Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Journalist Am: 28.12.2015 12:03:13 Gelesen: 201497# 137@  
@ DL8AAM [#136]

Hallo Thomas,

bezüglich der Maschine von Sieger sind meine Erkenntnisse ähnlich.

Nun zu der Frage, ob eine Tintenstrahlentwertung in Form eines scheinbaren Klischees Einkreisstempel zugelassen ist oder nicht.

Vor circa 3 bis 4 Jahren hatte sich mal ein Lettershop an mich gewandt, der für Richard Borek in Braunschweig auch solche Vorausentwertungen machen wollte, aber keine Vorausentwertermaschine hatte bzw. keine mehr erwerben konnte. Ich habe ihm daher die Tintenstrahlentwertung oder alternativ die Laserdruckentwertung vorgeschlagen. Er hat hier auch Muster angefertigt, und diese der Firma Borek vorgelegt - die waren damit einverstanden, aber als er dann die Post gefragt hat, hat die das abgelehnt, da es nicht dokumentenecht wäre.

Dies ist ja auch die Aussage bezüglich der Digitaldruckentwertung vom Produktmanagement, hier sind nur bestimmte Tinten oder spezielle Druckverfahren zugelassen, die dokumentenecht sind.

Die meisten Lettershops fragen aber offiziell nicht beim Produktmanagement nach und außerdem vor Ort wird dies bei der Einlieferung auch nicht beanstandet, falls man es überhaupt sieht oder sehen will. Man will ja den Kunden nicht ärgern und solange der Kunde hier die Post wissentlich nicht betrügt, wird dies scheinbar durchgewunken obwohl die Anweisungen dazu vom Produktmanagement in der Theorie anders lauten.

Falls man hier sich mit einen Originalbeleg von Sieger an das Produktmanagement wenden würde, um zu fragen, wieso dies zulässig wäre, würde man vermutlich viel Staub aufwirbeln, da die Zentrale davon vermutlich nicht informiert ist.

Soweit meine Erkenntnisse dazu.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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