Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 13.11.2017 12:27:28 Gelesen: 305469# 205@  
Liebe Freunde,

es gab immer wieder Ärger bei einigen Postexpeditionen, wenn kgl. Advokaten ihre eigenen Scheine zu Einschreibebriefen vorlegten und diese ausgefertigt haben wollten. Das Problem war, dass die Advokaten diesen Dienst kostenlos wollten, während der Postexpeditor seine Scheine ja von der Materialverwaltung der Post zu kaufen hatte, ehe er sie für 4 Kreuzer an den Kunden bringen durfte.



Dies gipfelte dann in einer Verordnung (die ich mühsam nachsuchen müsste), in der die Generaldirektion der k. b. Verkehrsanstalten ihre Postbediensteten anwies, diese Scheine der Advokaten kostenlos auszufertigen, andernfalls es eine Strafe für sie gäbe.

Hier haben wir einen der m. E. sehr seltenen Fälle vor uns, in denen wir das nachweisen können:

In Ellingen zur Post gegeben und in Ansbach am 24.7.1824 verfasst vom Advokaten Posching an den Advokaten Loeblein in Pappenheim und mit frei bezeichnet, wiewohl die Siegelseite blank ist und auch von einer Recommandation ist entgegen der Vorschrift vorne nichts zu lesen.

Dennoch mit Chargé gestempelt, blieb nur die Expeditions - Nummer des absendenden Advokaten 2909 erhalten, die auch für den Postschein galt und auf ihm einzutragen war.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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