Thema: Bibliotheken in aller Welt
valgrande Am: 28.09.2015 13:46:28 Gelesen: 39516# 30@  
Nationalbibliotheken in Leipzig und Frankfurt am Main

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB), ist mit ihren Standorten Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei, seit 2010 auch Deutsches Musikarchiv) und Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek) die zentrale Archivbibliothek für alle Medienwerke in deutscher Sprache aus dem In- und Ausland und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. Sie erfüllt die Aufgaben einer Nationalbibliothek ab dem Erscheinungsjahr 1913. Ihre vordringlichste Aufgabe ist zu sammeln, zu verzeichnen und die Medienwerke der Öffentlichkeit zur freien Verfügung zu stellen.

Der gesetzliche Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek umfasst ab 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke (auf der Grundlage des Pflichtexemplarrechts) und im Ausland veröffentlichte Medienwerke in deutscher Sprache, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt.

Am 3. Oktober 1912 wurde in Leipzig die „Deutsche Bücherei“ als Archivbibliothek gegründet. Gründer war der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, unterstützt durch das Königreich Sachsen und die Stadt Leipzig. Die „Deutsche Bücherei“ sollte das nationale Schrifttum ab 1913 vollständig sammeln und archivieren und als Archiv des deutschen Schrifttums fungieren. Ihr Auftrag war es, die gesamte ab 1. Januar 1913 in Deutschland erschienene deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sowie die ausländische Literatur in deutscher Sprache zu sammeln, in einer Nationalbibliografie zu verzeichnen und für jedermann unentgeltlich zur freien Verfügung zu stellen.

Die Deutsche Bücherei wurde im November 1945 in Frankfurt am Main wieder eröffnet. Durch die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen verlor die „Deutsche Bücherei“ ihren Status als zentrale Archivbibliothek. Die neu gegründete Bibliothek erhielt am 4. November 1946 offiziell den Namen „Deutsche Bibliothek“. 1955 erhielt die „Deutsche Bücherei“ das Pflichtexemplarrecht per Anordnung und 1969 die „Deutsche Bibliothek“ per Gesetz.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die „Deutsche Bücherei“ und die „Deutsche Bibliothek“ zu „Die Deutsche Bibliothek“ mit Sitz in Leipzig und Frankfurt vereinigt. „Die Deutsche Bibliothek“ durch das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek[10]“ in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Sie ist zentrale Archivbibliothek und nationalbibliografisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. 2010 wurde das Deutsche Musikarchiv nach Leipzig verlegt.



Die „Deutsche Nationalbibliothek“ hat in ihrer Funktion als Archivbibliothek die Aufgabe, „die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“.

Gruß valgrande


 
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