Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
briefefan (RIP) Am: 07.04.2017 00:53:18 Gelesen: 236955# 228@  
@ volkimal [#209]

Hallo Volkimal,

der Bruch 37/70 muste mit 70 (damals deutsche Gebühr für einen Brief ins Ausland) multipliziert werden, das Ergebnis war die Nachgebühr von 37 Pfg., die die deutsche Post vom Empfänger hätte verlangen müssen, zuzüglich einer Behandlungsgebühr von 50 Pf. Sie hat den T-Stempel jedoch übersehen und keine Nachgebühr erhoben.

Ich entnehme meine Berechnung aus

a) Postbuch 1945-1992 von Werner Steven, Seite 98,
1.1.79 Bei nicht oder unzureichend freigemachten Briefsendungen aus dem Ausland mit T-Vermerk ist der Bruch vom 1.1.79 an mit 90 zu multiplizieren; dem so ermittelten Fehlbetrag ist die unveränderte Einziehungsgebühr (50 Pf) hinzuzurechnen.

b) Postgebührenheft Stand 1. Januar 1979, Seite 49, ein Standardbrief ins Ausland kostete 90 Pf. Das ist also die in a) genannte Zahl.

c) Die wichtigsten Post- und Fernmeldegebühren Stand 1. Juli 1974. Da kostete der Standardbrief ins Ausland 70 Pf.
Daher analog meine obige Berechnung für deine Karte.

d) Postgebührenheft Stand 1. Juli 1972: Die Einziehungsgebühr beträgt 50 Pf. Da 1979 unverändert, war sie auch 1974 so hoch.

Viele Grüße von Briefefan.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/355
https://www.philaseiten.de/beitrag/149540