@ Henry
[#88]Hallo Henry,
ab 1.4.1966 betrug in der BRD das Porto für eine Inlandspostkarte 20Pf. Nachgebührenregelung: einfacher Fehlbetrag + 30Pf.
Da der Postbeamte nicht erkannte, dass die Berliner GSK P43 nur bis zum 31.12.1964 frankaturgültig war, berechnete er (20Pf - 8Pf) + 30Pf. = 42Pf.
mit bestem Gruß
stampmix