Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Journalist Am: 19.09.2016 11:30:32 Gelesen: 147723# 99@  
@ DERMZ [#97]

Hallo Olaf,

bei Auslandstaxierungen muß immer das Absendeland die komplette Taxierung (hier den Taxstempel) anbringen und komplett ausfüllen. Falls es dann im Empfängerland erkannt wird, wird es dort kassiert.

Generell gilt laut Weltpostvertrag auch bei uns in Deutschland immer, das unter dem Bruchstrich das aktuell gültige Auslandsporto für den entsprechenden Standardbrief stehen muss - das sind derzeit seit dem 1.1.2016 bei uns 90 (für 90 Cent Standardauslandsbrief)

Die Angabe unter dem Bruchstrich ist also im Weltpostvertrag geregelt.

Viele Grüße Jürgen
 
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