Thema: Motiv: Deutsche Geschichte und Politik
wajdz Am: 09.03.2017 23:43:56 Gelesen: 55060# 34@  
Belege mit Motiv-Bezug zur Währungsreform sind wohl nicht so häufig, wenn man mal von den Zehnfachfrankierungen absieht.

Bis Mitte 1948 war die RM (Reichsmark und Rentenmark) das in allen Besatzungszonen Deutschlands gültige Zahlungsmittel. Am 20. Juni 1948 trat in der Trizone, den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands, die Währungsreform in Kraft. Ab 21. Juni 1948 war dort die Deutsche Mark („DM“, auch „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die Währungsreform von 1948 gehört zu den bedeutendsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Die Bevölkerung erhielt am Sonntag, 20. Juni 1948, eine Sofortausstattung („Kopfgeld“) von 40,00 DM in bar. Auch die Wirtschaft und öffentliche Hand erhielten Barbestände. Damit erlosch die Gültigkeit aller alten Zahlungsmittel außer dem Kleingeld bis 1 RM, das zu einem Zehntel seines Nennwertes vorerst noch gültig blieb; gleiches galt für Briefmarken. Belege mit Motiv-Bezug zur Währungsreform sind wohl nicht so häufig, wenn man mal von den Zehnfachfrankierungen absieht.



Die Vorbereitungen in der SBZ waren aber noch nicht abgeschlossen, deshalb wurden die bisherigen RM-Scheine als Notlösung mit kleinen Wertaufklebern in der Größe einer halben Briefmarke versehen („Klebe-“ oder „Tapetenmark“) und ab dem 23. Juni 1948 in der SBZ und in Gesamtberlin in Umlauf gebracht. Zunächst wurden je Person 70 Mark im Verhältnis 1 RM : 1 Mark (DDR) umgetauscht. Neu gedruckte Banknoten der Mark (DDR) wurden erst ab 24. Juli 1948 in Umlauf gebracht. RM-Münzen unterhalb einer Mark blieben noch länger in Umlauf, hatten aber nur noch ein Zehntel ihres Wertes.



Damit war neben der politischen auch die wirtschaftliche Teilung für die nächsten 36 Jahre bis zum November 1989 vollzogen.

Mfg Jürgen -wajdz-
 
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