Vorbeugender Brandschutz -
Privatsache ?Die Berliner Feuerwehr erfüllt Aufgaben im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
ausschließlich dort, wo es ihr durch Rechtsvorschriften übertragen ist. Hauptschwerpunkt mit 85% ist die Beteiligung der Berliner Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren durch Prüfingenieure für Brandschutz.
MiNr 402
FDC Ersttagsstempel-Beleg 1 BERLIN 12 bn vom 29.10.71 und mehrfarbige Schmuckfolie
Über die öffentlich – rechtlichen Aufgaben hinaus werden unter Beachtung unserer Möglichkeiten
entgeltpflichtig objektbezogene Beratungen im vorbeugenden Brandschutz (Brandschau) und Beratungen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens angeboten.
MfG Jürgen -wajdz-