@ remstal
[#118]Du hast grundsätzlich recht. Das Aufgabeland setzt den Tax-Stempel und den Tax-Bruch = Fehlendes Porto/eigenes Porto eines Auslandbriefes auf den Beleg. Das Empfängerland kassiert dann die zu berechnende Nachgebühr und ist lt. Weltpostvereinsvertrag bei der Berechnung an den Tax-Bruch des Absendelandes gebunden. Die Nachgebühr wird berechnet aus dem Quotienten des Tax-Bruches multipliziert mit dem eigenen Porto eines Auslansbriefes und ev. eine Bearbeitungsgebühr. Hat das Absendeland keinen Tax-Bruch angegegeben, ist das Empfängerland nicht verpflichtet, Nachgebühr zu erheben, kann es aber, wenn nur der T-Stempel angebracht ist.
Gruß
Bernd