der Karte, der Indologe Lucian Scherman: http://de.wikipedia.org/wiki/Lucian_Scherman

Der Absender bedankt sich für den Erhalt der bei wikipedia erwähnten Doktorarbeit. Wenn ich denn seinen Namen entziffern könnte, würde ich auch gern rausfinden, ob es sich auch hier um einen damals bekannten Wissenschaftler handelt.

Gruß
Lars


 
wuerttemberger Am: 26.01.2014 19:58:21 Gelesen: 600284# 197 @  
@ bekaerr [#193]

In meinen Augen bleibt somit nur die Möglichkeit, dass der Brief nachträglich (falsch) frankiert und gestempelt wurde.

Das ist vollkommen abwegig, denn dann müßte das Stempeldatum absichtlich zurückgestellt worden sein und das ist sicherlich nicht eine naheliegende und vernünftige Lösung.

Dafür spricht, dass es sich um eine "portopflichtige Dienstsache" handelt, die nicht unbedingt frankiert werden musste...

Eine portopflichtige Dienstsache zeigt entweder eine Frankatur (üblich in dieser Zeit) oder einen blauen Portovermerk (eher sehr selten). Du verwechselst das möglicherweise mit dem Avers-Verfahren.

... und die Ausweisung der "Zustellungsgebühren" in der Urkunde.

Das hat mit der Frankatur nicht direkt etwas zu tun. Das Amt hat lediglich die Kosten abgerechnet.

Da ursprünglich unfrankiert, hätten auch keine Beträge zurück erstattet werden müssen, das erklärt auch den fehlenden "Erstattungs-Stempel".

Die Frankierung haben wir ja schon geklärt. Das Erstattungsverfahren war eine kann Bestimmung. Oft wurde das auf den Belegen abgerechnet, aber ich habe schon etliche Retourbelege ab 1902 gesehen, die keinerlei Vermerke diesbezüglich aufweisen. Es kann gut möglich sein, dass die Gerichte und Ämter eine summarische Abrechnung in der Woche oder monatlich vornahmen, obgleich ich solch eine Abrechnung noch nie gesehen habe. Dafür spricht dass die Abrechnung eines einzelnen Beleges ein erheblicher Arbeitsaufwand war.

Eine mögliche Erklärung ist, dass die fehlenden 15 Pfennig auf der Zustellungsurkunde selber verklebt wurde. Solche habe ich nach 1902 schon einige gesehen und es müßten im Inflathread von muemmel ein oder zwei zu sehen sein.

Gruß

wuerttemberger
 
dr.vision Am: 07.02.2014 16:21:06 Gelesen: 599618# 198 @  
Moin zusammen,

ein bescheidener Beitrag zu diesem Thema. Ansichtskarte, gelaufen am 3.3.1916 von (Bad) Neuenahr nach Brüssel. Die Vorderseite ist für meinen Geschmack völlig harmlos. Der Text ist ausschließlich privater Natur.



Und hier die Rückseite:



Kann vielleicht jemand erklären, was an der Abbildung eines Kurtheaters unpassend war? Es sei denn, unter den Blaustiftstrichen links unten stand etwas Verbotenes.

Grüße von der Ostsee
Ralf
 
Marcel Am: 07.02.2014 22:41:52 Gelesen: 599579# 199 @  
@ dr.vision [#198]

Hallo Ralf!

Ich könnte mir vorstellen, dass nicht das Kurtheater an sich gemeint war, sondern deren Farben (fast schwarze Hecke, schwarze Fenster, weiß das Gebäude und rot das Dach - die deutschen Farben). Wäre zumindest eine Möglichkeit.

schöne Grüße
Marcel
 
Latzi Am: 08.02.2014 14:23:33 Gelesen: 599514# 200 @  
@ dr.vision [#198]

Der Versand von Ansichtskarten in das Ausland war im 1. Weltkrieg verboten - der Feind hätte ja sonst Informationen über das Feindesland quasi ins Haus bekommen - unterschieden zwischen militärisch relevant (etwa Brücke oder Bahnhof) und anderen Abbildungen wie bei Deiner Karte wurde nicht. Mir war allerdings bisher nicht klar, dass auch das deutsch besetzte Belgien von der Anordnung betroffen war.

Gruß
Lars
 
dr.vision Am: 08.02.2014 16:38:31 Gelesen: 599499# 201 @  
@ Latzi [#200]

Hallo Lars,

ja da stimme ich Dir zu. Von militärisch relevanten Abbildungen war mir diese Vorgehensweise bereits bekannt. Aber eben nicht in dieser Konstellation.

