Thema: (?) (102) DDR: Dienstpost, ZKD-Post und drum herum
Fips002 Am: 28.01.2015 12:39:28 Gelesen: 121288# 62@  
@ Altmerker [#61]

Hallo Uwe,

für den zentralen Kurierdienst trifft zu, dass diese nicht an Privatpersonen und mit Zusatzleistungen zu verschicken waren.

Am 15. August 1954 trat eine Anordnung des Ministers für Post- und Fernmeldewesen in Kraft, wonach alle staatlichen Organe und Institutionen, Betriebe und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft, Organe des staatlichen Handels sowie die volkseigenen Kreditinstitute verpflichtet waren, die von ihnen ausgehenden Postsendungen im Inlandverkehr mit Dienstmarken freizumachen. Alle Zusatzleistungen für Briefsendungen, wie zum Beispiel Einschreiben, waren zulässig.

Mit freundlichem Gruß
Dieter

[Beiträge [#59], [#61] und [#62] redaktionell kopiert aus dem Thema "DDR: Einschreiben"]
 
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