Thema: Motiv: Feuerwehr
wajdz Am: 01.10.2017 10:47:45 Gelesen: 60889# 50@  
Vorbeugender Brandschutz - Privatsache ?

Die Berliner Feuerwehr erfüllt Aufgaben im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz ausschließlich dort, wo es ihr durch Rechtsvorschriften übertragen ist. Hauptschwerpunkt mit 85% ist die Beteiligung der Berliner Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren durch Prüfingenieure für Brandschutz.

MiNr 402



FDC Ersttagsstempel-Beleg 1 BERLIN 12 bn vom 29.10.71 und mehrfarbige Schmuckfolie

Über die öffentlich – rechtlichen Aufgaben hinaus werden unter Beachtung unserer Möglichkeiten entgeltpflichtig objektbezogene Beratungen im vorbeugenden Brandschutz (Brandschau) und Beratungen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens angeboten.

MfG Jürgen -wajdz-
 
Quelle: www.philaseiten.de
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