Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen und öffentlichen Debatten trat das
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches am 1. Januar 1900 in Kraft Es war die erste privatrechtliche Kodifikation, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß und umfasst die für alle Bürger geltenden Rechtsbeziehungen.
MiNr 1874
Das BGB gilt nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht fort.
Wer mit dem Jurastudium liebäugelt, sollte sich den folgenden Link anschauen. Es gibt auch noch andere Studienfächer. ;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_GesetzbuchMfG Jürgen -wajdz-