Thema: Alliierte Besetzung Französische Zone Bedarfsbelege
GSFreak Am: 27.06.2017 11:00:42 Gelesen: 170334# 177@  
Vor kurzem von mir bei ebay für meine postalische Heimatsammlung „Boppard“ ersteigert:

Nachnahme-Fernbrief von Boppard nach Korbach am 11.12.1949, freigemacht mit Mi.-Nr. 51/52 (Franz. Zone – Rheinland-Pfalz) und einer Notopfer Berlin (diese Zwangszuschlagsmarke musste in Rheinland-Pfalz erstmals vom 01.02.1949 bis 31.03.1949 und dann wieder ab 01.07.1949 bis 31.03.1956 verwendet werden).
Also portomäßig alles OK : Fernbrief 20 Pf. + Nachnahmegebühr 30 Pf. + Notopfermarke.

Der dreieckige Lagerfriststempel zeigt die Zahl 18 für den 18. 12. 1949.

Auflieferer des Briefes war der Bopparder Briefmarkenhändler Hans Prégardien, dem zusammen mit dem weiteren seinerzeit in Boppard ansässigen Händler Oskar Anhut ein merklicher Anteil am Postaufkommen in Boppard zu verdanken ist.

Erst auf den zweiten Blick wird deutlich, dass auf dem Beleg zur Entwertung zwei verschiedene Tagesstempel von Boppard eingesetzt worden sind:

Kreisstegstempel BOPPARD mit Bogen oben und unten, UB a, Durchmesser 25 mm. Dieser Stempel ist bereits aus dem Februar 1945 bekannt und wurde durchgängig bis Januar 1946 eingesetzt. Ursprünglich handelt es sich um einen mindestens seit 1911 für Einlieferungsscheine verwendeten Stempel, dem 1938 die beiden Sterne rechts und links vom „a“ entfernt wurden.

Zweikreisstegstempel BOPPARD, UB c, Durchmeser 28 mm. Dieser Stempel ist schon aus 1942/44 bekannt, seinerzeit ausschließlich von Paketkarten. Nach dem Krieg ist von mir seine Verwendung ab November 1945 bis September 1954 dokumentiert.



Eigentlich gab es in Boppard bereits ab Mitte 1948 einen neuen Handwerbestempel: „BOPPARD Luftkurort am Rhein – Berge, Täler, Wälder, Wein“.

Warum wurden dann auf dem gezeigten Beleg von Ende 1949 die zwei älteren Stempel eingesetzt? Weshalb zwei verschiedene, das entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Hierüber kann man nur spekulieren. Auf Grundlage der mir bislang bekannten Boppard-Belege ist in der Regel auf den Briefen der beiden Briefmarkenhändler Prégardien und Anhut nicht der neue Handwerbestempel zu finden. Die beiden Händler scheinen darauf bestanden zu haben, dass insbesondere bei Sondermarkenfrankatur mit normalen Tagesstempeln entwertet wird.

Bei fünf (von insgesamt sechs) mir vorliegenden Belegen mit dem Kreisstegstempel (UB a) nach dem Januar 1946 handelt es sich zudem um besondere Einlieferungsformen (Eilbrief, R-Brief und/oder Nachnahme). Ein weiterer Beleg (25.11.1950, letztes mir bekannte Verwendungsdatum dieses Kreisstegstempels) ist ein "Sammlerbrief" mit vier ERP-Marken (Mi.-Nr. 71 Berlin), hier wird von mir eine "Gefälligkeitsabstempelung" vermutet.

Gruß Ulrich
 
Quelle: www.philaseiten.de
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