Ab 3.10.1949 waren die Ländermarken der Französischen Zone untereinander und in der Bizone sowie die Bizonenmarken umgekehrt in der Französischen Zone gültig.
"4-Länder-Frankatur" jeweils 5 Pf. Bizone/Rheinland-Pfalz/Württemberg/Baden-Marke auf Fernbrief aus Stetten am kalten Markt (Landkreis Sigmaringen) vom 9.12.1949 nach Heidenheim.
Es wurde eine 2 Pf. Notopfer Berlin hinzugeklebt was falsch sein dürfte, denn bis 31.12.49 mußte in Südwürttemberg-Hohenzollern die 2 Pf. Wohnungsbauabgabe-Marke verwendet werden.
Aber anscheinend war das der Post entweder schon egal oder der Brief ist "durchgerutscht" bzw. es wurde nicht geprüft, ob die Notopfermarke den Aufdruck Wohnungsbauabgabe aufwies.
Sei's drum.
BG, hajo22