Thema: Zurückgezogene Weihnachtsmarke 2016: Die aktuellen Preise der Marken und Belege
Stefan Am: 30.05.2017 19:10:29 Gelesen: 218270# 157@  
@ Rupert [#156]

Aufgrund des DATEV-Briefumschlags kann man keinen Rückschluss auf den Absender ziehen.

Dies sehe ich genauso und bin ebenfalls der Ansicht, dass der Umschlag (samt Inhalt) vom Arbeitgeber selbst an den Arbeitnehmer geschickt wurde. Der Arbeitgeber nutzt meinem Eindruck nach eine Dienstleistung von DATEV, daher dieser auch als Absender der Sendung.

Persönlich sehe ich primär drei Gründe, weshalb eine Gehaltsabrechnung nicht im Unternehmen dem Arbeitnehmer persönlich ausgehändigt wird: Urlaub bzw. Krankheit oder sonstige beruflich bedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers (Bsp. auswärtige Tätigkeit, Kundendienst vor Ort usw.).

Eventuell lässt der im Beitrag [#153] erwähnte Ausbruch im Steg einen Rückschluss auf das stempelnde Briefzentrum zu.

Gruß
Pete
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9716
https://www.philaseiten.de/beitrag/153688