Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Heinz 1 Am: 14.10.2015 11:01:16 Gelesen: 205746# 127@  
@ Holzinger [#126]

Die Definition einer Vorausentwertung ist ganz klar umschrieben. Die Sendung muss:

1. Mit Briefmarken freigemacht sein (Ganzsachen gelten gleichfalls).

2. Die Entwertung muss erfolgen vor der Einlieferung bei der Post. Das heißt, egal ob der Absender, ein Mailingunternehmen oder sonst wer die Briefmarken abstempelt (Genehmigung der Post vorausgesetzt) und dann die Sendungen mit den entwerteten Briefmarken bei der Post einliefert, dann handelt es sich um eine Vorausentwertung.

Wenn der Absender oder ein Mailingunternehmen die frankierten Infopostsendungen ohne Stempelentwertung bei der Post einliefert sind dies keine Vorausentwertungen, da die Sendung nicht entwertet und damit nicht vorausentwertet bei der Post eingeliefert wurde.

Sendungen die bei der Post eingeliefert werden und dann mit dem Frankierservice Stempel abgestempelt werden (auch wenn diese von der Post mit Briefmarken frankiert werden) verlassen nach der Einlieferung der Sendung den Postbetrieb nicht mehr. Damit können diese nicht vorausentwertet sein.

Auch wenn die Post den Frankierservice Stempel mit einem zusätzlichen Klischee des Absenders versieht ist dies keine Vorausentwertung auch wenn die Post dies als Absenderstempelung bezeichnet. Denn dort werden meines Wissens keine Briefmarken verwendet. Schon deshalb können es keine Vorausentwertungen sein.

Aber wenn Du anderer Meinung bist, bleibe dabei.

Gruß Heinz
 
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