Thema: Zurückgezogene Weihnachtsmarke 2016: Die aktuellen Preise der Marken und Belege
Rupert Am: 30.05.2017 07:09:50 Gelesen: 218811# 156@  
Aufgrund des DATEV-Briefumschlags kann man keinen Rückschluss auf den Absender ziehen. Die DATEV druckt und kuvertiert monatlich ca. 8 Mio Gehaltsabrechnungen. Wegen der Vertraulichkeit wird der verschlossene Umschlag (mit DATEV-Aufdruck und grünem Vertraulichkeits-Hinweis über dem Fenster) an den Kunden (z.B. ein Steuerberater oder ein Handwerksbetrieb) geschickt, dessen Name im Fenster als eigentlicher Absender aufgeführt ist. Der Kunde übergibt den Umschlag persönlich oder - wie in diesem Fall - frankiert den Umschlag und sendet ihn an den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter kann am DATEV-Umschlag erkennen, dass es sich um das Original-Kuvert handelt und niemand seine Abrechnung gesehen hat.

Somit kann der Beleg aus ganz Deutschland stammen, Rückschlüsse auf den tatsächlichen Absender lässt der Beleg nicht zu.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9716
https://www.philaseiten.de/beitrag/153646