Was mich dann noch mehr durch einander bringt, die Tatsache das ein Sonderstempel doch nur auf der dafür herausgebrachten Marke angebracht werden darf? Oder irre ich mich da?
Schaut mal her.
Hat man da übersehen, dass die Marken doch die Bund Ausgaben waren, oder war dies so möglich? Rechts daneben jedenfalls der richtige Beleg mit den Berliner Ausgaben (Mi.Nr. 496 + 507)!
mit Sammlergruß Martinus