Thema: (?) (273) (278) Altdeutschland: Paketbegleitbriefe
Max78 Am: 14.09.2017 13:40:37 Gelesen: 150154# 166@  
Liebe Sammlerfreunde,

nächstes Brieflein hätte ich auch in zwei anderen Themen vorstellen können, zeigt es doch gleich mehrere Zusatzleistungen in einem. Um so unklarer ist mir die Portobestimmung, und wie immer freue ich mich auf Antworten unserer pfundigen Postgeschichtler.

Wertpaketbegleitbrief + Auslage (Postvorschuss) über 5 1/4 Sgr. von Hachenburg nach Neuwied am 6. Juli 1852:



Schön ist der vorhandene textliche Inhalt, spiegelt er 1. den genauen Inhalt der vermischten Geldsendung wider und 2. erklärt er den Betrag des Postvorschusses. Auf gut deutsch gibt der Händler dem Gegenüber zu verstehen: "Junge, missbrauch' unser Vertrauen nicht, es gibt noch andere, also beweise uns Deine "Ehrlichkeit" (in Form von Rückerstattung von 5 Sgr.), um auch in naher Zukunft noch weitere Geschäfte mit uns machen zu können.":



Nun fallen hier ggf. gleich mehrere Leistungen an, die man für die Portobestimmung berücksichtigen muss. Wie gesagt, ich kann aufgrund meiner unzureichenden Erfahrung nur folgendes vermuten:

1. der Begleitbrief an sich ist portofrei
2. das aufgeführte Porto auf dem Beleg berücksichtigt Postvorschuss + Prokura und Porto des Wertpäckchens nach Gewicht/Entfernung + Versicherungsgebühr

Meiner Meinung nach sind 5 1/4 Sgr. in blau notiert, durchgestrichen und erneut 10 Sgr. berechnet worden. Doch wie rechnet sich das zusammen? Gehe ich davon aus, dass man die Änderung eines einheitlichen Paketportos vom 1. Juli 1852 angesetzt hat, dann wären es rund 19-20 Pfennige, umzurechnen in 1 3/4 Sgr. (vorausgesetzt, die Entfernung liegt bei bis zu 5 Meilen). Die Versicherungsgebühr müsste sich bei 250 Thalern eigentlich auf 2,5 Sgr. belaufen. Zusätzlich dem Postvorschuss + 1 Sgr. Prokura käme man aber auf 10,5 Sgr.

ich freue mich auf jede Verbesserung,

mit Grüßen Max
 
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