Thema: Zurück und nachgeschickt
Stefan Am: 27.03.2017 19:49:53 Gelesen: 464822# 435@  
@ volkimal [#431]

heute einmal ein zurückgeschickter Brief, von der WAZ Post Sercice GmbH zugestellt werden sollte:

Die Sendung weist unabhängig von den Retourvermerken eine Besonderheit auf: Anfang 2010 hat die WAZ Post Service GmbH (WPS) aus Essen die Zustellung von Sendungen in Eigenregie aufgegeben. Die Posttochter First Mail GmbH erhielt den Auftrag, zukünftig die Sendungen im Ruhrgebiet zuzustellen. Bis dato war First Mail im benachbarten Postleitbereich 40 (Stadt Düsseldorf und Umgebung) mit eigenem Personal unterwegs. Der Zusteller von First Mail konnte die Sendung vom 20.09.2010 am 21.09.2010 in Gelsenkirchen nicht zustellen und klebte entsprechend einen Zettel auf, worin der Unzustellbarkeitsgrund angegeben wurde.

Die Sendung wurde durch den Zusteller an das Zustelldepot GE 1 zurückgebracht (worüber die Zustelltour 3 in der PLZ 45899 lief, siehe Vermerk 45899-3--GE 1), von dort aus ging der Brief zurück an das Briefzentrum von WPS in Essen-Kray. Dort erfolgte eine weitere Bearbeitung der Sendung, d.h. der Brief erhielt den rechts abgeschlagenen Handstempel sowie die weitere Tagesangabe der Bearbeitung vom 21.09.2010.

Da die Anschrift falsch war (man hatte den Namen und die Straße von zwei verschiedenen Firmen gemischt), bekam der Brief einen Aufkleber und einen Stempel mit unterschiedlichen Ankreuzmöglichkeiten. Die Hinweise "BK nicht beschriftet", "BK unzugänglich / überfüllt" bzw. "Betriebsferien bis" habe ich bisher noch nicht gesehen.

Bei den von dir genannten Gründen handelt es sich allesamt um Zustellhindernisse, welche in der Praxis vorkommen. Generell sollte die Zustellung von Sendungen in beschrifteten Briefkästen erfolgen, dies gilt vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Ohne Namen am Briefkasten ist keine zweifelsfreie Zuordnung der Sendung zum Briefkasten (BK) des Empfängers möglich. Unzugängliche bzw. überfüllte (nicht geleerte) Briefkästen erfüllen ebenso wenig den Zweck ihrer Existenzgrundlage. Das Zustellhindernis "Betriebsferien bis" gilt bspw. für öffentliche Einrichtungen wie Schulen (teils geschlossen während der Ferienzeiten) und (kleinere) Unternehmen wie Arztpraxen, Lokale usw. während der alljährlichen Betriebsferien.

Für den ein oder anderen Absender konnte es als Mehrwert durchaus interessant sein, weshalb eine an und für sich zustellbare Sendung als unzustellbar an den Absender zurückgegeben wurde. Die für Reklamationen zuständige Abteilung von WPS hätte bzw. hat es sicherlich gefreut, wenn dadurch eine eher unnötige Nachfrage des Absenders bezüglich des Rückführungsgrundes vermieden werden konnte. ;-)

Gruß
Pete
 
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