Thema: Deutsches Reich: Echt oder falsch ?
drmoeller_neuss Am: 27.03.2015 15:09:48 Gelesen: 27333# 11@  
Wenn Du den Beleg bereits besitzt, kannst Du natürlich einen Scan anfertigen und hier zur Diskussion stellen.

Du kannst aber auch Links auf fragliche ebay-Auktionen veröffentlichen und zur Diskussion stellen. Das verstösst nicht gegen geltendes Recht, solange man nur Tatsachen veröffentlicht.

(z.B. "Verkäufer xyz hat einen gefälschten Zeppelinbrief im Angebot", wenn der Beleg wirklich falsch ist. Sonst kann man schreiben, "ich halte den Beleg für falsch". Nicht schreiben darf man, "der Verkäufer ist ein Betrüger", es sei denn, er ist schon rechtskräftig verurteilt worden)

Ansonsten empfehle ich für die Problematik "Fälschungen auf ebay" das stampsx-Forum, das auf dieses Thema spezialisiert ist. (http://www.stampsx.com/forum)

Meistens handelt es sich um die immer gleichen einschlägigen Fälschungsanbieter.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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