Thema: Von Österreich nach Bayern - Schöne Belege
Mozart Am: 02.03.2009 02:31:30 Gelesen: 17539# 2@  
Ab dem 1.7.1850 waren Briefe in reinen Staatsangelegenheiten, wenn sie von der Aufgabepost ohne Taxansatz belassen wurden, auch von der Abgabepost gebührenfrei zuzustellen.

Hier ein wunderschönes Beispiel aus Wien vom 23.4.1852 nach Nürnberg, welches direkt kartiert, also vor Nürnberg von Bayern nicht behandelt wurde.



Zur Erlangung der Portofreiheit hatte sich die Behörde oben auf der Vorderseite zu benennen, hier das Bezirksgericht Neubau in Wien. Unter der Registriernummer 940 / 1 wurde der Brief im Dienstbuch der Behörde erfaßt und unten links ausgezeichnet. Auch musste er mit dem Dienstsiegel der Behörde verschlossen sein, was von der Aufgabepost zu prüfen war. Er lief in einem Beutel von Briefen als zweitoberstes (ganz oben waren Expreß- und Rekobriefe zu lagern), so dass er am 26.4.1852 bei seiner Ankunft schnell herausgenommen und zugestellt werden konnte.

Dienstbriefe waren wichtiger als Privatbriefe!



In Nürnberg gab es damals 4 Zustellungen am Tage, so dass er noch am selben Tag dem Landgericht vorgelegt werden konnte.
 
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