Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
DL8AAM Am: 19.09.2016 15:49:22 Gelesen: 148074# 102@  
@ Journalist [#99]

bei Auslandstaxierungen muß immer das Absendeland die komplette Taxierung (hier den Taxstempel) anbringen und komplett ausfüllen. Falls es dann im Empfängerland erkannt wird, wird es dort kassiert.

Jürgen, soweit die Theorie. Dafür, das oft nicht so recht klappt, hier ein Beispiel aus dem Niger nach Deutschland, für den ich sogar noch selbst verantwortlich bin. ;-)



1989 war ich mit meiner Jetztfrau auf einer kleinen Rucksackrundreise für ein paar Wochen in Mali, Niger und Burkina Faso unterwegs. Da es häufig vor Ort doch recht schwer möglich war, passende Briefmarken zu ergattern, selbst auf den Postämtern (im Hinterland) nicht, haben wir auch ein paar unfreie Briefe an die Eltern in die Heimat geschickt (es gab 1989 ja noch kaum Intercafes in Afrika, hi). Da unser Französisch seinerzeit eher auf Stammelniveau grottich-schlecht bis Null war (und meines ist eigentlich bis heute nicht sehr viel besser geworden), kamen dann solche frenglische Gebühr bezahlt Empfänger-Hinweise, wie "Postage paye par Recepteur" zustande, autsch ... ;-) Zumindest hat man in der Hauptstadt das trotzdem richtig erkannt und man hat neben dem Tagesstempel noch zwei nachgebühranzeigende Buchstaben T handschriftlich angebracht. Dann aber nicht korrekt taxiert, weshalb der Brief ohne Nachgebühr bei meinen Eltern einging. Auch so kann man als Jugendlicher seine notorisch knappe Reisekasse schonen. ;-)

Poststempel vom 04.09.1989: NY • CENTRE • TRI • NATIONAL • REP. NIGER für das Centre National de Tri Postal Niamey, d.h. das nationale "Briefzentrum" in Niamey (NY = Niamey, nicht New York ...), Republik Niger.

Ob heutzutage solche Sendungen noch ihren Weg zum Empfänger finden oder doch gleich im Müll landen, mag ich nicht wirklich zu sagen, aber vermuten ... ;-)

Gruß
Thomas
 
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