Grüße von der Ostsee
Ralf
 
Sachsendreier53 Am: 28.02.2014 11:10:52 Gelesen: 598463# 202 @  
DDR - Geschichte



Unzustellbare Drucksache der Wohnparteiorganisation (WPO) 16 Wolfen-Nord vom 15.3.1989.

Die Einladung erreichte den Genossen Beckmann nicht, da er in angegebener Adresse nicht zu ermitteln war (17.3.). Am 20.3.89 ging die Karte zurück an das Postamt Wolfen-Nord.

mit Sammlergruß,
Claus
 
Latzi Am: 04.03.2014 19:00:43 Gelesen: 598231# 203 @  
Ein gutes Beispiel, wie man mit einer ungenauen Ortsbezeichnung viel Chaos anrichtet (und ein einmaliges Poststück produziert).

Die Ganzsache sollte (vermutlich) Borghamn in Schweden. Leider machte der Absender Bornholm aus der Ortsbezeichnung, als er den Brief am 24.11.1896 in Deuben aufgab. Weil die Post die Insel Bornholm als Ziel wähnte, erreichte die Karte am 26.11. den Hauptort Rönne, wo man die Karte über Kopenhagen (27.11.96) nach Borgholm auf der Insel Öland sandte und ihr einen Stempel vom 29.11. verpasste. Dort fand man den Adressaten nicht und schickte die Karte nach Borghamn, wo sie am 02.12.1896 eintraf. Dann trieb sich die Karte einen Monat rum (aber wo, ich finde keinen Stempel) und wurde am 16.01.1897 zurück in ihre Heimat aufgegeben. Den letzten Stempel verpasste ihr die deutsche Reichspost in Deuben am 18.01.1897.


 
DL8AAM Am: 17.03.2014 21:15:54 Gelesen: 597631# 204 @  
Unzustellbar wegen politischer Straßennamensänderung:



Sendung - ursprünglich eingeliefert bei der CITIPOST Göttingen - an einen Empfänger in 36251 Bad Hersfeld, frankiert per CITIPOST Briefmarke zu 55 Cent (Handstempelentwertung vom 03.03.2014). Scheinbar hat die CITIPOST keinen Kooperationspartner vor Ort griffbereit, also hat sie den Brief - ohne Anbringung eines CITIPOST-Labels o.ä. - gleich unmittelbar ausgesondert, die CITIPOST-Marke (von uns ursprünglich unten rechts neben dem Fenster plaziert, damit sie nicht im Weg ist) überlabelt, dann mit 60 Cent frankiert (FRANKIT 4D06000ADE, 04.03.2014) und nun der DPAG zur weiteren Beförderung und Zustellung weitergeleitet.

Der Brief war an die Carl-Peters-Straße in 36251 Bad Hersfeld adressiert, leider hatte die dortige Verwaltung diesen Straßennamen, da der Namensgeber Carl-Peters [1] einigen Entscheidungsträgern in Bad Hersfeld politisch nicht mehr gepasst hatte - gegen den ausdrücklichen Willen der Anwohner [2] und des amtierenden Bürgermeisters [3] - kurzerhand zum 01.01.2014 in Elisabeth-Selbert-Straße umbenannt. Da die Post-EDV bzw. der dortige Briefträger wohl nur über ein sehr sehr kurzes Gedächtnis verfügt, ging die Sendung an den Absender zurück. Müssen denn die unschuldigen, nicht umgezogenen Anwohner etwa auch noch kostenpflichtige Nachsendeanträge stellen (aktuell knapp 25 € für ein Jahr)? Wir haben zumindest hier, nachdem wir den neuen Straßennamen in der Firma aufwendigst recherchiert hatten, diesen handschriftlich mit Edding dick und fett auf dem Umschlag vermerkt und den Brief - natürlich ohne weitere Neufranktur, dafür aber mit bösen Kommentar - wieder in den nächsten gelben Kasten geworfen. Bisher kam dieser zumindest noch nicht wieder zurück, aber mal schauen, ob der je ankommt. BTW, zeitgleich wurde in Bad Hersfeld übrigens auch die Lüderitzstraße in Johannes-Klein-Straße umbenannt.

