@ Sachsendreier53
[#294]Hallo,
grundsätzlich war es nicht gestattet, den Zuschlagswert bei Sondermarken in die jeweilige Gebühr für die Ausstellung dieser Formulare mit einzuberechnen, ab und zu kam es aber doch vor, wie nicht nur Ihr Ausweisformular zeigt.
Beste Grüße,
Werner