Thema: Nachnahmebelege
alemannia Am: 05.04.2017 21:59:00 Gelesen: 106306# 112@  
@ Max78 [#110]
@ Heinrich3 [#111]

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Absender der Nachnahmekarte war ein Vollstreckungsbevollmächtigter.

Insofern macht die Abkürzung für "Journal Nr. 76" Sinn und wäre schlüssig.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1056
https://www.philaseiten.de/beitrag/149462