Thema: Vorausentwertungen Deutschland
DL8AAM Am: 13.10.2015 20:40:04 Gelesen: 205897# 125@  
@ Heinz 1 [#124]

Gut das ist Deine Meinung. ;-)

Ich bleibe da lieber bei der offiziellen Sichtweise und den aktuell gültigen Bestimmungen der Post, die ja schreibt (siehe oben [#123]) "Bei der Absenderstempelung werden die INFOPOST Sendungen mit Briefmarken frankiert und vor der Einlieferung entwertet.". Gerätschaften, die diese Absenderstempelung durchführen, können dabei beim Kunden vor Ort, bei irgendeinem externen Dienstleister sonstwo oder sogar auch beim Frankierservice als zusätzlicher Dienstleister im Briefzentrum stehen, siehe "gegen ein zusätzliches Entgelt übernehmen wir (der Frankierservice -ed) die Absenderstempelung von INFOPOST.". Noch präziser kann die Post ja nicht noch werden, oder? ;-) Die sogenannte Absenderstempelung von Briefmarken wird von der Post also per Definition als so eine geforderte Vorausentwertung angesehen. Von der DPAG werden dann auch nur entsprechend (voraus-) entwertete Briefmarken-INFOPOST-Sendungen angenommen. Das das ist nicht nur ein postinternes "Linke+Rechte-Hand"-Spielchen der Post ist, sieht man alleine auch schon an dem zusätzlich geforderten Entgelt, dass diese Zusatzdienstleistung den Kunden kostet. Obwohl das eigentlich ein Art von Witz ist, sich vom Kunden für die Entwertung von Briefmarken zusätzlich bezahlen zu lassen. Bald kostet uns der Standardbrief 70 Cent, plus 1 Cent-Abstempelgebühr, "Stempelmarken", klingt doch gut. ;-)

Aber zurück zum Absenderstempel: Wo diese Absenderstempelung nun also stattfindet, wo die ausführenden Geräte stehen bzw. wer diese betreibt (Absender/Lettershop/Versender/Einlieferer oder auch die "Abteilung Frankierservice" im jeweiligen DPAG BZ) ist dabei unerheblich. Das eine irgendwie vorausentwertete Sendung physisch vom Dienstleister erst wieder dem Versender rück-übergeben werden muss, um dann als Vorausentwertung zu gelten, wird bzw. kann nirgendwo gefordert werden und macht auch keinerlei Sinn. Entscheidend ist nur, dass bei der jeweils zuständigen postalischen Einlieferungsstelle ausschließlich Sendungen mit bereits im Vorfeld entwerteten Briefmarken eingereicht werden dürfen - und das fordert die DPAG nun einmal in ihren INFOPOST-Bestimmungen ganz expliziert.

Im Prinzip besagen auch unsere alten, traditionellen Definitionen (vereinfacht "Einlieferung mit bereits entwerteten Wertzeichen") als Kernaussage nichts anderes. Wie letztlich der Weg zu dem Zustand "vorausentwertet" im Speziellen angelegt ist, ist besonders in der heutigen Zeit, mit seinen sehr variablen, vielfältigen Automatisierungs-, Prozess- und Geschäftsmodellen, inklusive vielschichtigster Kostenstellen-Organisationsformen, plus den ach so kreativen Marketingstrategien der privatisierten Postanstalten (und der werbetreibenden Industrie), für Außenstehende kaum noch zu überblicken und prinzipiell eigentlich auch nicht relevant. Entscheidend für uns ist lediglich, "dass bei der jeweils zuständigen postalischen Einlieferungsstelle ausschließlich Sendungen mit bereits im Vorfeld entwerteten Wertstempeln eingereicht werden" - und genau diese Vorgabe hat hier der Frankierservice ja letztendlich voll erfüllt. ;-)

Gruß
Thomas
 
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