Thema: (?) (273) (278) Altdeutschland: Paketbegleitbriefe
Magdeburger Am: 09.04.2015 13:21:40 Gelesen: 183620# 110@  
@ kauli [#109]

Hallo Dieter,

zum vorhergehenden Beleg möchte doch noch ein paar Worte verlieren. Laut Vorschrift im DÖPV sollte in der jeweiligen Landeswährung die Taxe berechnet und dann entsprechend reduziert werden.

M.E. hätte er mit mindestens 9 Kreuzer C.M. für Sachsen und Preussen frankiert werden müssen, denn dies sind auch 3 Sgr. bzw. Ngr. Dies gilt nur dann, wenn es tatsächlich ein Wertbegleitbrief ist.

Als reiner Wertbrief hätte er als 3fach schwerer Brief + Wert behandelt werden müssen. 1 Kreuzer C.M. sind 1/3 Sgr. Damit ergab sich für Österreich 9 Kreuzer + 2 Kreuzer Wert.

Für Sachsen und Preussen sind es jeweils 21 Kreuzer (bei jeweils 10 bis 20 Meilen), was sich aus 18 Kreuzer für den Brief + 3 Kreuzer Werttaxe zusammen setzt. 3 Kreuzer Werttaxe deshalb, weil der Wertbetrag in Thaler zu reduzieren wäre und aus dieser sich die Gebühr von mindestens 1 Sgr. ergeben würde.

Das Sachsen 2 8/10 Ngr. notierte liegt daran, dass auf ein Vielfaches eines Viertels Sgr. aufgerundet werden soll. 7/10 Ngr. sind weniger auf 3/4 Sgr. und somit ist auf 8/10 Ngr. aufzurunden.

Dies ist alles wahrscheinlich wahnsinnig kompliziert....

Der Brief Düsseldorf -> Berlin ist wirklich einfach:

Paketgewicht 3 Pfund 4 Loth - Entfernung ca. 64 Meilen.

Die Taxe berechnet sich mit 1,5 Pfennige * 4 Pfund(auf volle Pfunde aufrunden) * 13 (60 - 65 Meilen) ergibt 78 Pfennige = 6 1/2 Sgr. Diese Taxe ist höher als die Mindestfahrposttaxe von 6 Sgr. und somit wurde die Gewichtstaxe angewendet.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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