@ Max78
[#168]Hallo Max,
für den Beleg galten die Tarife des DÖPV und dort waren 2 Pfennige bzw. 1/2 Kreuzer C.M. (Österreich) bzw. 7/12 Kreuzer rheinisch je angefangenes Pfund zu zahlen und dies jeweils für die beteiligten Posthoheiten. Erst mit dem 2. revidierten Postvertrag (ab. 01.07.1858) änderte sich einiges.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf
[Beiträge
[#166] bis
[#169] wunschgemäss verschoben aus dem Thema "Altdeutschland: Auslagen- und Postvorschuß-Belege"]