@ SH-Sammler
[#28]Hallo SH-Sammler,
ob zwei Orte zueinander (Postverkehr Schweiz - Deutschland) im Grenzrayon belegen waren, bemisst sich ausschließlich daran, ob sie weniger als 5 Meilen (bei Deinem gezeigten Brief) in gerader Linie voneinander entfernt lagen. Grenztaxpunkte waren während der Vertragszeit 1852 bis 1868 nur für den übrigen Postverkehr (ohne Grenzrayon) maßgebend.
Glückwunsch zu dem Brief, ein schönes Stück !
Herzlichen Gruß remstal