Vollmacht für eine Auflassung, beglaubigt und kassiert vom Notar des Königl. Preuss. Oberlandesgerichts zu Hamm,
Dr. jur. Heinrich Hoss.
Das Dokument wurde am 23.2.1910 in Lütgendortmund rechtskräftig.
Der Wert des Gegenstandes beziffert sich auf 300 Mark. Die Kostenrechnung betrug insgesamt 5,40 Mark.
Es wurden 3,50 Mark in preussischen Stempelmarken verklebt: 1x 1/2 Mark (braun), 1x 1 Mark (braun), 1x 2 Mark (hellviolett)
Wasserzeichen im Papier: REICHSADLER PAPIER, und stilisierter Reichsadler mit Krone
mit Sammlergruß,
Claus