Thema: (?) (273) (278) Altdeutschland: Paketbegleitbriefe
Magdeburger Am: 11.04.2015 18:14:02 Gelesen: 184356# 113@  
@ kauli [#112]

Hallo Dieter,

ich verstehe diese Briefe auch nicht viel besser als alle anderen.

Zu deinem Brief:

Die Taxierungsbestimmungen befinden sich im 2. Nachtrag zum 1. revidierten Postvertrag des DÖPV. Dazu gehörte, das siegelseitig die Progressionsstufe von der Aufgabepostanstalt notiert werden sollte. Dies geschah leider nicht immer. Bei den gezeigten ist es P17 (über den Berlinstempel). P17 entspricht einer Entfernung zwischen 64 bis 68 Meilen innnerhalb des DÖPV. Mit dem oben genannten Nachtrag, wurde eine durchgehende Taxierung vereinbart.

Laut vorderseitiger Angabe wurde ein 14 1/2 Loth schweres Röllchen mit einem Werth von 123 1/4 Reichsthaler aufgegeben. Das Röllchen wurde nachgewogen und neu 14 5/10 Loth angeschrieben. Der Krakel unter dieser Notierung könnte als "W" gedeutet werden.

Die Taxe setzt sich aus dem Mindestfahrposttarif + Wertgebühr zusammen. Danach waren der Mindestfahrposttarif von 7 Sgr. für das Paket und 6 Sgr. Werttaxe zu erheben. Letztere berechnet sich 3 Sgr. je angefangene 80 Thaler über 48 Meilen. Zusammen sind es 13 Sgr. wie vorderseitig angeschrieben.

Siegelseitig sind 15 Sgr. notiert worden, also 2 Sgr. mehr. Dies ist das Landbestellgeld für einen Paketbegleitbrief über einen Thaler.

Ich lasse die Beschreibung des von mir gezeigten Beleges mal noch bis morgen Abend offen. Ein Tipp gebe ich noch - er lief direkt von Berlin nach Sudenburg, also innerhalb Preussens.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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