Gruß
Thomas

[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Peters
[2]: http://www.hersfelder-zeitung.de/nachrichten/lokales/bad-hersfeld/zwei-neue-strassennamen-3292794.html
[2]: http://www.hersfelder-zeitung.de/zeitung-abo/leserbriefe/leserbrief-thema-umbenennung-luederitz-carl-peters-strasse-hersfeld-2831628.html
[3]: http://www.hersfelder-zeitung.de/zeitung-abo/leserbriefe/leserbrief-thema-umbenennung-carl-peters-luederitz-strasse-2683752.html
 
Sachsendreier53 Am: 18.03.2014 10:37:41 Gelesen: 597590# 205 @  
Als Feldpost deklarierte Postkarte aus GREIZ (Thüringen) vom 1.5.1916, ins Kriegsfeld nach Frankreich.

Der Landsturm-Rekrut Walter Müller war auch nicht bei der II. Maschinengewehrkompanie 126 zu ermitteln.

Die Karte ging Zurück an den Absender, Marie Schmidt aus Greiz.



mit Sammlergruß,
Claus
 
kauli Am: 18.03.2014 11:45:32 Gelesen: 597581# 206 @  
Hallo zusammen,

dass Gerichtsbriefe öfter wieder zurückgingen ist keine Seltenheit. Hier einer vom Königlich Preussischen Amtsgericht Charlottenburg. Abgeschickt am 13.7.1905 nach Berlin NW 4. Dort war der Empfänger unbekannt. Die Bemühungen der Postler ist aus dem Nebenstempel "Nachschlagewerke eingesehen Aufruf erfolglos" zu sehen. Ebenso vom PA NW 40. Am 15.7.1905 ist der Brief wieder an das Gericht zurückgegangen. Ob der Empfänger sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht hat? Man weiß es nicht.



Viele Grüße
Dieter
 
Sachsendreier53 Am: 24.03.2014 10:35:41 Gelesen: 597334# 207 @  
Retour-Brief, portofreie Justitzsache aus HEILIGENSTADT vom 24.2.1869 nach Gerbershausen (Eichsfeld).

Der Adressat Conrad Gremmler war nicht zu ermitteln, da er nach Amerika gezogen war (rückseitig).

Welches AMERIKA [1] gemeint ist, ist nicht bekannt.



mit Sammlergruß,
Claus

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Amerika_(Penig)
 
Sachsendreier53 Am: 25.03.2014 09:51:11 Gelesen: 597206# 208 @  
Heute vor 26 Jahren wurde diese Osterkarte aus 42030 MAROLA (Italien) nach 2900 Wittenberge (Brandenburg) gesandt. Die Karte vom 25.3.1988 erreichte den Empfänger in Wittenberge nicht, da er nicht zu ermitteln war. Die Osterkarte verblieb im "Postsack" unzustellbar. (Dienststelle, DSt P II A)



mit Sammlergruß,
Claus
 
Sachsendreier53 Am: 03.04.2014 08:57:57 Gelesen: 596794# 209 @  
Ortspostkarte vom Amtsgericht Leipzig mit Absenderfreistempel vom 26.4.1932 nach Leipzig/Reudnitz.



Der Adressat war nicht zu ermitteln, war unbekannt verzogen (28.4.32). Die Behördenkarte ging am 29.4.1932 zurück an das Leipziger Amtsgericht. Der Kartenbeleg bekam die Aktennummer 44.

mit Sammlergruß,
Claus
 
Sachsendreier53 Am: 14.04.2014 12:05:26 Gelesen: 596216# 210 @  
Vor 25 Jahren (14.3.89) wurde diese polnische Osterkarte von Warschau nach Eisenach geschickt. Der Empfänger war verstorben, die Karte verblieb bei der Deutschen Post, im "Postsack" unzustellbar.





Osterkarte aus BERLIN 11 / tn /1000 vom 28.3.1988, adressiert nach Rostock. Der Empfänger konnte nicht ermittelt werden, da er unbekannt war. Die Karte verblieb ebenfalls bei der Deutschen Post.

mit Sammlergruß,
Claus
 
Sachsendreier53 Am: 28.04.2014 11:57:50 Gelesen: 595486# 211 @  
DDR- Geschichte



Postkarte vom August 1989 aus SOPRON (Ungarn) nach Dresden adressiert. Die Karte mit der Karikatur von BOFINGER war unzustellbar, der Empfänger war unbekannt.

Info Bofinger:http://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Bofinger



Unzustellbare Ortskarte aus 4005 HALLE / Bahnpostamt vom 03.10.1988. Der Empfänger war in die Bundesrepublik Deutschland verzogen.

Info Windoffer:http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Windoffer

mit Sammlergruß,
Claus
 

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